Ein Brand in einem Gepäckfach hat eine Passagiermaschine der indischen Fluggesellschaft IndiGo zu einer unplanmäßigen Landung gezwungen. Flug 6E 6115, ein Airbus A321neo auf dem Weg von Delhi nach Chennai, wurde nach dem Vorfall nach Hyderabad umgeleitet.
Wie Medien am 11. Oktober 2026 berichteten, war die Maschine um 13:30 Uhr in Delhi gestartet und sollte planmäßig um 16:00 Uhr in Chennai landen. Die rund 180 Passagiere und sieben Besatzungsmitglieder an Bord blieben unverletzt.
Schneller Löscheinsatz in der Kabine
Auslöser des Zwischenfalls war Rauch, der aus einem persönlichen elektronischen Gerät in einem Gepäckfach aufstieg. Das Gerät wurde offiziell nicht identifiziert, Passagiere sprachen jedoch übereinstimmend von einer Powerbank.
Die Kabinenbesatzung reagierte umgehend und löschte das Feuer mithilfe eines Bordfeuerlöschers. Eine Videoaufnahme von 36 Sekunden Dauer hielt zudem fest, wie auch Reisende versuchten, die Flammen zu ersticken. Anschließend legte die Crew den Akku zur weiteren Kühlung in Wasser.
Ein Unternehmenssprecher von IndiGo erklärte, die Situation sei unter Kontrolle gebracht worden und man habe alle vorgeschriebenen Sicherheitsprotokolle befolgt. Nach der Landung in Hyderabad brachte ein Ersatzflugzeug die Passagiere an ihr ursprüngliches Ziel Chennai.
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Für IndiGo war es der erste derartige Vorfall während des Fluges sowie der erste mit einem Gerät im Gepäckfach. In den vorangegangenen zwölf Monaten hatte die Fluglinie bereits drei Zwischenfälle mit Lithium-Batterien verzeichnet.
Dass derartige Brände an Bord kein Einzelfall sind, zeigte sich wenige Tage zuvor in Südkorea: Wie Medien am 10. Oktober 2026 meldeten, geriet gegen 19:30 Uhr die Powerbank eines Reisenden an Bord eines Flugs von Jeju Air vom Cheongju International Airport nach Jeju in Brand, noch bevor das Rollfeld erreicht wurde.
Passagiere erstickten das Feuer mit Kleidung, die Flugbegleiter nutzten einen speziellen Lithium-Batterie-Sicherheitsbeutel. Alle 168 Passagiere wurden ohne Verletzte evakuiert.
Strengere Richtlinien und weltweite Beschränkungen
Die indische Luftfahrtbehörde DGCA schreibt vor, dass Powerbanks und Ersatz-Lithiumbatterien ausschließlich im Handgepäck mitgeführt werden dürfen. Die Mitnahme im Aufgabegepäck sowie das Aufladen und Verwenden der Akkus an Bord sind streng untersagt. Verstöße gegen diese Regelungen können nach den Vorschriften für gefährliche Güter mit Strafen in Höhe von mehreren Millionen Rupien geahndet werden.
IndiGo erlaubt nach eigenen Richtlinien maximal zwei Powerbanks oder Ersatzbatterien pro Fluggast mit einer Kapazität von jeweils bis zu 100 Wh (rund 27.000 mAh). Geräte mit 100 bis 160 Wh sind nur für medizinische Zwecke und nach Voranmeldung zulässig.
Die Akkus müssen stets in Reichweite, etwa unter dem Sitz oder am Körper, aufbewahrt werden und gehören keinesfalls in die Gepäckfächer. Ähnliche Grenzen gelten weltweit: Behörden wie die britische Civil Aviation Authority sowie Fluggesellschaften wie die Lufthansa-Gruppe gestatten ebenfalls nur bis zu zwei Geräte mit maximal 100 Wh im Handgepäck.
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Technische Risiken durch defekte Zellen
Sicherheitsfachleute verweisen bei derartigen Bränden meist auf minderwertige, beschädigte oder recycelte Akkuzellen. Interne Kurzschlüsse, austretende Elektrolyte oder Überladung können gefährliche Reaktionen auslösen. Batterieforscher Pierre Kubiak vom britischen National Physical Laboratory wies darauf hin, dass die Temperaturen bei solchen Batteriebränden rasant auf über 700 bis 1.000 Grad Celsius ansteigen können.
Zudem gilt die Weiterleitung von Handgepäck in den Frachtraum als Risikofaktor: Müssen Gepäckstücke wegen Platzmangels am Flugsteig nachträglich abgegeben werden, drohen Brände im Frachtraum unbemerkt zu bleiben.
Die ICAO hatte bereits 2016 den Transport reiner Lithium-Ionen-Batterien als Fracht auf Passagierflügen verboten. Experten raten Reisenden, Akkus stets vor Stößen und Hitze zu schützen, auf Prüfsiegel zu achten und den Ladezustand vor dem Flug bei etwa 80 Prozent zu halten.

