Im Zuge langwieriger juristischer Auseinandersetzungen um die Leistungssteuerung älterer iPhone-Modelle haben betroffene Nutzer damit begonnen, finanzielle Ansprüche in einem Vergleich über 250 Millionen US-Dollar einzureichen.
Auslöser des Verfahrens waren Berichte, wonach der Technologiekonzern Apple die Rechengeschwindigkeit bestimmter Geräte absichtlich reduziert habe, um die chemisch gealterten Batterien zu schonen und plötzliche Abschaltungen zu verhindern.
Entschädigungsfonds für argentinische Nutzer
In Argentinien hat Apple nach einem gerichtlich bestätigten Vergleich mit der Verbraucherschutzorganisation ADELCO die Zahlung von 3 Millionen US-Dollar in einen Entschädigungsfonds zugesagt.
Wie aus Berichten vom 25. September 2026 hervorgeht, steht diese Summe für berechtigte Nutzer im Land zur Verfügung. Die Entschädigung pro anerkanntem Gerät ist auf höchstens 40 US-Dollar begrenzt, wobei der tatsächliche Betrag von der Gesamtzahl der gültigen Anträge abhängt.
Das Verfahren wurde bereits am 11. August 2026 homologiert, gefolgt von einer weiteren juristischen Klarstellung am 24. August 2026. Ein konkreter Termin für den Start der Antragsfrist steht derzeit noch nicht fest.
Sobald das Verfahren eröffnet wird, haben Betroffene sechs Monate Zeit, ihre Ansprüche über das Portal acuerdosmartphones.com.ar geltend zu machen. Apple betonte im Rahmen dieser Einigung, dass der Vergleich kein Schuldeingeständnis darstelle und bestreitet weiterhin jegliches Fehlverhalten.
Verzögerungen in Kanada und Rückblick auf US-Verfahren
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Während in Argentinien Fortschritte erzielt wurden, gestaltet sich die Situation für iPhone-Nutzer in Kanada weiterhin unklar. Die zuständige Vergleichsverwaltung wartet laut Berichten vom 24. September 2026 noch auf die abschließende Prüfung angefochtener Ansprüche durch den sogenannten Class Counsel. Bisher gibt es für den kanadischen Markt weder einen bestätigten Auszahlungstermin noch Informationen über bereits geleistete Zahlungen.
Diese internationalen Verfahren sind Teil eines größeren Komplexes, der oft als „BatteryGate“ bezeichnet wird. Bereits im Jahr 2020 kam es in den USA zu einem Vergleich über 500 Millionen US-Dollar, um ähnliche Vorwürfe beizulegen.
Hintergründe zum Leistungsmanagement
Apple hatte die Einführung der umstrittenen Funktion damit begründet, dass ein spezielles Leistungsmanagement notwendig sei, um unerwartete Systemabschaltungen bei gealterten oder kalten Lithium-Ionen-Batterien zu vermeiden. Diese Funktion wurde zunächst für die Modelle iPhone 6, 6s und SE implementiert. Mit der Veröffentlichung von iOS 11.2 wurde das System laut Angaben des Unternehmens auch auf das iPhone 7 ausgeweitet.
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Die rechtliche Aufarbeitung begann unter anderem mit zwei Sammelklagen in den USA. Eine Klage wurde in Illinois von fünf Privatpersonen eingereicht, die aus Illinois, Ohio, Indiana und North Carolina stammen. Eine weitere Klage in Kalifornien wurde von zwei Personen initiiert.
Die Kläger werfen Apple vor, die Drosselung ohne Zustimmung der Nutzer vorgenommen zu haben, was zu einem erheblichen Wertverlust der betroffenen Geräte geführt habe. Apple hält dem entgegen, dass die Maßnahme die Lebensdauer der Hardware verlängern und die Nutzererfahrung stabilisieren sollte.

