Italiens AI Act: Arbeitgeber müssen Beschäftigte zu KI-Risiken schulen

Italiens Dekret verpflichtet Arbeitgeber zu KI-Schulungen und menschlicher Kontrolle bei Personalentscheidungen; Sanktionen und Fristen sind gestaffelt.

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In Italien ist am 23. Oktober 2026 das Gesetzesdekret D.Lgs. 179 vom 7. Oktober 2026 zur Umsetzung des europäischen AI Act (Verordnung 2024/1689) in Kraft getreten.

Die neuen Bestimmungen schaffen verbindliche Vorgaben für die Arbeitswelt und nehmen Betriebe direkt in die Verantwortung: Arbeitgeber sind nun gesetzlich dazu verpflichtet, ihre Beschäftigten über die Risiken des Einsatzes von künstlicher Intelligenz sowie über entsprechende Schutzmaßnahmen zu informieren und sie darin zu schulen.

Arbeitsrechtliche Leitplanken und Schutz vor automatisierten Entscheidungen

Das Dekret greift tief in die betriebliche Praxis ein. KI-Systeme, welche die Arbeitsorganisation, den Arbeitsrhythmus oder die Ausführung der Aufgaben beeinflussen, müssen künftig zwingend in die betriebliche Risikobewertung nach Artikel 28 des Dekrets D.Lgs. 81/2008 einbezogen werden.

Bei Verstößen gegen die Pflicht zur Folgenabschätzung hinsichtlich der Grundrechte oder gegen die damit verbundenen Erklärungspflichten sieht das nationale Recht Bußgelder von bis zu 1 Million Euro oder bis zu 0,5 Prozent des Umsatzes vor.

Zugleich schränkt der Gesetzgeber den Einsatz automatisierter Verfahren im Personalmanagement strikt ein. Entscheidungen über Einstellungen, Leistungsbewertungen, Disziplinarmaßnahmen und Kündigungen dürfen nicht rein automatisiert getroffen werden. Die letzte Entscheidung muss ausnahmslos bei einer natürlichen Person mit effektivem und autonomem Entscheidungsrecht liegen.

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Eine vorherige Zustimmung von Arbeitnehmern hebt dieses Verbot nicht auf. Betroffene Beschäftigte haben ein Recht auf eine verständliche Begründung, aus der die Rolle der Algorithmen sowie die wesentlichen Entscheidungsparameter hervorgehen. Verstöße gegen diese Vorgaben haben gravierende Folgen: Kündigungen oder Beschlüsse, die unter Missachtung der Regeln ergehen, sind unwirksam.

Breiter Bildungsauftrag und nationale Aufsichtsstruktur

Neben den Unternehmen wird auch der Bildungssektor einbezogen. Das Dekret sieht eine systematische KI-Alphabetisierung von Schülern und Lehrkräften vor. Binnen drei Monaten muss ein Schulungsplan vorgelegt werden, der dem Bildungsnotstand im Umgang mit sozialen Medien und künstlicher Intelligenz begegnen soll.

Zudem erstrecken sich Schulungsinitiativen auf Universitäten, Forschungseinrichtungen, Kunst- und Musikhochschulen (Afam), den öffentlichen Dienst, die Erwachsenenbildung sowie die Justiz und die Gesundheitsberufe. Zur praktischen Erprobung wurde zudem eine KI-Sandbox eingerichtet.

Die Aufsicht über die Einhaltung der Regeln wird auf mehrere Instanzen verteilt. Die nationale Cybersicherheitsbehörde ACN fungiert als Marktaufsichtsbehörde und dient als zentraler Ansprechpartner für Prüfungen und Inspektionen auf europäischer Ebene.

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Die Agentur für digitales Italien (AgID) ist für die Benennung und Überwachung der Konformitätsbewertungsstellen zuständig, was auch die Zertifizierung von Hochrisikosystemen umfasst.

Die fachspezifische Sektoraufsicht verbleibt bei der Banca d’Italia, der Consob, der Versicherungsaufsicht Ivass und der Datenschutzbehörde Garante privacy, während die Bestimmungen der europäischen Datenschutz-Grundverordnung weiterhin uneingeschränkt gelten.

Gestaffelte Sanktionen und Übergangsfristen

Für allgemeine Verstöße gegen den europäischen AI Act gelten strenge Sanktionsrahmen: Bei Zuwiderhandlungen gegen Verbote drohen Strafen von bis zu 35 Millionen Euro oder 7 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes.

Sonstige Pflichtverletzungen können mit bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent geahndet werden, während Falschangaben gegenüber Behörden mit bis zu 7,5 Millionen Euro oder 1 Prozent sanktioniert werden. Für kleine und mittlere Unternehmen gilt dabei jeweils der niedrigere Wert aus absolutem Fixbetrag und prozentualem Umsatzanteil.

Die Anwendung der Vorgaben folgt einem gestaffelten Zeitplan. Bestimmte KI-Verbote galten bereits ab dem 2. Februar 2025. Allgemeine Pflichten und Transparenzanforderungen nach Artikel 50 griffen ab dem 2. August 2026. Bis zum 2. Dezember 2026 müssen Kennzeichnungen für generative Systeme nachgeholt werden, die vor dem Stichtag eingeführt wurden.

Die strengen Vorgaben für Hochrisikosysteme gemäß Anhang III treten ab dem 2. Dezember 2027 in Kraft, gefolgt von den Anforderungen nach Anhang I ab dem 2. August 2028.