Italiens KI-Dekret 179/2026: Personalentscheidungen brauchen Menschen

Das Dekret verlangt menschliche Kontrolle bei Personalentscheidungen und bindet KI-Systeme in betriebliche Risikobewertungen ein.

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In Italien ist die nationale Umsetzung der europäischen KI-Regulierung angelaufen. Das Gesetzesdekret Nr. 179/2026 zur Anpassung der Rechtsordnung an die EU-Verordnung 2024/1689, den AI Act vom 13. Juni 2024, trat am 23. Oktober 2026 in Kraft, nachdem es am 8. Oktober 2026 im italienischen Gesetzblatt veröffentlicht worden war.

Wie italienische Medien am 29. Oktober 2026 berichteten, bringt das Dekret vom 7. Oktober 2026 weitreichende Pflichten für Arbeitgeber und Unternehmen mit sich. Es regelt insbesondere den Einsatz von Algorithmen in der Arbeitswelt streng und verpflichtet Betriebe zu gezielten Schulungsmaßnahmen.

Menschliche Letztentscheidung bei Personalfragen gesetzlich festgeschrieben

Im Mittelpunkt der arbeitsrechtlichen Neuregelungen steht Artikel 41 des Dekrets. Demnach dürfen Personalentscheidungen – insbesondere Einstellungen, die Gestaltung des Arbeitsverhältnisses, Disziplinarsanktionen und Entlassungen – nicht allein automatisierten Systemen überlassen werden.

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Eine bloße formale Ratifizierung der algorithmischen Vorschläge durch Vorgesetzte reicht rechtlich ebenso wenig aus wie eine pauschale Einwilligung der betroffenen Beschäftigten.

Beschäftigte erhalten einen gesetzlichen Anspruch auf eine verständliche Erläuterung durch eine natürliche Person, die den Einfluss der Systeme sowie die zugrunde gelegten Hauptparameter darlegen muss. Bestehende Datenschutzrechte bleiben davon unberührt. Werden Entscheidungen unter Missachtung dieser Vorgaben getroffen, sind sie nach dem Dekret nichtig, was ausdrücklich auch für Kündigungen gilt.

Zudem verpflichtet Artikel 42 die Arbeitgeber, den Einsatz von KI-Systemen in die betriebliche Risikobewertung nach dem Arbeitsschutzrecht einzubeziehen, sofern Organisation, Arbeitsrhythmen, Arbeitsausführung oder Sicherheit berührt sind. Dies ist mit Informations- und Schulungspflichten verbunden.

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Reaktionen aus Wirtschaftsverbänden und freiberuflichen Vertretungen

Wirtschafts- und Berufsverbände reagierten auf die neuen Bestimmungen. Die Vereinigung kleiner und mittlerer Industrieunternehmen A.P.I. teilte mit, dass das Dekret für Unternehmen unter drei wesentlichen Profilen relevant sei.

Auf Kritik stieß die Umsetzung bei der italienischen Anwaltsvertretung Organismo Congressuale Forense (OCF). Mit Blick auf Artikel 49 des Dekrets, der die Honoraranpassung an die Risikoklassifizierung genutzter Systeme knüpft, forderte das Gremium den Ausschluss automatischer Honorarkürzungen und verwies auf Auslegungsrisiken zulasten der Berufsträger.

Das OCF verlangte stattdessen die Berücksichtigung von Kosten für Softwarelizenzen, IT-Sicherheit, Fortbildung und Prüfaufwand sowie gesonderte Vergütungen für die Übernahme höherer Verantwortung. Weiter forderte die Organisation schrittweise Pflichtfortbildungen mit Praxislaboren, die kostenlos oder vergünstigt für Anwälte und Praktikanten bereitgestellt werden sollten.

Bildungsnetzwerk Edvance 2.0 reagiert auf Schulungsbedarf

Die im Dekret verankerten Qualifizierungsvorgaben greift das Bildungsnetzwerk Edvance 2.0 auf, das als neue phase des Advanced Digital Culture Hub gestartet ist. Das vom Politecnico di Milano über METID koordinierte Konsortium aus 16 Universitäten sowie Kunst- und Musikhochschulen bietet kostenlose Kurse für Studierende, Lehrende, Fachkräfte und die Öffentlichkeit an.

Bisher wurden laut Initiatoren über 150.000 Personen in mehr als 360 Kursen geschult und über 530 Leistungspunkte (CFU-Credits) vergeben; die Zufriedenheit der Teilnehmenden liege bei über 4 auf einer Skala von 1 bis 5. Das Programm richtet sich nun erweitert an Schulen, Kommunen und gemeinnützige Einrichtungen.

Der europäische Bericht Digital Decade 2026 zeigt den Weiterbildungsbedarf im Land auf: Lediglich 54,27 Prozent der 16- bis 74-Jährigen in Italien besitzen grundlegende digitale Kompetenzen, während der europäische Durchschnitt 60,4 Prozent beträgt.