Italiens KI-Dekret 179: AgID und ACN übernehmen die Aufsicht

Das seit dem 23. Oktober geltende Dekret regelt KI-Aufsicht, schützt Beschäftigte und verpflichtet Fachkräfte zur Prüfung generierter Inhalte.

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Mit Wirkung zum 23. Oktober 2026 ist in Italien das Gesetzesdekret Nummer 179 vom 7. Oktober 2026 zur Umsetzung des europäischen Rechtsrahmens für künstliche Intelligenz in Kraft getreten.

Die Regelung, die am 8. Oktober im Gesetzblatt Gazzetta Ufficiale publiziert worden war, dient der Durchführung des nationalen Gesetzes 132/2025. Wie Branchenmedien am 28. Oktober 2026 berichteten, schafft das Gesetzesdekret verbindliche Aufsichtsstrukturen, schützt Beschäftigte vor vollautomatisierten Kündigungen und etabliert neue Vorgaben für Unternehmen sowie Freiberufler.

Aufsichtsbehörden und Bußgeldrahmen festgelegt

Italien regelt die behördlichen Zuständigkeiten für künstliche Intelligenz über zwei bestehende Institutionen. Die Agentur für das digitale Italien (AgID) übernimmt die Rolle der notifizierenden Behörde. Die Agentur für nationale Cybersicherheit (ACN) ist für die Marktüberwachung zuständig und dient künftig zugleich als zentrale Kontaktstelle für das Gesamtsystem.

Zur Durchsetzung der Vorschriften verankert das Dekret weitreichende Sanktionen. Bei Verstößen gegen die Regelungen können Strafen von bis zu 35 Millionen Euro oder bis zu 7 % des weltweiten Jahresumsatzes verhängt werden.

Schutz am Arbeitsplatz und Geschäftsgeheimnisse

Im Bereich des Arbeitsrechts setzt Artikel 41 des Dekrets enge Grenzen. Entscheidungen über das Arbeitsverhältnis, die ausschließlich auf automatisierter Verarbeitung beruhen, sind demnach rechtlich nichtig. Weitreichende Maßnahmen wie Einstellungen, Kündigungen oder Disziplinarmaßnahmen müssen stets von Menschen getroffen werden.

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Im gewerblichen Rechtsschutz führt Artikel 52 eine Ergänzung des Codice della Proprietà Industriale ein. Daten, Algorithmen und mathematische Methoden für das Training von Systemen können als Geschäftsgeheimnisse geschützt werden, sofern die Kriterien der Geheimheit, eines daraus resultierenden wirtschaftlichen Werts sowie angemessener Schutzmaßnahmen erfüllt sind.

Dieser Schutzbereich umfasst Modellarchitekturen, Optimierungsfunktionen, Trainingskonfigurationen und jedes weitere technisch-rechnerische Element der Systementwicklung. Rechtsstreitigkeiten in diesem Bereich weist Artikel 53 den Spezialkammern für Unternehmensrecht zu.

Pflichten für Berufsstände und Verwaltungen

Für Berufsstände wie Architekten, Ingenieure, Geometer und Ingenieurgesellschaften begründet Artikel 47 Aus- und Fortbildungspflichten in den Säulen Technik, Recht und Berufsethik.

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Während die Berufsverbände sechs Monate Zeit für Durchführungsverordnungen haben, gilt die Verpflichtung zur Überprüfung KI-generierter Inhalte bereits seit dem 23. Oktober 2026. Fachkräfte müssen sämtliche Ergebnisse wie Berechnungen oder Normverweise vor der Verwendung eigenständig prüfen.

Artikel 49 ermöglicht eine Anpassung der Honorare nach dem Gesetz 49/2023 an die Risikoklasse eines eingesetzten Systems. Innerhalb einer Zwölfmonatsfrist bis zum 23. Oktober 2027 müssen die ministerialen Parameter für freie Berufe, einschließlich der Rechtsanwaltschaft, aktualisiert werden.

Einen festen Prozentsatz oder eine automatische Anhebung gibt es dabei nicht. Vertreter der KI-Kommission des Anwaltsdachverbands OCF, darunter Paolo Rossi und Vincenzo Caprioli, forderten die Anerkennung tatsächlicher IT- und Prüfkosten und mahnten, Technologie dürfe nicht als Begründung dienen, anwaltliche Tätigkeiten geringer zu entlohnen.

Für kommunale Verwaltungen bringt das Dekret Anpassungsbedarf in Bereichen wie Bestandsaufnahme, Transparenz und Governance mit sich. Für Hochrisikosysteme gelten Anforderungen an menschliche Aufsicht, mindestens sechsmonatige Protokollaufbewahrung sowie eine Eintragung in die EU-Datenbank.

Flankiert werden die Bestimmungen durch das bereits seit dem 30. September 2026 geltende Gesetzesdekret 160/2026, das strafrechtliche Gefährdungsdelikte für professionelle Anwender festschreibt, wenn Sicherheitsmaßnahmen oder menschliche Aufsichtspflichten vorsätzlich unterlassen werden.