Mit dem Inkrafttreten des Gesetzesdekrets Nr. 179 vom 7. Oktober 2026 am 23. Oktober 2026 setzt die italienische Regierung die europäische Verordnung über künstliche Intelligenz im nationalen Recht um.
Die Neuregelung stärkt die Rechte von Beschäftigten beim betrieblichen Einsatz von Algorithmen und legt fest, dass selbst eine ausdrückliche Einwilligung von Arbeitnehmern die Pflicht zu einer menschlichen Letztentscheidung nicht aufheben kann. Zudem erhalten Beschäftigte einen verbindlichen Anspruch auf eine verständliche Erklärung KI-gestützter Beschlüsse.
Unverzichtbare menschliche Letztentscheidung
Das Dekret, das am 8. Oktober 2026 in der Ausgabe Nr. 234 der italienischen Gesetzessammlung Gazzetta Ufficiale veröffentlicht wurde, regelt die Anpassung der nationalen Rechtsvorschriften an den europäischen AI Act (Verordnung UE 2024/1689).
Arbeitgeber, die KI-Systeme für die Einstellung, wesentliche Vertragsänderungen oder die Beendigung von Arbeitsverhältnissen einsetzen, dürfen diese Prozesse nicht vollständig automatisieren. Die finale Entscheidung muss zwingend bei einer natürlichen Person verbleiben, die über eine effektive und autonome Entscheidungsbefugnis verfügt.
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Diese Verpflichtung zur menschlichen Aufsicht gilt ebenso für Disziplinarmaßnahmen und Leistungsbewertungen am Arbeitsplatz. Gesetzlich ist nun festgeschrieben, dass Arbeitnehmer auf diesen Schutzmechanismus nicht wirksam verzichten können; eine individuelle Zustimmung hebelt die Pflicht der Unternehmen zur menschlichen Kontrolle ausdrücklich nicht aus.
Gleichzeitig steht den Betroffenen ein gesetzliches Recht auf eine verständliche Erläuterung der durch Algorithmen gestützten Entscheidungen zu, bei der Unternehmen auch die maßgeblichen Parameter offenlegen müssen.
Integration in Arbeitsschutz und Schulungspflichten
Über personelle Einzelentscheidungen hinaus nimmt das Dekret auch die operative Arbeitsumgebung in den Blick. Setzen Unternehmen KI-Systeme ein, welche die Arbeitsorganisation, die Produktionsrhythmen oder die Ausführung der Tätigkeiten beeinflussen, müssen diese Technologien formal in die betriebliche Risikobewertung nach Artikel 28 des Gesetzesdekrets 81/2008 aufgenommen werden. Die neuen Vorschriften verbinden den Einsatz von Künstlicher Intelligenz damit direkt mit den Standards des betrieblichen Arbeitsschutzes.
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Aus den Vorgaben erwachsen konkrete Handlungspflichten für das Management. Unternehmen sind verpflichtet, ihre Belegschaft umfassend über die Risiken des KI-Einsatzes zu informieren und entsprechende Schulungen durchzuführen. Ein detaillierter Plan für diese KI-Schulungen muss binnen drei Monaten vorgelegt werden.
Die Ausrichtung auf eine zentrale menschliche Steuerung spiegelt sich auch auf kommunaler Ebene wider. So genehmigte die Gemeinde Romagna Faentina laut einem Bericht vom 26. Oktober 2026 eigene Leitlinien für den Einsatz von KI-Instrumenten, nach denen die Entscheidungszentralität und die Verantwortung weiterhin beim Menschen verbleiben.
Mit den nun geltenden gesetzlichen Bestimmungen stellt Italien sicher, dass Transparenzpflichten, die menschliche Aufsicht und der betriebliche Gesundheitsschutz als feste Kriterien beim Einsatz von Algorithmen in der Arbeitswelt verankert sind.

