Kartellamt zwingt Apple: ATT-Prompt wird neutral gestaltet ab Dezember

Apple verpflichtet sich zu neutraler Gestaltung des Tracking-Dialogs. Das Bundeskartellamt beendet das Verfahren mit bindenden Zusagen für sieben Jahre.

Das Bundeskartellamt hat das seit dem Jahr 2022 laufende Verfahren gegen den US-Technologiekonzern Apple offiziell beendet. Mit einem Beschluss vom 13. August 2026 (Aktenzeichen B7-54/25) erklärte die Behörde die von Apple angebotenen Zusagen zur Neugestaltung des sogenannten App-Tracking-Transparenz-Dialogs (ATT-Prompt) für bindend. Damit reagiert das Unternehmen auf wettbewerbsrechtliche Bedenken hinsichtlich der Gestaltung seiner Datenschutz-Abfragen auf dem Betriebssystem iOS.

Neutrale Gestaltung und Wegfall von Warnsymbolen

Im Zentrum der Einigung steht eine grundlegende Überarbeitung der Nutzeroberfläche, die erscheint, wenn Apps die Erlaubnis zum Datenaustausch mit Drittanbietern einholen.

Apple hat sich verpflichtet, den ATT-Prompt innerhalb einer Frist von vier Monaten umzubauen. Dabei entfallen bisherige Elemente, die von der Behörde als abschreckend eingestuft wurden. Konkret müssen das grafische Warnsymbol einer erhobenen Hand sowie der Begriff „Tracking“ aus dem Dialog entfernt werden.

An deren Stelle tritt ein neutraler Erklärtext, für den Apple künftig einen Spielraum von bis zu 4.000 Zeichen einräumt. Ziel dieser Maßnahme ist es, eine sachliche Informationsgrundlage für die Nutzerentscheidung zu schaffen, ohne Drittanbieter durch die Wortwahl oder visuelle Signale zu benachteiligen. Die Optionen für die Nutzer, die Datennutzung zu erlauben oder zu verbieten, sollen künftig in einer neutraleren Form präsentiert werden.

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Erleichterungen für App-Entwickler

Die Neugestaltung bringt auch technische Änderungen für die Anbieter von Applikationen mit sich. Bisher mussten Nutzer oft zwei getrennte Abfragen bestätigen; dieser Prozess wird nun auf eine einzige Abfrage reduziert. Entwickler erhalten zudem die Möglichkeit, die ATT-Abfrage mit einer eigenen Datenschutz-Notification zu kombinieren. Eine zweite Informationsebene soll künftig über einen dedizierten Text-Button erreichbar sein.

Für die technische Umsetzung stehen den Entwicklern künftig drei verschiedene Optionen zur Kombination mit einem Consent-Management-Provider (CMP) zur Verfügung. Dies soll sicherstellen, dass die regulatorischen Anforderungen an die Einwilligungslösungen flexibler gehandhabt werden können.

Geltungsbereich und langfristige Überwachung

Die getroffenen Zusagen haben eine Bindungsfrist von sieben Jahren. Um die Einhaltung der neuen Vorgaben sicherzustellen, wird die Umsetzung durch einen unabhängigen Treuhänder überwacht. Während sich die unmittelbare rechtliche Wirkung des Beschlusses auf Nutzer mit einer deutschen App-Store-Rechnungsadresse bezieht, wird davon ausgegangen, dass die Änderungen faktisch für fast alle Länder der Europäischen Union wirksam werden.

Die wirtschaftliche Bedeutung dieser Entscheidung ist erheblich, da nach Branchenangaben bis zu 60 % des Umsatzes vieler App-Anbieter über die Infrastruktur von Apple generiert werden. Eine Benachteiligung von Drittanbietern durch voreingenommene Abfragedialoge hätte somit weitreichende Folgen für den Wettbewerb im digitalen Werbemarkt.

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Hintergrund des Verfahrens

Das Bundeskartellamt hatte das Verfahren bereits im Jahr 2022 eingeleitet. Nach einer eingehenden Prüfung äußerte die Behörde im Februar 2025 konkrete Bedenken gegen die Praxis von Apple. Ende 2025 folgte ein Markttest, um die Auswirkungen der vorgeschlagenen Änderungen zu bewerten.

In diesem Zusammenhang verwies das Bundeskartellamt auch auf regulatorische Maßnahmen in anderen europäischen Ländern. So wurden gegen Apple bereits Bußgelder in Höhe von 150 Mio. € in Frankreich sowie 98,6 Mio. € in Italien verhängt, die ebenfalls im Zusammenhang mit der Datenschutz- und Wettbewerbspraxis des Konzerns standen.

Zur Erläuterung der konkreten Details der neuen Regelungen hat die Behörde ein FAQ veröffentlicht, das die technischen und gestalterischen Anforderungen an den künftigen ATT-Prompt präzisiert.