Die Unternehmen X Corp und SpaceXAI haben bei einem US-Bundesgericht in Fort Worth, Texas, die Abweisung ihrer Kartellklage gegen den Technologiekonzern Apple beantragt. Wie aus Gerichtsunterlagen hervorgeht, erfolgt die Rücknahme der Klage mit Präjudiz. Damit wird den Klägern die Möglichkeit verwehrt, dieselben Vorwürfe zu einem späteren Zeitpunkt erneut gerichtlich geltend zu machen.
Berichten zufolge erhob Apple keinen Widerspruch gegen diesen Schritt. Die Rücknahme ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt jedoch noch nicht rechtskräftig, da die formelle Zustimmung des zuständigen Richters Mark Pittman aussteht. Gründe für den plötzlichen Rückzug oder Hinweise auf einen möglichen außergerichtlichen Vergleich zwischen den Parteien wurden in den vorliegenden Dokumenten nicht angeführt.
Vorwurf der Wettbewerbsbehinderung durch iOS-Integration
Die ursprüngliche Klage war im August 2025 eingereicht worden. X Corp und SpaceXAI hatten Apple und dem KI-Unternehmen OpenAI darin eine Verschwörung zur Erlangung einer marktbeherrschenden Stellung vorgeworfen. Kern der Anschuldigungen war die exklusive Integration von ChatGPT in das Betriebssystem iOS, insbesondere in Funktionen wie Siri, die sogenannten Writing Tools und die Kamera-Anwendungen.
Die Kläger argumentierten, dass durch diese enge Verzahnung Wettbewerber im App Store systematisch benachteiligt würden. In der Folge forderten die Unternehmen Schadensersatzzahlungen in Milliardenhöhe. Im November des vergangenen Jahres hatte Richter Mark Pittman frühere Anträge auf Abweisung der Klage noch abgelehnt und das Verfahren damit zunächst fortgeführt.
Der überraschende Rückzug der Kartellklage gegen Apple zeigt, wie schnell sich die Machtverhältnisse im Mobile-KI-Markt verschieben — und wie schwer exklusive Integrations-Deals kartellrechtlich zu greifen sind. Wer als Tech-Rechtsteam die nächste Runde der Auseinandersetzung um iOS-Integrationen begleiten will, braucht eine klare Einordnung der Wettbewerbsrisiken. Jetzt kostenlosen Strategie-Report anfordern
Verfahren gegen OpenAI bleibt bestehen
Während das Verfahren gegen Apple nun vor dem Abschluss steht, bleibt die Klage gegen die verschiedenen Einheiten von OpenAI – darunter die OpenAI Foundation, OpenAI L.L.C. und OpenAI OpCo – weiterhin aktiv.
Beobachter sehen in dem Rückzug gegenüber Apple eine mögliche Reaktion auf eine strategische Neuausrichtung des iPhone-Herstellers. In Branchenkreisen wird darauf verwiesen, dass Apple sich zuletzt verstärkt Google Gemini statt ChatGPT zugewandt habe.
Die Klage gegen OpenAI bleibt bestehen — und damit das Milliardenrisiko für alle, die auf exklusive KI-Integrationen setzen. Wer heute Partnerschaften mit Plattformbetreibern verhandelt, sollte wissen, welche Konstellationen als Wettbewerbsbehinderung gelten können. Dieser Leitfaden liefert die entscheidenden Prüfschritte. Kartellrecht-Leitfaden für KI-Plattformen sichern
Der Wettbewerb im Bereich der Künstlichen Intelligenz auf mobilen Endgeräten hatte sich bereits Anfang 2025 verschärft. Laut Daten von SensorTower erreichte das KI-Modell Grok von X Corp am 18. und 19. Februar 2025 den Spitzenplatz im App Store.
Zuvor hatte bereits DeepSeek im Januar 2025 hohe Platzierungen erzielt, während Perplexity im Juli 2025 folgte. Die Klage von X Corp und SpaceXAI markierte einen Höhepunkt in der juristischen Auseinandersetzung um die Vorherrschaft bei KI-Assistenten auf Smartphones.
Mehr zum Thema bei Engadget: „Elon Musk’s X Corp And SpaceXAI Just Moved To Dismiss Their Lawsuit Against Apple“

