Kassensicherungsverordnung: Neue Regeln für digitale Rechnungen und Apps

Die novellierte Kassensicherungsverordnung tritt in Kraft und erlaubt die Integration fiskalischer Daten in E-Rechnungen. Sie schafft zudem Klarheit für App-basierte Zahlungssysteme und reduziert Bürokratie.

Die Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) tritt heute mit wichtigen Neuerungen in Kraft. Sie vereinfacht die digitale Buchführung und passt die Sicherheitsstandards an moderne Geschäftspraktiken an. Die Änderungen, die bereits am 19. Januar 2026 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurden, zielen darauf ab, Bürokratie abzubauen und die Regeln für elektronische Rechnungen sowie mobile Zahlungssysteme zu klären.

Elektronische Rechnungen ersetzen den Kassenbon

Eine der wichtigsten Neuerungen betrifft die elektronische Rechnungsstellung. Unternehmen können die gesetzlich vorgeschriebenen Kassendaten nun direkt in eine E-Rechnung integrieren. Damit erfüllt eine einzige, konforme digitale Rechnung die Funktion des fiskalischen Belegs nach § 146a der Abgabenordnung. Ein separater Kassenbon – ob digital oder aus Papier – ist für dieselbe Transaktion nicht mehr nötig.

Diese Regelung soll Medienbrüche vermeiden und die Buchhaltung für digital aufgestellte Betriebe vereinfachen. Für die Gastronomie gilt eine pragmatische Lösung: Bei Rechnungen bis 250 Euro reicht der standardmäßige Kassenbon mit den erforderlichen KassenSichV-Daten aus. Erst für höhere Beträge kann eine separate, korrigierte E-Rechnung notwendig sein. Ein großer Schritt hin zu vollständig digitalisierten Workflows.

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Klare Regeln für App-basierte Kassensysteme

Die novellierte Verordnung schafft auch Rechtssicherheit für moderne, app-basierte Transaktionssysteme, insbesondere im Mobilitätssektor. Sie stellt nun explizit klar, dass Software-Lösungen für Taxameter und Wegstreckenzähler auf Smartphones oder Tablets den gleichen strengen Sicherheitsstandards unterliegen wie traditionelle Kassensysteme.

Diese Klarstellung folgt auf eine wichtige Frist für die Taxi- und Mietwagenbranche: Seit dem 1. Januar 2026 ist die Nachrüstung aller Taxameter mit einer zertifizierten Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) verpflichtend. Die heutige Änderung stellt sicher, dass auch die wachsende Zahl flexibler App-Lösungen diese Vorgaben einhalten muss. Das schafft gleiche Wettbewerbsbedingungen und konsistente Manipulationssicherheit in der gesamten Branche.

Weniger Bürokratie für Taxiunternehmen

Ein weiteres Entlastungselement betrifft die Taxibranche. Die neue Verordnung streicht eine umständliche Meldepflicht für Unternehmen, die in die INSIKA-Technologie (INtegrierte SIcherheitslösung für messwertverarbeitende KAssensysteme) investiert haben. Bislang mussten sie ihr Finanzamt informieren, wenn ein INSIKA-Taxameter von einem alten in ein neues Fahrzeug umgesetzt wurde.

Diese Pflicht galt bei Verbänden und Behörden als überflüssiger Verwaltungsaufwand. Mit der Streichung erhalten Taxiunternehmer mehr Flexibilität, die volle Übergangsfrist für notwendige Nachrüstungen zu nutzen – ohne zusätzlichen bürokratischen Schritt. Eine direkte Reaktion auf Feedback aus der Wirtschaft, die Ressourcen für Kerngeschäfte freisetzen soll.

Modernisierung im Kampf gegen Steuerhinterziehung

Die KassenSichV mit ihrer TSE-Pflicht ist ein Grundpfeiler im Kampf gegen Steuerhinterziehung in bargeldintensiven Branchen. Jede Transaktion wird durch ein zertifiziertes Sicherheitsmodul signiert, was eine nachträgliche Manipulation der digitalen Aufzeichnungen praktisch unmöglich macht. Die heutigen Änderungen sind keine Grundsatzreform, sondern eine gezielte Modernisierung.

Sie folgen auf weitere Fristen: Seit 2025 müssen Unternehmen alle ihre elektronischen Aufzeichnungssysteme beim Finanzamt melden. Die aktuellen Anpassungen bauen darauf auf und schärfen die Regeln für mehr Praxistauglichkeit – ohne die Sicherheitsziele zu verwässern. Für Unternehmen, die moderne Digitalwerkzeuge nutzen, wird die langfristige Compliance so einfacher.

Wird die Bonpflicht bald abgeschafft?

Während die Wirtschaft die heutigen Neuerungen umsetzt, zeichnet sich am politischen Horizont ein möglicher Paradigmenwechsel ab. In Berlin wird laut Berichten ernsthaft über ein Ende der unbeliebten Bonpflicht diskutiert. Diese gilt seit 2020 und verpflichtet zum Ausstellen eines Belegs bei jeder Transaktion.

An ihre Stelle könnte eine flächendeckende Registrierkassenpflicht für alle Unternehmen ab einer bestimmten Jahresumsatzgrenze treten, möglicherweise ab 2027. Das würde die Papierspur für Verbraucher abschaffen, aber sicherstellen, dass alle relevanten Betriebe über vollständig konforme und prüfbare digitale Systeme verfügen. Für viele Unternehmen ist 2026 somit ein entscheidendes Jahr der Vorbereitung auf eine strenger regulierte, digitale Zukunft.

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