KI am Arbeitsplatz: Griechenland konsultiert Regeln bis 19. November

Der Entwurf verbindet Vorgaben für algorithmisches Management mit Plattformrechten und Änderungen bei Familienversicherung und Sozialleistungen.

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Das griechische Arbeitsministerium hat einen Gesetzentwurf zur Regulierung von künstlicher Intelligenz am Arbeitsplatz und zum Schutz von Plattformbeschäftigten in die öffentliche Online-Konsultation gegeben.

Der Entwurf mit dem Titel „Regeln zur KI-Nutzung im Arbeitsmarkt – Schutz von Plattformbeschäftigten – Umsetzung der EU-Richtlinie 2024/2831 vom 23.10.2024 – Rentenregelungen“ steht auf dem Regierungsportal OpenGov zur Debatte; Stellungnahmen können dort bis zum 19. November 2026 eingereicht werden.

Klare Leitplanken für algorithmisches Management und Plattformarbeit

Das Gesetzesvorhaben stützt sich im Kern auf zwei Säulen. Die erste Säule etabliert verbindliche Regeln für den Einsatz von algorithmischem Management im Arbeitsumfeld.

Vorgesehen sind unter anderem strengere Transparenzvorschriften, Datenschutzvorgaben sowie eine zwingende menschliche Aufsicht bei maßgeblichen Entscheidungen, die die Arbeitsbedingungen und die Beschäftigungslage betreffen. Arbeitsministerin Niki Kerameos betonte, dass künstliche Intelligenz zwar nützlich sei, es jedoch verlässlicher Schutzmechanismen und voller Transparenz bedürfe.

Die zweite Säule widmet sich den Arbeitsbedingungen auf digitalen Plattformen. Im Fokus stehen dabei eine rechtssichere Bestimmung des tatsächlichen Beschäftigungsstatus, die Durchsetzung von Arbeitnehmerrechten sowie ein barrierefreier Zugang zur Justiz. Die Regelungen setzen die europäische Richtlinie 2024/2831 um, die unionsweit einheitliche Mindeststandards für Plattformtätigkeiten festlegt.

Reformen in der Krankenversicherung und Familienabsicherung

Über die Digitalthemen hinaus enthält das Gesetzpaket Anpassungen im Sozial- und Rentenrecht, die insbesondere Lücken im Krankenversicherungsschutz junger Erwachsener schließen sollen.

Ledige Kinder von Versicherten bleiben dem Entwurf zufolge künftig als Familienmitglieder bis zum vollendeten 24. Lebensjahr mitversichert. Bei fortgesetzter Ausbildung verlängert sich dieser Anspruch bis zum 26. Lebensjahr, sofern die Betroffenen weiterhin ledig und arbeitslos sind.

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Nach dem 18. Geburtstag bleibt der Schutz regulär bis zum letzten Februartag des Folgejahres bestehen. Bei einer Beschäftigungsaufnahme zwischen dem 18. und dem 25. Lebensjahr greift die Mitversicherung über die Familie so lange weiter, bis die formal erforderlichen Arbeitstage für einen eigenen Leistungsanspruch erfüllt sind.

Menschen mit einem Grad der Behinderung ab 67 Prozent behalten ihren Anspruch als Familienmitglieder auch dann, wenn sie einer Erwerbstätigkeit nachgehen. Die Verlängerungen sollen über die Träger e-ΕΦΚΑ und ΗΔΙΚΑ automatisiert erfolgen, Nachweise müssen Bürgerinnen und Bürger nur bei etwaigen Systemproblemen nachreichen.

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Des Weiteren sieht der Entwurf erleichterte Zugänge zu Eltern- und Pflegezeiten sowie eine Zusatzleistung für Schwangerschaft und Wochenbett der Arbeitsvermittlung DYPA für EDEOAP-Versicherte vor.

Einbettung in das Regierungsprogramm

Die Initiative ist Teil eines größeren Reformprogramms der Regierung unter Ministerpräsident Kyriakos Mitsotakis. Das Kabinett beschloss die Umsetzung von insgesamt 90 Regierungsverpflichtungen bis zum Ende der Legislaturperiode, darunter 27 Etappenziele für das restliche Jahr 2026 und 63 für das Jahr 2027, verteilt auf mehr als 20 Ministerien.

Das KI- und Plattformgesetz bildet dabei eine von sechs zentralen Gesetzesinitiativen. Ergänzend plant die Regierung im Arbeitsmarktbereich die Ausweitung der digitalen Arbeitskarte und Beschäftigungsprogramme in Berg- und Inselregionen.

Begleitend zu dem Gesetzgebungsvorhaben verwies ein Bericht der Tageszeitung Eleftheros Typos darauf, dass die Arbeitslosigkeit in Griechenland zuletzt auf 7,6 Prozent gesunken sei, was den niedrigsten Stand seit 18 Jahren darstelle.

Zudem seien 600.000 Bürger, die 2019 ohne Beschäftigung waren, wieder im Berufsleben integriert, während die Vollzeitbeschäftigungsquote von 69 Prozent im Jahr 2019 auf 79 Prozent zulegen konnte. Das neue Gesetz soll nun sicherstellen, dass dieser Beschäftigungszuwachs nicht mit einer unkontrollierten Ausbreitung algorithmischer Kontrollsysteme einhergeht.