KI am Arbeitsplatz in Italien: Neue Regeln gelten ab dem 23. Oktober

Italiens neues Dekret begrenzt automatisierte Personalentscheidungen und verpflichtet Betriebe zu Transparenz, Risikobewertung und Beschäftigteninformation.

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In Italien treten mit dem Gesetzesdekret D.Lgs. 179/2026 neue Vorschriften für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz am Arbeitsplatz in Kraft. Die Regelung, die am 8.10.2026 veröffentlicht wurde und ab dem 23.10.2026 gilt, dient der nationalen Angleichung an den EU AI Act. Für Arbeitgeber bedeutet dies die Notwendigkeit, bestehende interne Compliance-Vorgaben und Entscheidungsprozesse eingehend zu überprüfen.

Menschliche Kontrolle und Informationspflichten

Kernbestandteil der Neuregelung ist Artikel 41 des Dekrets, der den Einsatz automatisierter Verfahren bei wesentlichen Personalentscheidungen einschränkt. Beschlüsse über Einstellungen, Vertragsänderungen, Kündigungen, Disziplinarmaßnahmen sowie die Leistungsbewertung von Beschäftigten dürfen künftig nicht mehr ausschließlich automatisiert getroffen werden.

Das Gesetz verlangt zwingend, dass die finale Entscheidung von einer natürlichen Person mit echter und unabhängiger Befugnis gefällt wird. Zugleich erhalten Beschäftigte einen ausdrücklichen Anspruch auf transparente Informationen darüber, welche KI-Systeme im Betrieb genutzt werden und wie diese Entscheidungen beeinflussen.

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Ergänzend verpflichtet Artikel 42 die Betriebe dazu, die Folgen von KI-Systemen auf Arbeitsorganisation und Produktion im Rahmen der gesetzlichen Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen. Damit einher gehen Pflichten zu Unterweisung und Information der Belegschaft. Weitergehende Vorgaben zur Vermittlung von KI-Kompetenzen und zur beruflichen Fortbildung sind in den Artikeln 47 und 48 verankert.

Vergütungsanpassungen und berufsständische Forderungen

Das Dekret berührt zudem die Honorierung freiberuflicher Leistungen. Artikel 49 eröffnet die Möglichkeit, die angemessene Vergütung (equo compenso) gemäß Gesetz 49/2023 bei der Nutzung von KI anzupassen.

Die Ausgestaltung richtet sich nach der Risikoklassifizierung des jeweiligen Systems gemäß der europäischen KI-Verordnung. Innerhalb von 12 Monaten nach Inkrafttreten des Dekrets müssen die entsprechenden Parameter ergänzt werden; feste prozentuale Zu- oder Abschläge sieht das Gesetz bislang nicht vor.

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Mit Blick auf das Inkrafttreten am 23.10.2026 forderte die Fondazione Inarcassa in einem Kommuniqué vom 19.10.2026 einen Dialog mit der Regierung. Ziel sei die Anpassung der Gebührenordnung D.M. 17.6.2016 (Decreto Parametri). Nach Ansicht der Stiftung sollten dabei drei Kernkomponenten berücksichtigt werden: die kritische Prüfung und berufliche Verantwortung der Fachkräfte, getätigte Technologieinvestitionen sowie der Aufwand für Ausbildung.

Diskussion über regulatorische Testräume

Parallel zu den Arbeitsplatzvorgaben sieht D.Lgs. 179 eine nationale KI-Regulierungs-Sandbox vor. Giulio Centemero (Lega) forderte diesbezüglich rasche Durchführungsbestimmungen, unkomplizierte Zugangskriterien und feste Fristen.

Die Verwaltung dieser Testumgebung liegt federführend bei der Agentur für das digitale Italien (AgID) und der Nationalen Cybersicherheitsagentur (ACN) unter Beteiligung der Datenschutzbehörde Garante Privacy. Das Angebot richtet sich an Start-ups, innovative kleine und mittlere Unternehmen sowie Betriebe aus Bereichen wie Cybersicherheit, Finanzen, Gesundheit und Industrie.

Zudem befasste sich die Parlamentarische Kommission zur Aufsicht über das Steuerregister am 20.10.2026 mit einem Abschlussdokument, über das in der Folgewoche abgestimmt werden soll.

Darin wird eine eigene KI-Sandbox für das Steuerwesen gefordert, getragen vom Wirtschafts- und Finanzministerium, den Steueragenturen und Sogei mit Unterstützung von AgID, ACN und Datenschutzbehörde. Dieses Vorhaben soll an die nationale Testumgebung nach D.Lgs. 179 anknüpfen und strenge Kriterien wie Transparenz, Datenminimierung sowie menschliche Aufsicht gewährleisten.