KI bei Einstellungen: Griechenlands Entwurf verbietet Gewerkschaftsprognosen

Der Entwurf sieht Grenzen für algorithmische Überwachung, menschliche Kontrolle wichtiger Entscheidungen und zusätzliche Rechte für Plattformbeschäftigte vor.

•

Das griechische Arbeitsministerium hat einen Gesetzentwurf zur Regulierung von Künstlicher Intelligenz am Arbeitsplatz und zum Schutz von Plattformbeschäftigten vorgestellt. Arbeitsministerin Niki Kerameos präsentierte das Gesetzesvorhaben, das der nationalen Umsetzung der EU-Richtlinie 2024/2831 vom 23. Oktober 2024 dient, auf einer Pressekonferenz.

Zuvor war der Entwurf in einer Kabinettssitzung im Maximos Mansion beraten worden. Nach Angaben der Ministerin soll das Gesetz sicherstellen, dass Produktivitätsgewinne durch automatisierte Systeme mit verbindlichen Schutzmechanismen für Beschäftigte sowie einer wirksamen menschlichen Aufsicht einhergehen.

Menschliche Aufsicht und Schutz vor algorithmischer Kontrolle

Das Gesetzespaket gliedert sich in zwei zentrale Schwerpunkte. Die erste Säule formuliert erstmals verbindliche Vorgaben für den Einsatz von KI und Algorithmen im Arbeitsmarkt. Betroffen sind Systeme, die bei Personaleinstellungen, Bewertungen, der Aufgabenverteilung oder der Überwachung der individuellen Produktivität eingesetzt werden.

Der Entwurf sieht strikte Verbote für die Verarbeitung besonders sensibler Mitarbeiterdaten vor. So untersagt die Neuregelung die Erfassung von Daten über den emotionalen oder psychischen Zustand, die Analyse privater Gespräche, die Kontrolle von Aktivitäten außerhalb der Arbeitszeit sowie biometrische Identifikationsverfahren. Auch der Einsatz von KI-Modellen zur Vorhersage von Gewerkschaftsaktivitäten wird untersagt.

Vor der Einführung oder grundlegenden Umgestaltung automatisierter Systeme müssen Unternehmen künftig eine Datenschutz-Folgenabschätzung durchführen und die Arbeitnehmervertretungen verpflichtend konsultieren.

Für wichtige Entscheidungen schreibt das Gesetz eine ständige menschliche Aufsicht durch entsprechend geschultes Personal vor, das über formale Eingriffsbefugnisse verfügen muss. Arbeitnehmer erhalten zudem einen Rechtsanspruch auf Erklärung, Information und Überprüfung von algorithmisch getroffenen Entscheidungen durch menschliche Prüfer.

Anzeige

Der EU AI Act setzt bereits heute den Rahmen für den Einsatz von Algorithmen in Unternehmen und schreibt klare Fristen und Dokumentationspflichten vor. Dieser kostenlose Umsetzungsleitfaden verschafft Ihnen den nötigen Überblick, den Ihre IT- und Rechtsabteilung jetzt für eine rechtssichere Einführung von KI-Systemen benötigt. EU AI Act in 5 Schritten verstehen

Rechte von Plattformarbeitern und soziale Begleitmaßnahmen

Die zweite Säule des Gesetzesentwurfs adressiert die Situation von Erwerbstätigen auf digitalen Arbeitsplattformen. Neben einer korrekten Bestimmung des Beschäftigungsstatus zielt das Vorhaben auf mehr Transparenz bei angebotenen Dienstleistungen und eine erleichterte Durchsetzung von Arbeitsrechten ab.

Behörden sollen den Informationsaustausch intensivieren, um Umgehungen von Arbeitsstandards aufzudecken. Für Subunternehmerketten sieht das Vorhaben eine gesamtschuldnerische Haftung vor, um Schutzlücken bei ausgelagerten Dienstleistungen zu schließen. Nach Ministeriumsangaben flossen in den Entwurf bereits zahlreiche Rückmeldungen aus einer vorangegangenen Konsultation der Sozialpartner ein.

Flankierend enthält die Gesetzesinitiative Anpassungen im nationalen Arbeitsrecht. So soll der bisher vorgeschriebene zeitliche Mindestabstand zwischen zwei Elternzeiten entfallen und die Flexibilität für Eltern vergrößert werden, die im selben Unternehmen tätig sind.

Zudem wird beim Anspruch auf Pflegeurlaub die bisherige Mindestbeschäftigungsdauer von sechs Monaten gestrichen und der Erhalt des Krankenversicherungsschutzes nach Erreichen der Volljährigkeit gesichert.

Breitere Debatte um Kontrollstandards in Europa

Der griechische Vorstoß fällt in eine Phase zunehmender Debatten über algorithmisches Management in der Europäischen Union. Während auf europäischer Ebene Anforderungen für Hochrisiko-Anwendungen im Beschäftigungsbereich schrittweise greifen, fordern Gewerkschaften in verschiedenen Mitgliedstaaten konkrete Einsatzgrenzen.

Anzeige

Compliance-Experten mahnen zur Vorsicht, da die neue EU-KI-Verordnung bei Missachtung empfindliche Strafen vorsieht. Sichern Sie sich jetzt den kostenlosen Report mit allen relevanten Übergangsfristen und Anforderungen für die rechtssichere Nutzung von KI-Modellen im Betrieb. Kostenlosen Umsetzungsleitfaden zum EU AI Act herunterladen

In Dänemark verlangten Gewerkschaften Mindeststandards für Verwaltungen, um rein formale Kontrollen durch Beschäftigte zu verhindern. In Deutschland entschied das Bundesarbeitsgericht unlängst über Mitbestimmungsrechte von Betriebsräten bei generativer Software, während Gewerkschaftsvertreter vor einer schleichenden Verlagerung personalpolitischer Entscheidungen auf automatisierte Systeme warnen.

Auch die Europäische Kommission bereitet mit dem geplanten Gesetzespaket für hochwertige Arbeitsplätze weitergehende Regelungen für den Einsatz von Arbeitsplatz-Algorithmen vor.