Mit der Veröffentlichung des „AI Digital Omnibus“ im Juni 2026 wurde Artikel 4 des EU AI Acts neu gefasst. Statt einer strikten Erfolgsverpflichtung müssen Unternehmen nun nachweisen, dass sie angemessene Maßnahmen zur Schulung ihrer Mitarbeiter ergreifen – eine sogenannte „Bemühenspflicht“. Die Änderung kommt zu einem kritischen Zeitpunkt: Anfang August laufen mehrere zentrale Compliance-Fristen des Gesetzespakets aus.
Was Unternehmen jetzt wissen müssen
Die Neufassung von Artikel 4 verlangt von Anbietern und Betreibern von KI-Systemen, proaktiv sicherzustellen, dass ihre Mitarbeiter über ausreichende Kenntnisse der Technologie verfügen. Der Fokus liegt nun auf der Implementierung von Schulungsprogrammen, Bildungsinitiativen und internen Sensibilisierungskampagnen. Ein bestimmtes technisches Niveau in der gesamten Belegschaft muss nicht garantiert werden – wohl aber der ernsthafte Versuch, es zu erreichen.
Der Omnibus brachte zudem eine neue Kategorie für „kleine Mid-Cap-Unternehmen“ hervor. Diese erhalten ähnliche Erleichterungen wie kleine und mittlere Unternehmen (KMU): vereinfachte Dokumentationspflichten, proportionale Qualitätsmanagementsysteme und bevorzugten Zugang zu regulatorischen Testräumen (Sandboxes).
Transparenz und Hochrisiko-Systeme im Fokus
Parallel zu den neuen Kompetenzregeln hat die EU-Kommission am 20. Juli 2026 finale Empfehlungen zur KI-Transparenz veröffentlicht. Diese Vorschriften treten am 2. August 2026 in Kraft und verlangen, dass Nutzer klar erkennen können, wenn sie mit einem KI-System interagieren – sei es ein Chatbot oder ein automatisierter Kundenservice.
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Gleiches Datum, gleiche Deadline: Auch für Hochrisiko-KI-Systeme endet die Übergangsfrist am 2. August. Betroffen sind unter anderem Systeme im Personalwesen – etwa zur Bewerbervorauswahl, Lebenslauf-Filterung oder Leistungsbewertung. Unternehmen müssen dann umfassende Risikomanagement-, Datenverwaltungs- und menschliche Aufsichtsprotokolle vorweisen können.
Harte Strafen bei Verstößen
Das Europäische KI-Büro (European AI Office) hat erweiterte Befugnisse erhalten. Es darf künftig nicht nur allgemeine KI-Systeme (GPAI) und sehr große Online-Plattformen (VLOPs) überwachen, sondern auch direkt Sanktionen verhängen – darunter Zwangsgelder von bis zu 5 Prozent des täglichen Umsatzes.
Die regulären Strafen bleiben drastisch:
- Verbotene KI-Praktiken: Bußgelder bis zu 35 Millionen Euro oder 7 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes
- Verstöße gegen Hochrisiko- oder Transparenzpflichten: bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des Jahresumsatzes
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Letzte Chance für den Verhaltenskodex
Unternehmen haben noch bis zum 22. Juli 2026 Zeit, den Verhaltenskodex (Code of Practice) zu unterzeichnen. Wer dies tut, erhält eine Vermutungswirkung der Konformität mit mehreren Transparenz- und Sicherheitsauflagen. Viele Kennzeichnungs- und Wasserzeichenpflichten für KI-generierte Inhalte treten zwar ebenfalls am 2. August in Kraft – doch für bestimmte vor dem Stichtag in Verkehr gebrachte Systeme und technische Detailfragen gilt eine Übergangsfrist bis zum 2. Dezember 2026.
Die Botschaft aus Brüssel ist klar: Die Zeit der Vorbereitung ist vorbei. Wer jetzt nicht handelt, riskiert nicht nur hohe Strafen, sondern auch den Vertrauensverlust bei Kunden und Partnern.

