KI-Gesetz: Parlament verbietet Nudifier-Apps ab Dezember

Das EU-Parlament verschiebt Compliance-Fristen für Hochrisiko-KI und verbietet Missbrauchs-Anwendungen ab Dezember 2026.

Mit großer Mehrheit stimmten die Abgeordneten für ein „Digital-Omnibus“-Paket, das sowohl die Compliance-Fristen verschiebt als auch neue, strenge Verbote für bestimmte KI-Anwendungen einführt. Die Maßnahmen sollen Unternehmen mehr Zeit für die Umsetzung geben, gleichzeitig aber die größten Risiken entschlossen bekämpfen.

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423 Abgeordnete stimmten für die Änderungen, 57 dagegen, 174 enthielten sich. Die finale Annahme durch den Europäischen Rat wird für den 29. Juni erwartet.

Verlängerte Fristen für Hochrisiko-Systeme

Die größte Erleichterung für die Industrie: Unternehmen bekommen mehr Zeit, um ihre Hochrisiko-KI-Systeme an die EU-Standards anzupassen. Für eigenständige Hochrisiko-Anwendungen – jene, die unter Anhang III des Gesetzes fallen – gilt die Compliance-Pflicht nun erst ab dem 2. Dezember 2027.

Noch mehr Zeit haben Hersteller von KI-Systemen, die als Sicherheitskomponenten in Produkte integriert sind (Anhang I). Sie müssen die Anforderungen erst ab dem 2. August 2028 erfüllen. Auch die Einrichtung von regulatorischen Sandkästen – Testumgebungen für KI unter Aufsicht – wird auf den 2. August 2027 verschoben.

Doch nicht alle Fristen wurden gestreckt. Die Transparenz- und Durchsetzungspflichten für allgemeine KI-Systeme (GPAI) nach Artikel 50 treten wie geplant am 2. August 2026 in Kraft. Wer hier nicht rechtzeitig liefert, muss mit Konsequenzen rechnen.

Null Toleranz bei Missbrauch: Verbote ab Dezember 2026

Besonders hart geht das Parlament gegen KI-Werkzeuge vor, die für nicht-einvernehmliche intime Aufnahmen oder Material über sexuellen Kindesmissbrauch genutzt werden. Solche Anwendungen – darunter sogenannte „Nudifier“-Apps – werden ab dem 2. Dezember 2026 komplett verboten.

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Die neuen Verbote und drastischen Bußgelder zeigen, dass die EU beim Missbrauch von KI-Systemen keine Kompromisse eingeht. Welche KI-Systeme konkret als Hochrisiko gelten und was Unternehmen jetzt für eine rechtssichere Dokumentation tun müssen, klärt dieser kostenlose Report auf. Welche KI-Systeme gelten als Hochrisiko – und was müssen Unternehmen jetzt konkret tun?

Die Strafen sind drastisch: Unternehmen drohen Bußgelder von bis zu 35 Millionen Euro oder sieben Prozent des weltweiten Jahresumsatzes – je nachdem, welcher Betrag höher ist. Eine Ansage, die besonders große Konzerne wie Google, Meta oder auch europäische Player wie SAP aufhorchen lässt.

Parallel dazu tritt am selben Tag eine Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte in Kraft. Künftig müssen Bilder, Videos und Texte, die von Maschinen erstellt wurden, klar als solche erkennbar sein.

Handelsdeal mit den USA: Zölle sinken, Frist läuft

Der 16. Juni war auch ein Tag der Handelsdiplomatie. Das Parlament ratifizierte das Turnberry-Abkommen mit den USA. 440 Abgeordnete stimmten für den Deal, der die EU-Zölle auf amerikanische Industriegüter abschafft. Im Gegenzug begrenzen die USA die Zölle auf die meisten europäischen Exporte – darunter Halbleiter und Autos – auf maximal 15 Prozent.

Allerdings: Das Abkommen enthält eine Auslaufklausel zum 31. Dezember 2029. Die Zeit läuft also.

Digitaler Flickenteppich: Wo die EU noch nachbessern muss

Während das KI-Gesetz nun in die finale Phase geht, hinkt die Umsetzung anderer digitaler Rahmenwerke hinterher. Die NIS2-Richtlinie zur Cybersicherheit ist erst in 21 der 27 Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt. Und nach dem Digital Operational Resilience Act (DORA) stehen bereits 19 kritische Drittanbieter unter direkter Aufsicht.

Auch die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) wurde nachjustiert: Für das Geschäftsjahr 2027 gilt sie nur noch für Firmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und einem Umsatz von über 450 Millionen Euro. Ein Schritt, der vor allem mittelständische Unternehmen entlasten dürfte.