KI in Behörden: Brandenburg erlaubt automatische Bescheide nur mit Gesetzesgrundlage

US-Initiativen und ein Brandenburger Entwurf regeln automatisierte Bescheide; Juristen verlangen menschliche Kontrolle und wirksame Rechtsmittel.

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Angesichts des wachsenden Einsatzes von Systemen auf Basis künstlicher Intelligenz in Behörden fordern Rechtsexperten und Branchenvertreter wirksame Widerspruchsrechte für Bürger.

Da Verwaltungen vermehrt Entscheidungen ohne unmittelbares menschliches Eingreifen erlassen, wächst der Druck auf den Gesetzgeber, Betroffenen verbindliche Rechtsmittel und verlässliche Prüfpfade zur Verfügung zu stellen.

Laut Berichten vom 19. Oktober 2026 mehren sich international Gesetzesinitiativen, die den rechtlichen Rahmen für vollautomatisierte Verwaltungsakte definieren und die Rechte Betroffener stärken sollen.

Gesetzesinitiativen für mehr Transparenz in den USA

In den USA haben die Senatoren Gary Peters und James Lankford den Transparent Automated Governance Act erneut eingebracht. Der Gesetzentwurf sieht vor, das Office of Management and Budget zur Ausgabe verbindlicher Leitlinien für Bundesbehörden zu verpflichten.

Bundesstellen sollen dadurch angehalten werden, den Einsatz von Algorithmen offenzulegen, sobald Entscheidungen mit gravierenden Auswirkungen für Bürger getroffen werden. Darüber hinaus verlangt die Initiative klar definierte Wege zur Wiedergutmachung, die Betroffenen eine Überprüfung ermöglichen.

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Senator Gary Peters betonte hierzu, dass künstliche Intelligenz die Interaktion zwischen Bundesbehörden und der Öffentlichkeit bereits verändere, die Verwaltung dabei jedoch stets Transparenz wahren müsse.

Parallel dazu zeichnen sich Kontroversen bei den Beschaffungsrichtlinien der US-Bundesverwaltung ab. Das Center for Democracy and Technology sowie große Technologieunternehmen und deren Handelsverbände lehnen Vorgaben in der überarbeiteten Vertragssprache der General Services Administration ab.

Kritisiert wird insbesondere das Fehlen technischer Kohärenz bei geforderten Prinzipien gegen Voreingenommenheit, was nach Ansicht der Branchenvertreter zu höheren Kosten für die Regierung und einer geringeren Genauigkeit führen könne.

Strenge Schranken für Vollautomatisierung in Deutschland

In Deutschland zeichnet sich auf Länderebene eine gesetzliche Begrenzung automatisierter Verwaltungsabläufe ab. In Brandenburg befindet sich der Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen von SPD und CDU für ein Drittes Gesetz zur Änderung des E-Government-Gesetzes im parlamentischen Verfahren. Nach seiner ersten Lesung am 16. September 2026 wurde der Entwurf zur Beratung an den Rechts- und den Digitalisierungsausschuss überwiesen.

Die dort formulierten Regelungen stufen künstliche Intelligenz ausdrücklich als Hilfsmittel ein und untersagen den vollständigen Ersatz menschlicher Sachbearbeitung. Vollautomatisierte Verwaltungsakte sollen demnach nur dann zulässig sein, wenn eine ausdrückliche gesetzliche Grundlage besteht und der zuständigen Stelle weder ein Ermessens- noch ein Beurteilungsspielraum zusteht.

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Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, gilt ein rein automatisierter Verwaltungsakt als nichtig, es sei denn, es handelt sich um eine für den Betroffenen ausschließlich begünstigende Entscheidung.

Dass die Kontrolle automatisierter Systeme an Bedeutung gewinnt, belegen auch Erfahrungen aus dem Gesundheitswesen. Bei großen Versicherungsanbietern hat der Einsatz automatisierter Vorabgenehmigungen die Bearbeitungszeit auf unter eine Stunde reduziert. Zugleich steigen jedoch sowohl die Einspruchsquote als auch die Erfolgsquote bei den eingelegten Beschwerden.

Juristen verweisen daher darauf, dass die Beschleunigung behördlicher Abläufe nicht zulasten individueller Kontrollrechte gehen darf. Wo Systeme eigenständig über Anträge oder Bescheide befinden, fordern Rechtsvertreter eine lückenlose menschliche Aufsicht und unkomplizierte Widerspruchswege.