Die Law Society of England and Wales hat mit einer 58 Seiten umfassenden Praxisleitlinie klargestellt, dass Anwältinnen und Anwälte bei der Weitergabe ungenauer, von KI-Systemen erzeugter Auskünfte mit berufsrechtlichen Sanktionen rechnen müssen. Die berufliche Verantwortung für Qualität und Richtigkeit der juristischen Arbeit verbleibt stets bei der Rechtsvertretung und lässt sich nicht auf Software delegieren.
Keine Delegation von Verantwortung auf Algorithmen
Die Berufsvertretung betonte am 21. Oktober 2026, dass Künstliche Intelligenz kein Rechtssubjekt darstelle. Brett Dixon, Präsident der Law Society, unterstrich, dass die fachliche Verantwortung keinesfalls auf ein KI-System übertragen werden könne. Die Organisation warnte in ihrer Leitlinie ausdrücklich davor, dass derartige Systeme die Genauigkeit ihrer eigenen Ergebnisse nicht verlässlich überprüfen können.
Solicitors müssen Mandanten künftig angemessene Auskünfte über den Einsatz von Automatisierungswerkzeugen erteilen. Zudem können sie offenlegen lassen, inwieweit Mandanten selbst KI-generierte Vorarbeiten eingereicht haben.
Unabhängig davon, ob Vorlagen clientseitig stammen oder intern erstellt wurden, bleibt die anwaltliche Pflicht zur vollständigen Prüfung bestehen. Die Haftung gegenüber Klienten, Gerichten und Dritten liegt unverändert beim handelnden Anwalt, da kein System im Vorfeld als sicher eingestuft werden darf.
Prüfpflichten für Kanzleien und Schutz des Nachwuchses
Die Handreichung fordert eine sorgfältige Begutachtung aller eingesetzten Werkzeuge. Auch bei kostenpflichtigen Anwendungen müssen Bedingungen zum Datenzugriff, zu den Nutzungsregeln, Speicherorten, Kanzleistandorten sowie der anwendbaren Jurisdiktion detailliert analysiert werden.
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Kostenlose Chatbots für Verbraucher bieten nach Auffassung der Standesorganisation meist keinen ausreichenden Schutz für das Mandatsgeheimnis sowie die IT-Sicherheit und dürfen daher nicht mit sensiblen Daten gefüttert werden.
Breite Mehrzweckmodelle neigen zu fehlerhaften Angaben und erfundenen Fundstellen. Sämtliche juristischen Zitate, Schriftsätze und Referenzen müssen vor der Vorlage bei Gericht oder der Übergabe an Mandanten mit den Originalquellen abgeglichen werden.
Ein Legal-Tech-Experte wies darauf hin, dass die wachsende KI-Nutzung in Kanzleien und Rechtsabteilungen zudem weniger offensichtliche Risiken berge, wie unbemerkte Nuancenverschiebungen in Vertragsklauseln, wechselhaftes Modellverhalten und Gefahren für die Vertraulichkeit.
Präsident Dixon mahnte überdies, dass ein übermäßiger Verlass auf automatisierte Werkzeuge zu einer verheerenden Lücke im künftigen Rechtswissen führen könne. Technologischer Fortschritt dürfe nicht zulasten der professionellen Integrität oder des Mandantenschutzes gehen.
Entsprechend stellte die Law Society am 21. Oktober 2026 klar, dass KI die Ausbildung sowie die fachliche Entwicklung von Nachwuchsjuristen nicht verdrängen darf. Angehende Solicitors müssen juristische Arbeiten weiterhin ohne technische Assistenz durchführen und bewerten können.
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Orientierungsrahmen für die Kanzleiführung
Akber Datoo, Ko-Vorsitzender des Technologieausschusses der Kammer, hob hervor, dass die Leitlinie Praxisinformationen bündle, um fundierte Entscheidungen zu ermöglichen. Das Dokument versteht sich als Orientierungshilfe zur guten Praxis und ersetzt keine formelle Rechtsberatung, da die Law Society als Interessenvertretung und nicht als staatliche Aufsichtsbehörde fungiert.
Die Schwerpunkte erstrecken sich von internen Kontrollstrukturen, Fortbildungen und Aufsichtspflichten über Datenschutz und das Anwaltsgeheimnis bis hin zu Cyber- und Haftpflichtversicherungen.
Der britische Vorstoß steht in einer Reihe internationaler Maßnahmen: So aktualisierte die Law Society of Ireland am 20. Oktober 2026 ihre ethischen Leitlinien für Syndikusanwälte und betonte die Notwendigkeit menschlicher Verifikation.
Am selben Tag erließ die australische Fair Work Commission Vorgaben zur Kennzeichnung KI-generierter Schriftsätze samt verpflichtender Belegverlinkung durch Parteivertreter.
In den USA unterzeichnete der Gouverneur von Kalifornien am 30. September 2026 das Gesetz SB 574, das ab Januar 2027 eigenständige Prüf- und Korrekturpflichten für Zitate in Gerichtsakten vorschreibt. Parallel dazu ging die Anwaltskammer von São Paulo am 7. Oktober 2026 gerichtlich gegen unkontrollierte KI-Rechtsdienstleistungen vor.

