KI-Kennzeichnung: EU verhängt Pflicht ab 2. August mit bis zu 15 Mio. Euro Strafe

Städte reagieren auf wachsende Privatsphäre-Sorgen mit Verboten für Datenbrillen. Die EU verschärft zudem die Kennzeichnungspflicht für KI-Inhalte.

Während die Technologie mit Gesichtserkennung und hochauflösenden Kameras neue Maßstäbe setzt, wächst der politische Widerstand. Erste Städte reagieren mit konkreten Verboten – und die EU zieht mit strengen Regeln nach.

Hamburg will Smart Glasses aus Bädern verbannen

In Hamburg fordert die Linke ein Nutzungsverbot für Datenbrillen in Schwimmbädern. „Badegäste dürfen in sensiblen Bereichen wie Duschen oder Umkleiden nicht unfreiwillig zu digitalem Content werden“, begründet Datenschutzexpertin Marie Kleinert den Vorstoß. Die unauffällige Bauweise der Brillen mache unbemerkte Aufnahmen besonders leicht.

Auch Potsdam zieht nach: Die dortigen Bäder planen, entsprechende Verbote in ihre Hausordnungen aufzunehmen. Hintergrund ist die wachsende Sorge vor heimlichen Bild- und Videoaufnahmen in öffentlichen Einrichtungen.

Physische Abdeckungen als Schutzlösung

Während Politik und Verbände auf Regulierung setzen, rücken technische Schutzmaßnahmen in den Fokus. Experten sehen manuelle Vorrichtungen als zuverlässiger an als reine Software-Indikatoren.

Für das Modell AirGo V2 – mit 16-Megapixel-Kamera und 2K-Video – gibt es bereits spezielle Privacy-Kits. Die physischen Objektivabdeckungen zeigen Außenstehenden deutlich: Die Kamera ist inaktiv. Noch radikaler sind kameralose Alternativen wie die AirGo A6, die komplett auf optische Erfassung verzichten und nur auf Audio- und KI-Assistenz setzen.

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Metas „NameTag“: Gesichtserkennung direkt auf der Brille

Eine neue Eskalationsstufe erreicht die Debatte durch Metas internes Projekt „NameTag“. Recherchen förderten Code-Fragmente zutage, die auf eine lokale Speicherung biometrischer Signaturen hindeuten. CTO Bosworth bestätigte: Gesichter können direkt auf dem Gerät Namen zugeordnet werden – Cloud-Risiken sollen so minimiert werden.

Doch der Schutz unbeteiligter Dritter bleibt ungeklärt. Kritiker warnen vor Verstößen gegen die DSGVO und den EU AI Act. Neben der optischen Erfassung stehen auch Audioaufnahmen im Fokus juristischer Auseinandersetzungen.

EU verhängt strenge KI-Kennzeichnungspflicht

Die EU-Kommission schafft nun Fakten. Im Rahmen der Ausführungsvorschriften zu Artikel 50 der KI-Verordnung müssen KI-generierte Inhalte künftig maschinenlesbar gekennzeichnet sein – durch Watermarking und signierte Metadaten.

Ab dem 2. August 2026 gilt die Pflicht für neue Systeme, bestehende haben bis zum 2. Dezember 2026 Zeit. Ausnahmen gibt es nur für redaktionell geprüfte Texte sowie künstlerische oder satirische Inhalte. Die Strafen sind happig: bis zu 15 Millionen Euro oder drei Prozent des weltweiten Jahresumsatzes.

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Parallel drängt die EU darauf, mobile Betriebssysteme wie Android für konkurrierende KI-Dienste zu öffnen. Der Digital Markets Act soll für mehr Wettbewerb sorgen. Google und Apple warnen dagegen vor Sicherheitsrisiken und Gefahren für die Privatsphäre durch erweiterten Zugriff von Drittanbietern.