KI-Regulierung: EDPB verbietet Einwilligung als Datengrundlage

Neue EU-Leitlinien erschweren Datensammlung für KI-Modelle. US-Verlage reichen Sanktionsanträge gegen OpenAI ein.

In Europa, den USA und im asiatisch-pazifischen Raum mehren sich die Vorstöße, um die Datensammlung für generative KI-Modelle strenger zu kontrollieren. Besonders brisant: Der Umgang mit urheberrechtlich geschütztem Material und die Praxis des Web Scrapings stehen im Fokus.

Europa verbietet Einwilligung als Daten-Grundlage

Der Europäische Datenschutzausschuss (EDPB) hat am 7. Juli 2026 neue Leitlinien verabschiedet, die die Branche erschüttern. Die Kernaussage: KI-Firmen dürfen sich nicht mehr auf die Einwilligung der Nutzer als Rechtsgrundlage für massenhafte Datensammlungen berufen. Stattdessen müssen sie künftig einen „berechtigten Interessen“-Test bestehen, um ihre Datenerhebung zu rechtfertigen.

Die Regeln gelten sowohl für Unternehmen, die selbst Daten sammeln, als auch für solche, die Datensätze von Dritten zukaufen. Um den Grundsatz der Datenminimierung zu erfüllen, empfiehlt der EDPB den Einsatz synthetischer Daten, Filtermechanismen und die Beachtung technischer Ausschlussprotokolle wie „robots.txt“-Dateien. Die Leitlinien sind bis zum 30. Oktober 2026 zur öffentlichen Konsultation freigegeben.

US-Verlage gehen gegen OpenAI in die Offensive

In den USA eskalieren die Rechtsstreitigkeiten. Die New York Times und die New York Daily News haben am 9. Juli 2026 einen Sanktionsantrag gegen OpenAI gestellt. Der Vorwurf: Das Unternehmen habe Beweise zu Trainingsdatensätzen und ChatGPT-Logs zurückgehalten. Die Kläger werfen OpenAI vor, zwei Jahre lang seine Offenlegungspflichten umgangen und bewusst den Rechtsprozess behindert zu haben.

OpenAI verteidigt sich mit dem Hinweis auf die „Fair Use“-Doktrin und den Schutz der Privatsphäre seiner Nutzer. Die Prozesskosten der New York Times in diesem Verfahren sollen bereits 28 Millionen Euro überstiegen haben.

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Parallel dazu kämpft Anthropic mit einer eigenen Klage. Der Autor Daniel Gilbert verklagt das Unternehmen seit Mai 2026 wegen Urheberrechtsverletzung. Der Vorwurf: Anthropic habe Raubkopien seines Buches „Hacking World of Warcraft“ genutzt, die zwischen 2021 und 2022 von Piratenbibliotheken heruntergeladen wurden. Gilbert hatte sich zuvor aus einem Vergleich in Höhe von 1,4 Milliarden Euro im Fall Bartz gegen Anthropic ausgeklagt. Anthropic muss bis zum 29. Juli 2026 auf die Klage antworten.

Singapur und Australien ringen um die richtige Balance

In Singapur hat die Datenschutzkommission (PDPC) am 1. Juli 2026 eine öffentliche Konsultation zu Meldepflichten für KI-Datennutzung abgeschlossen. Die geplanten Regeln verlangen von Unternehmen, Einzelpersonen zu informieren, wenn ihre Daten für KI-Training verwendet werden – inklusive Zweckangabe und Widerspruchsmöglichkeit.

In Australien tobt ein interner Machtkampf: Während einige Minister auf Ausnahmen im Urheberrecht drängen, um Investitionen von rund 46 Milliarden Euro in Rechenzentren anzulocken, pochen andere auf den Schutz einheimischer Kreativer. Premierminister Anthony Albanese stellte klar: Derzeit gebe es keine Pläne, das Urheberrecht zugunsten von KI-Datamining aufzuweichen.

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Der Markt reagiert: KI-Stimmen erobern die Hörbuchwelt

Der Streit um Daten hat längst konkrete wirtschaftliche Folgen. Im Hörbuchsektor entfielen im zweiten Quartal 2026 bereits 34 Prozent aller Neuerscheinungen auf KI-generierte Sprecher – ein sprunghafter Anstieg von 11 Prozent Ende 2024. Der Gesamtwert der vertraglich vereinbarten KI-Sprechleistungen erreichte im selben Zeitraum 780 Millionen Euro. Große Verlage setzen verstärkt auf die Technologie, um Kosten zu senken. Einige peilen bis Ende des Geschäftsjahres 2026 eine Reduzierung um 60 Prozent an.

Doch der Gegenwind wächst. Meta entfernte im Juli 2026 eine Funktion, mit der Instagram-Nutzer KI-Bilder durch die Erwähnung öffentlicher Profile generieren konnten. Die Funktion war standardmäßig aktiviert – ein klarer Verstoß gegen das Prinzip der expliziten Einwilligung.

21 Millionen Songs in KI-Datensätzen entdeckt

Eine Untersuchung des Forschers Alex Reisner förderte zutage, dass sich in Datensätzen für Musik-KIs mehr als 21 Millionen urheberrechtlich geschützte Songs befinden. Mehrere große KI-Unternehmen haben diese Datensätze genutzt, die oft Links zu Plattformen wie YouTube und Spotify oder Dateien aus Creative-Commons-Bibliotheken enthalten. Die Frage, wie die Branche mit diesen Erkenntnissen umgeht, dürfte die nächsten Monate prägen.