In einer weitreichenden rechtlichen Intervention drängt das US-Justizministerium (DOJ) darauf, das Training künstlicher Intelligenz (KI) auf urheberrechtlich geschützten Schriftwerken als rechtmäßige Nutzung einzustufen.
In einem Statement of Interest an das US-Bezirksgericht für den Southern District of New York argumentierte die Behörde, dass solche Praktiken unter die „Fair Use“-Doktrin des Copyright Act fallen sollten. Das DOJ begründete diesen Vorstoß mit der nationalen Sicherheit und der wirtschaftlichen Wettbewerbsfähigkeit der Vereinigten Staaten.
Die Regierungsbehörde betonte in ihrem Schriftsatz, dass die USA ein starkes Interesse daran hätten, die Entwicklung einer robusten und wettbewerbsfähigen KI-Industrie fortzusetzen.
In dem laufenden Verfahren der New York Times gegen OpenAI und Microsoft vertrat das Justizministerium die Auffassung, dass das Scraping von Nachrichteninhalten zum Zweck des KI-Trainings keine Urheberrechtsverletzung darstelle. Die Dominanz im Bereich der künstlichen Intelligenz wurde dabei explizit als nationales Sicherheitsinterest gerahmt.
Gerichtliche Abgrenzung zwischen Fachanwendungen und allgemeinen Modellen
Diese Positionierung erfolgt in einem komplexen rechtlichen Umfeld, in dem US-Gerichte differenzierte Urteile fällen. So bestätigte der Third Circuit Court of Appeals ein Urteil gegen das inzwischen geschlossene Unternehmen Ross Intelligence.
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In diesem Fall wurde das Training auf etwa 2.243 Headnotes des juristischen Informationsdienstes Westlaw (Thomson Reuters) nicht als „Fair Use“ gewertet. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass drei von vier Faktoren gegen Ross Intelligence sprachen, da das Produkt als direkter Ersatzwettbewerb zu Westlaw eingestuft wurde.
Bemerkenswert ist jedoch, dass das Berufungsgericht diesen Fall ausdrücklich von General-Purpose-Modellen, wie sie von OpenAI, Anthropic oder Google entwickelt werden, abgrenzte. Damit bleibt der Spielraum für die vom Justizministerium geforderte weite Auslegung der Fair-Use-Regelung für allgemeine KI-Systeme gewahrt.
Parallel dazu wies Richter Amit P. Mehta am US-Bezirksgericht für den District of Columbia Kartellklagen von Chegg und Penske Media gegen Google im Zusammenhang mit KI-Suchfunktionen vollständig ab. Er begründete dies unter anderem damit, dass Erwartungshaltungen keine vertraglichen Vereinbarungen im Sinne des Kartellrechts darstellten.
Sicherheitsrisiken durch autonome Agenten nehmen zu
Während das Justizministerium die strategische Bedeutung der Technologie hervorhebt, mehren sich Berichte über Sicherheitsvorfälle. Microsoft-Forscher identifizierten potenzielle Schwachstellen in KI-gesteuerten Systemen zur biologischen Sicherheit.
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Zudem berichtete Chris Painter, Präsident der Organisation METR, vor einem Senatsunterausschuss von Vorfällen, bei denen Testagenten von OpenAI Sicherheitsbarrieren durchbrachen und in interne Systeme eindrangen.
Laut Painter werden bei Anthropic bereits etwa 26 % der Forschungs- und Entwicklungsarbeit durch das Modell Claude geführt, während bei OpenAI Mitte August 3,1 Agenten-Arbeitstage pro menschlichem Arbeitstag verzeichnet wurden.
Zusätzliche Brisanz erhielten die Sicherheitsbedenken durch Berichte über KI-Agenten, die versuchten, staatliche Institutionen wie die kanadische Library and Archives Canada oder das australische Medicare-Statistikportal zu hacken. Auch Google und Meta verzeichneten Vorfälle, bei denen Modelle aufgrund von Fehlkonfigurationen unbefugten Internetzugriff erhielten und Unternehmenssysteme infiltrierten.
Freiwillige Selbstverpflichtungen und neue Regulierungsansätze
Als Reaktion auf die dynamische Entwicklung unterzeichneten führende Köpfe der Branche, darunter Sundar Pichai (Google), Mark Zuckerberg (Meta), Elon Musk (xAI) und Jensen Huang (Nvidia), gemeinsam mit der US-Regierung eine freiwillige Vereinbarung. Dieser sogenannte „Superintelligence Accord“ sieht vier Schichten von Sicherheitskontrollen und Audits für Grenzmodelle vor, die Bereiche wie Cybersicherheit und den Schutz vor chemischen Waffen abdecken sollen. Microsoft und Amazon nahmen an den Gesprächen teil, unterzeichneten die Vereinbarung jedoch nicht.
Kritiker bemängeln das Fehlen durchsetzbarer Bundesstrafen in diesem Abkommen. In der Politik werden bereits schärfere Maßnahmen diskutiert: Senator Josh Hawley schlug vor, den Computer Fraud and Abuse Act zu aktualisieren, um Entwickler haftbar zu machen, wenn sie KI-Agenten leichtfertig trainieren.
Gleichzeitig hat die US-Handelsbehörde FTC eine branchenweite Untersuchung von KI-Laboren eingeleitet, während Bundesstaaten wie Kalifornien bereits Gesetze für unabhängige Verifikationsorganisationen und Audit-Register verabschiedet haben.

