KI-Transparenz ab August: Deepfakes müssen gekennzeichnet werden

Die EU-Kommission bestätigt den Verhaltenskodex für KI-Transparenz. Ab August gelten strenge Kennzeichnungspflichten für Deepfakes und KI-Texte.

Die Europäische Kommission hat den neuen Verhaltenskodex zur Transparenz von KI-generierten Inhalten offiziell abgesegnet. In einer Stellungnahme vom Juli bescheinigte die Behörde dem Regelwerk, dass es die Anforderungen des EU-KI-Gesetzes erfülle. Die Validierung kommt pünktlich vor der ersten großen Durchsetzungswelle des wegweisenden Gesetzespakets.

Transparenzpflichten für Deepfakes und KI-Texte

Ab dem 2. August 2026 tritt Artikel 50 des KI-Gesetzes in Kraft. Die Vorschrift zwingt Anbieter und Betreiber von KI-Systemen zum Handeln. Konkret müssen Unternehmen Deepfakes – also KI-generierte Bilder, Audio- oder Videoinhalte, die echte Personen oder Orte imitieren – klar als solche kennzeichnen. Auch KI-erstellte Texte zu Themen von öffentlichem Interesse fallen unter die Regelung – es sei denn, ein Redakteur hat den Inhalt geprüft und übernimmt die Verantwortung.

Die gute Nachricht für Kreative: Kunst, Satire und fiktive Werke genießen Sonderregeln mit milderen Auflagen. Reine Bearbeitungshilfen und Chatbot-Zusammenfassungen für den privaten Gebrauch bleiben ganz außen vor. Auch KI-optimierte Werbung benötigt keine speziellen Labels – solange sie keine Gesundheits- oder Sicherheitsaussagen trifft.

Der Verhaltenskodex als praktischer Leitfaden

Der am 10. Juni 2026 veröffentlichte Kodex dient als Blaupause für Unternehmen, die ihre KI-Systeme gesetzeskonform betreiben wollen. Entwickelt wurde er von einer Expertengruppe unter Leitung von Dino Pedreschi, an der über 200 Interessensvertreter mitwirkten.

Die technischen Lösungen klingen vielversprechend: unsichtbare Wasserzeichen, standardisierte Metadaten und einheitliche EU-Symbole für die öffentliche Kennzeichnung. Die Teilnahme am Kodex ist freiwillig – wer mitmacht, genießt jedoch eine Art Vertrauensbonus: Im Streitfall gilt die Einhaltung des Kodex als Nachweis der Gesetzeskonformität.

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Bis zum 22. Juli 2026 müssen sich Unternehmen als Erstunterzeichner registrieren. Die Branche zeigt sich gespalten: OpenAI hat bereits unterschrieben, Meta hingegen nicht. Die EU-Kommission ermittelt ohnehin bereits gegen Meta wegen möglicher Verstöße gegen das Gesetz über digitale Märkte.

Gestaffelte Fristen und politische Nachjustierung

Der Europäische Rat hat am 29. Juni 2026 ein sogenanntes „Digital-Omnibus“-Paket verabschiedet, das am 8. Juli unterzeichnet wurde. Die wichtigste Änderung: Der August-Termin für die Transparenzregeln bleibt bestehen, andere Bereiche erhalten mehr Zeit.

Die Pflichten für Hochrisiko-KI-Systeme wurden auf Dezember 2027 verschoben, eingebettete Systeme nach Anhang I haben sogar bis August 2028 Zeit. Für KI-Systeme, die bereits vor August auf dem Markt waren, gilt eine viermonatige Übergangsfrist – sie müssen bis Dezember 2026 mit maschinenlesbaren Markierungen und Wasserzeichen nachgerüstet werden.

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Besonders brisant: Neue Verbote für KI-generierte nicht-einvernehmliche intime Bilder und Darstellungen von Kindesmissbrauch treten bereits im Dezember 2026 in Kraft.

Hohe Strafen bei Verstößen

Die finanziellen Risiken für Unternehmen sind beträchtlich. Verstöße gegen Artikel 50 können mit Bußgeldern von bis zu 15 Millionen Euro oder drei Prozent des weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden – je nachdem, welcher Betrag höher ausfällt.

Die großen Plattformen bereiten sich bereits vor. Google kündigte an, noch in diesem Monat KI-Label für seine Werbeplattformen einzuführen – zunächst in der EU und weiteren internationalen Märkten. Das System setzt auf sichtbare Overlays und Offenlegungen im Bereich „Über diese Anzeige“. Technisch kommen SynthID-Wasserzeichen und C2PA-Metadaten zum Einsatz, um synthetische Inhalte zu identifizieren.

Die federführende KI-Behörde der EU, die künftig die alleinige Aufsicht über allgemeine KI-Systeme und große Online-Plattformen hat, wird die Interoperabilität der Transparenzmaßnahmen überwachen. Die endgültige technische Umsetzungsfrist endet am 2. Februar 2027.