KI-Transparenz: EU veröffentlicht Standard-Symbole für Kennzeichnung

Die EU-Kommission stellt standardisierte Icons zur KI-Kennzeichnung bereit, um die Umsetzung der Transparenzvorgaben des KI-Gesetzes zu erleichtern.

Die Europäische Kommission hat ein neues Set standardisierter Symbole veröffentlicht, um die Transparenz von künstlich erzeugten Inhalten zu erhöhen. Mit diesem Schritt stellt die Behörde grafische Hilfsmittel bereit, die Unternehmen und Entwicklern dabei helfen sollen, die Kennzeichnungspflichten gemäß Artikel 50(4) des europäischen Gesetzes über künstliche Intelligenz (KI-Gesetz) umzusetzen.

Vielfältige Dateiformate und Design-Varianten

Die zur Verfügung gestellten Symbole wurden in verschiedenen technischen Ausführungen konzipiert, um eine nahtlose Integration in unterschiedliche digitale Umgebungen zu ermöglichen. Nach Angaben der Kommission liegen die Icons in den Dateiformaten SVG und PNG vor. Um eine gute Sichtbarkeit auf verschiedenen Hintergründen zu gewährleisten, wurden insgesamt vier Varianten entwickelt. Diese umfassen Ausführungen in Schwarz sowie in Weiß, die jeweils auch in einer Version mit 50 % Transparenz bereitgestellt werden.

Diese gestalterische Flexibilität soll sicherstellen, dass die Kennzeichnung sowohl auf hellen als auch auf dunklen Webseiten oder in Dokumenten deutlich erkennbar bleibt, ohne das Gesamtdesign der Benutzeroberflächen übermäßig zu stören. Die Veröffentlichung der Grafiken wurde laut offiziellen Angaben Anfang August letztmalig aktualisiert.

Anwendungsbereich und Kennzeichnungspflichten

Die Einführung der Icons steht in direktem Zusammenhang mit den strengen Transparenzvorgaben des KI-Gesetzes. Die Pflicht zur Kennzeichnung betrifft insbesondere sogenannte Deepfakes sowie KI-generierte Texte, die sich mit Themen von öffentlichem Interesse befassen. Eine solche Kennzeichnung ist zwingend erforderlich, wenn diese Inhalte ohne eine menschliche Redaktion oder eine entsprechende redaktionelle Überprüfung erstellt wurden.

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Ziel dieser Maßnahme ist es, die Verbreitung von Desinformationen zu erschweren und den Nutzern eine klare Einordnung der konsumierten Informationen zu ermöglichen. Wenn ein System zur Erzeugung von Inhalten genutzt wird, das keine menschliche Kontrolle über den finalen Output vorsieht, muss dies für den Endverbraucher ersichtlich sein.

Ausnahmen und regulatorische Freiheiten

Trotz der strengen Vorgaben sieht die Europäische Kommission spezifische Ausnahmen von der Kennzeichnungspflicht vor. Dies gilt unter anderem für Inhalte, die eindeutig künstlerischen oder satirischen Zwecken dienen. In diesen Fällen steht die Freiheit der Kunst im Vordergrund, sofern die Transparenz nicht durch andere Mechanismen bereits gewährleistet ist.

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Zudem sind Strafverfolgungsbehörden von der Pflicht entbunden, wenn die Kennzeichnung gesetzlich erlaubte Ermittlungen behindern würde. Auch Inhalte, die zwar unter Zuhilfenahme von KI erstellt, aber anschließend einer umfassenden menschlichen Redaktion unterzogen wurden, unterliegen nicht zwingend dieser spezifischen Kennzeichnungsregel für vollautomatisierte Erzeugnisse.

Freiwillige Nutzung der grafischen Symbole

Ein wesentlicher Aspekt der neuen Veröffentlichung ist der rechtliche Status der Icons selbst. Die Kommission betonte, dass die Nutzung genau dieses Icon-Sets für die Marktteilnehmer optional sei. Es stehe den Unternehmen somit frei, eigene grafische Lösungen zu entwickeln, um die Transparenzpflichten zu erfüllen.

Unabhängig von der Wahl des grafischen Symbols bleibt die Pflicht zur Kennzeichnung der betroffenen Inhalte jedoch bestehen. Die bereitgestellten Icons dienen somit primär als Hilfestellung und Vorlage für einen EU-weiten Standard, um eine einheitliche visuelle Sprache im Bereich der KI-Transparenz zu fördern. Durch das Angebot der fertigen SVG- und PNG-Dateien möchte die Kommission die Hürden für die Einhaltung der neuen gesetzlichen Anforderungen senken.