KI-Urheberrecht: Neuseeland prüft neue Regeln bis März 2027

Neuseeland überprüft Urheberrecht für KI-Training und plant strengere Schutzmaßnahmen. Handelsabkommen erzwingen Verlängerung der Schutzfrist bis 2028.

Das neuseeländische Kabinett hat das Handelsministerium beauftragt, bis zum 31. März 2027 einen neuen rechtlichen Rahmen für das Urheberrecht im Bereich der generativen Künstlichen Intelligenz (KI) zu prüfen. Hintergrund der Untersuchung ist die sogenannte Fair-Dealing-Lücke.

Während andere Rechtssysteme das Konzept des Fair Use kennen, begrenzt sich Neuseeland bislang auf das engere Fair Dealing, was angesichts der technologischen Entwicklung bei KI-Modellen zunehmend als unzureichend gilt.

Gesetzliche Anpassungen und internationale Verpflichtungen

Im Zentrum der Überprüfung steht die Überarbeitung des Copyright Act aus dem Jahr 1993. Minister Cameron Brewer plant in diesem Zusammenhang umfassende Änderungen.

Ein zentraler Punkt ist die Einführung von Schutzmaßnahmen für den Zugang (Access Control TPM). Damit soll die Umgehung technischer Schutzvorkehrungen illegal werden, unabhängig davon, ob eine tatsächliche Urheberrechtsverletzung vorliegt.

Ausnahmen sind lediglich für spezifische Bereiche wie Erhaltung, Interoperabilität, Reparatur, Bildung und Barrierefreiheit vorgesehen. Die Umgehung von Geoblocking-Maßnahmen soll künftig strafbar sein.

Zeitlicher Druck entsteht zudem durch internationale Handelsabkommen. Freihandelsabkommen mit der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich erfordern, dass Neuseeland die Schutzfrist für das Urheberrecht bis Mai 2028 auf 70 Jahre verlängert. Die aktuelle Review befasst sich zudem explizit mit der Frage, wie das Training von KI-Modellen urheberrechtlich einzustufen ist.

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Kommerzielle Nutzung und fehlende Persönlichkeitsrechte

Die Dringlichkeit der Reform wird durch aktuelle Vorfälle in der Privatwirtschaft unterstrichen. Die Bekleidungsmarke Huffer steht in der Kritik, da sie Berichten zufolge KI einsetzte, um die Ähnlichkeit der Models Elijah Timmins-Scanlon und Akshay Raju ohne deren ausdrückliche Zustimmung nachzubilden.

Da in Neuseeland kein eigenständiges Recht gegen die kommerzielle Nutzung der eigenen Ähnlichkeit existiert, müssen solche Fälle derzeit über Verträge oder den Fair Trading Act gelöst werden.

Eine Studie der Kanzlei DLA Piper zeigt zudem eine Ambivalenz in der Wirtschaft der Region Australien und Neuseeland auf. Zwar gaben 75 Prozent der Befragten an, Vertrauen in KI zu haben, doch 69 Prozent kritisierten den Versuch innerhalb der KI-Wertschöpfungskette, Haftungsrisiken abzuwälzen.

Zudem erfüllen laut 80 Prozent der Befragten die Lieferanten die notwendigen Transparenzanforderungen nicht, während nur 36 Prozent ihre Verträge gezielt im Hinblick auf die KI-Haftung überprüfen.

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Globaler Kontext: Zwischen Regulierung und Klageflut

International zeigen sich unterschiedliche Ansätze im Umgang mit der Technologie. Während ein US-Gericht das Scannen rechtmäßig erworbener Bücher als Fair Use einstufte, lehnt die australische Regierung eine generelle Ausnahme für Text- und Data-Mining zugunsten der KI-Industrie ab.

In Indien entschied der Delhi High Court im Fall von ANI gegen OpenAI, dass das Training von Large Language Models (LLMs) zwar unter die indische Fair-Dealing-Ausnahme fallen könne, die spätere Ausgabe der KI jedoch dennoch Rechte verletzen könne.

Japan setzt hingegen auf einen freiwilligen „Prinzipienkodex“. Basierend auf einem KI-Gesetz vom Mai 2025 müssen Unternehmen Trainingsdaten und Methoden offenlegen, wobei ein „Comply or explain“-Ansatz verfolgt wird. Russland wiederum bereitet einen Gesetzesentwurf vor, der KI-Training als Urheberrechtsnutzung definiert und eine einmalige Vergütung für bereits abgeschlossene Trainingsphasen vorsieht.

Parallel dazu verschärft sich die juristische Auseinandersetzung. In den USA hat Round Hill Music Klage gegen die Unternehmen Suno und Anthropic eingereicht, da über 500 Songs ohne Genehmigung für das Training genutzt worden seien. Der geforderte Schadensersatz könnte eine Milliarde US-Dollar pro Klage übersteigen.

Auch der Prozess Andersen gegen Stability AI steht in Kalifornien unmittelbar bevor. Eine Studie des MIT, veröffentlicht im August 2026, legt derweil nahe, dass bei extrem großen Datensätzen die Entfernung einzelner Bilder kaum Einfluss auf das Endergebnis hat, was die juristische Argumentation bezüglich der individuellen Urheberschaft erschweren könnte.