Experten haben am 1. August 2026 eine eindringliche Warnung an Flugreisende ausgesprochen, sich während des Fluges nicht auf die Nutzung mobiler Endgeräte zu verlassen. Hintergrund ist ein Bericht der Luftfahrtbehörde CAA, wonach sich die Fälle überhitzter Geräte an Bord von Flugzeugen in der jüngeren Vergangenheit fast verdoppelt haben. Angesichts dieser Entwicklung verschärfen immer mehr Fluggesellschaften ihre Sicherheitsvorkehrungen und Nutzungsbeschränkungen für elektronische Geräte mit Lithium-Ionen-Akkus.
Notlandung einer Swiss-Maschine in den USA
Wie riskant die Fehlfunktion von Akkus sein kann, zeigte ein Vorfall vom 27. Juli 2026. Ein Flug der Fluggesellschaft Swiss von Zürich nach New York musste nach Bangor im US-Bundesstaat Maine umgeleitet werden. Grund für die Kursänderung von Flug LX16 war eine Rauchentwicklung in der Passagierkabine. An Bord der Maschine befanden sich 229 Personen.
Nach der Landung stellte sich heraus, dass ein kabelloses Kopfhörer-Ladecase die Ursache für den Zwischenfall war. Das Gehäuse, das einen Lithium-Ionen-Akku enthielt, war im Sitzmechanismus der Business Class zerquetscht worden. Dies löste eine thermische Reaktion aus, die zur Rauchbildung führte. Bei dem Vorfall wurden nach Angaben der Fluggesellschaft keine Personen verletzt. Die Besatzung setzte spezielle Lithium-Sicherheitsbeutel ein, mit denen das betroffene Gerät gesichert werden konnte.
Verschärfte Richtlinien der Lufthansa Group
Bereits seit Anfang des Jahres gelten innerhalb der Lufthansa Group strikte Regeln für den Umgang mit mobilen Energiespeichern. Seit dem 1. Januar 2026 ist die Nutzung von Powerbanks während des Fluges untersagt. Diese Regelung betrifft neben der Kernmarke Lufthansa auch die Tochtergesellschaften Swiss, Eurowings, Austrian Airlines, Discover Airlines, Brussels Airlines, Edelweiss und Air Dolomiti.
Die Mitnahme von Powerbanks ist zwar weiterhin im Handgepäck gestattet, unterliegt jedoch genauen Spezifikationen. Passagiere dürfen maximal zwei Geräte mit einer Kapazität von jeweils höchstens 100 Wh (entspricht etwa 27.000 mAh) mitführen. Diese müssen am Körper oder im Handgepäck unter dem Vordersitz verstaut werden; eine Aufbewahrung in den Gepäckfächern über den Sitzen ist untersagt. Zudem müssen die Geräte gegen Kurzschlüsse geschützt sein.
Auslöser für diese Verschärfung war ein Brandvorfall bei der Fluggesellschaft Air Busan. Damals hatte eine Powerbank in einem Gepäckfach Feuer gefangen, wobei 27 Menschen verletzt wurden.
Prävention und Verhalten im Notfall
Branchenexperten und Behörden betonen die Notwendigkeit einer proaktiven Gefahrenvermeidung. Passagiere werden dazu angehalten, den Zustand ihrer Geräte-Akkus regelmäßig zu prüfen und die Nutzung von Powerbanks an Bord generell zu vermeiden, sofern dies durch die Richtlinien der Airline untersagt ist. Ein idealer Ladezustand zwischen 20 und 80 Prozent gelte als empfehlenswert, um den Stress für die Lithium-Ionen-Zellen zu minimieren.
Sollte ein Gerät während des Fluges ungewöhnlich heiß werden, sind Passagiere angewiesen, dies umgehend dem Kabinenpersonal zu melden. Die Flugzeuge der betroffenen Gesellschaften sind inzwischen flächendeckend mit sogenannten Lithium Safe Bags ausgestattet, um überhitzte oder rauchende Akkus isolieren zu können. Die CAA-Regeln unterstreichen zudem, dass solche potenziell gefährlichen Gegenstände unter keinen Umständen im aufgegebenen Gepäck transportiert werden dürfen, da ein Brand im Frachtraum deutlich schwerer zu bekämpfen wäre als in der Kabine.

