Meta drohen täglich 100.000 Euro Strafe in den Niederlanden

Niederländisches Gericht verdoppelt mögliche Strafen gegen Meta. Grund sind unzureichende nicht-personalisierte Feed-Optionen auf Facebook und Instagram.

Ein niederländisches Gericht hat die möglichen Zwangsgelder gegen Meta verdoppelt – auf bis zu zehn Millionen Euro. Grund: Der Konzern verweigere seinen Nutzern die echte Wahl zwischen personalisierten und chronologischen Feeds.

Gericht verdoppelt Druck auf den Tech-Riesen

Ende März 2026 urteilte das Amsterdamer Berufungsgericht, dass Meta seine Plattformen nicht ausreichend an die Vorgaben des Digital Services Act (DSA) angepasst habe. Die Richter zeigten sich unzufrieden mit dem Tempo der Umsetzung. Die bisherige Obergrenze von fünf Millionen Euro sei angesichts der Finanzkraft des Konzerns kein ausreichender Anreiz gewesen, so das Gericht.

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Die neue Regelung: Für jeden Tag, an dem Meta die geforderten Änderungen an der Feed-Architektur nicht vollständig umsetzt, werden 100.000 Euro fällig. Die neue Obergrenze liegt nun bei zehn Millionen Euro. Die bisherige Dauer, bis dieser Höchstbetrag erreicht war, sei zu kurz gewesen, um die notwendigen technischen Anpassungen zu erzwingen, begründeten die Richter ihre Entscheidung.

Der Kern des Konflikts: Algorithmus gegen Nutzerwillen

Im Zentrum des Rechtsstreits steht der sogenannte „nicht-profilierte“ Feed – eine chronologische Darstellung von Beiträgen ohne algorithmische Vorauswahl. Der DSA schreibt großen Online-Plattformen vor, ihren Nutzern mindestens eine Option anzubieten, die nicht auf Profiling basiert.

Die niederländische Bürgerrechtsorganisation Bits of Freedom hatte die Klage Ende 2025 eingereicht. Ihr Vorwurf: Metas Umsetzung sei irreführend und technisch mangelhaft. Konkret kritisierten die Aktivisten mehrere Schwachstellen:

  • Fehlende Beständigkeit: Die Plattformen schalteten automatisch zurück auf den algorithmischen Feed, sobald Nutzer die App schlossen oder in einen anderen Bereich wechselten.
  • Schlechte Auffindbarkeit: Die Option für den chronologischen Feed war tief in den Menüs versteckt und für Nutzer kaum zu finden.
  • Keine dauerhafte Voreinstellung: Es gab keine einfache Möglichkeit, den nicht-profilierte Feed als permanente Standardansicht festzulegen.

Das Amsterdamer Gericht stufte diese Design-Entscheidungen als „Dark Pattern“ ein – eine Benutzerführung, die die Autonomie der Nutzer untergräbt. Besonders kritisch sei dieser Mangel an Kontrolle in Zeiten hoher öffentlicher Debatten, wie den niederländischen Parlamentswahlen im Herbst 2025.

Der lange Weg durch die Instanzen

Der Rechtsstreit zog sich über mehrere Stationen hin. Im Oktober 2025 gab ein erstinstanzliches Gericht Meta zwei Wochen Zeit, die Apps anzupassen – andernfalls drohten tägliche Strafen. Meta legte Einspruch ein und argumentierte, die technischen Änderungen seien hochkomplex und der Fall gehöre vor die Europäische Kommission, nicht vor nationale Gerichte.

Ende Oktober 2025 gewährte das Berufungsgericht eine Fristverlängerung bis zum 31. Dezember 2025. Im Januar 2026 signalisierte Meta dann, die meisten inhaltlichen Einwände gegen das Kernurteil fallen zu lassen – ein Eingeständnis, dass die Plattformen gegen den DSA verstießen. Doch die Entscheidung vom März 2026, die Strafen zu verdoppeln, zeigt: Die Umsetzung blieb unvollständig.

Meta selbst betöne, man habe umfangreiche Änderungen vorgenommen und die niederländischen Nutzer über die neuen Optionen informiert. Die gerichtliche Überwachung hielt jedoch an, da die Apps weiterhin ungefragt in den Algorithmus-Modus zurücksprangen.

Präzedenzfall für die gesamte EU

Der Fall Meta in den Niederlanden wird von Compliance-Experten und Juristen in der gesamten Europäischen Union aufmerksam verfolgt. Er zeigt die entscheidende Schnittstelle zwischen DSGVO und DSA: Transparenz und Nutzerkontrolle sind keine bloßen Datenschutz-Anforderungen mehr, sondern strukturelle Vorgaben für das Plattform-Design.

Marktbeobachter und Rechtsexperten sehen mehrere wegweisende Aspekte:

  • Nationale Durchsetzungsmacht: Das Urteil bestätigt, dass nationale Gerichte DSA-Vorgaben durchsetzen können, selbst wenn die EU-Kommission die zentrale Aufsicht über die größten Plattformen (VLOPs) innehat.
  • Finanzielle Abschreckung: Die Verdopplung der Strafobergrenze zeigt, dass Regulierer zunehmend bereit sind, Strafen an die wirtschaftliche Realität der Tech-Konzerne anzupassen – damit Bußgelder nicht als bloße „Betriebskosten“ verbucht werden können.
  • Design als Haftungsfrage: Die technische Architektur, inklusive „Dark Patterns“, die Nutzereinstellungen zurücksetzen, rückt in den Fokus der Durchsetzung. Die Beweislast liegt nun bei den Unternehmen, dass ihre Oberflächen die Nutzerautonomie priorisieren.
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Während Plattformen wie Meta mit dem DSA kämpfen, müssen alle Unternehmen ihre Dokumentationspflichten gemäß Art. 30 DSGVO erfüllen, um Bußgelder von bis zu 2 % des Jahresumsatzes zu vermeiden. Eine kostenlose Muster-Vorlage hilft Ihnen dabei, Ihr Verarbeitungsverzeichnis zeitsparend und rechtssicher zu erstellen. Kostenlose Muster-Vorlage und Schritt-für-Schritt-Anleitung jetzt gratis herunterladen

Ausblick: Was kommt auf Meta und die Branche zu?

Meta arbeitet weiterhin unter dem Damoklesschwert der täglichen Strafen an den geforderten Anpassungen für die niederländische Plattform. Das Unternehmen hat angekündigt, weitere rechtliche Schritte zu prüfen, um die Auslegung der DSA-Pflichten auf europäischer Ebene anzufechten.

Für die gesamte Social-Media-Branche bedeuten die niederländischen „dwangsommen“ (Zwangsgelder) einen Wandel hin zu einer unmittelbaren, hochfrequenten Durchsetzung. Compliance-Experten raten anderen Plattformen, ihre Feed-Einstellungen präventiv im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum anzupassen, um ähnliche Verfahren in anderen Mitgliedsstaaten zu vermeiden. Der Fokus der Regulierer in den kommenden Monaten wird darauf liegen, ob diese „nicht-profilierten“ Optionen wirklich einfach zu bedienen sind und ob sie für Nutzer, die algorithmische Kuratierung ablehnen, die stabile und dauerhafte Standardeinstellung bleiben.