Die EU-Kommission erwägt erstmals seit Jahren vorläufige Maßnahmen gegen einen Tech-Riesen: Meta muss seine Sperre für fremde KI-Assistenten auf WhatsApp Business möglicherweise sofort zurücknehmen. Brüssel fürchtet irreparablen Schaden für den Wettbewerb.
Wettbewerbshüter sehen „KI-Gatekeeping“
Im Kern geht es um eine Änderung der Nutzungsbedingungen, die Meta im Oktober 2025 ankündigte und am 15. Januar 2026 umsetzte. Seither dürfen Unternehmen die WhatsApp Business API nicht mehr nutzen, wenn ihr Hauptgeschäft ein allgemeiner KI-Chatbot ist. Die Folge: Nur Metas eigener Assistant „Meta AI“ hat uneingeschränkten Zugang zum Ökosystem des Messenger-Dienstes.
Für EU-Wettbewerbskommissarin Teresa Ribera ist das klarer Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung. „Wir können nicht zulassen, dass dominante Plattformen ihre riesige Nutzerbasis nutzen, um eigene Dienste zu bevorzugen und Wettbewerbern Chancen zu verbauen“, so Ribera. Die Sache habe Dringlichkeit – schließlich entscheide sich in der schnelllebigen KI-Branche heute, wer morgen noch mitspielen kann.
Drohung mit sofortigem EU-Eingriff
Das Besondere an der aktuellen Warnung ist die angedrohte „einstweilige Maßnahme“. Dieses Instrument erlaubt der Kommission, ein Verhalten noch während der laufenden Untersuchung zu stoppen – eine Macht, die sie seit Jahrzehnten kaum genutzt hat. Ein mehrjähriges Standardverfahren wäre hier zu langsam, argumentieren die Behörden. Konkurrenten könnten bis zum Abschluss bereits vom Markt verdrängt sein.
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WhatsApp sei für Millionen europäischer Unternehmen und Verbraucher ein kritischer Kommunikationskanal, heißt es aus Brüssel. Wer den Zugang blockiere, ersticke damit auch Innovationen von kleineren KI-Entwicklern, die auf etablierte Plattformen angewiesen seien. Die Sperre verzerre den gesamten Sektor.
Meta verweist auf technische Grenzen
Das Unternehmen wehrt sich gegen die Vorwürfe. Die Richtlinie sei aus technischen und Sicherheitsgründen nötig, so ein Sprecher. Die WhatsApp Business API sei schlicht nicht für den hohen Durchsatz und die spezifischen Anforderungen allgemeiner KI-Chatbots Dritter ausgelegt.
Die Logik der Kommission gehe zudem fehl, wenn sie WhatsApp als einzigartigen oder essenziellen Vertriebskanal für KI-Dienste betrachte. Entwickler hätten viele andere Wege – eigene Apps, Websites oder andere Betriebssysteme. Für spezifische Aufgaben wie die Automatisierung des Kundenservices dürfe KI weiter genutzt werden, solange sie nicht das Hauptgeschäft sei.
Immer mehr regulatorischer Druck
Die jüngste Eskalation folgt auf eine formelle Untersuchung, die die EU bereits im Dezember 2025 einleitete. Auch auf nationaler Ebene formiert sich Widerstand. Italiens Wettbewerbsbehörde ordnete Ende Dezember an, die Politik zumindest innerhalb Italiens auszusetzen – mit ähnlicher Begründung.
Rechtsexperten deuten den Schritt als Teil einer breiteren Strategie. Brüssel wolle traditionelle Kartellregeln aggressiver auf die KI-Branche anwenden, anstatt sich nur auf den Digital Markets Act (DMA) zu verlassen. Mit dem Fokus auf „irreparablen Schaden“ signalisiere die Kommission, dass sie nicht zögern werde, präventiv einzugreifen. Das Ziel: Big Tech daran hindern, den Markt für generative KI unter sich aufzuteilen, bevor Wettbewerber Fuß fassen.
Was kommt jetzt auf Meta zu?
Das Unternehmen hat nun Gelegenheit, auf die vorläufigen Einwände der Kommission zu reagieren. Sollte die einstweilige Anordnung ergehen, müsste Meta den Zugang für Drittanbieter so lange sofort wiederherstellen, bis das Hauptverfahren abgeschlossen ist.
Marktbeobachter sehen in dem Fall einen wichtigen Präzedenzfall. Wo verläuft die Grenze zwischen legitimer Integration eigener KI-Dienste und wettbewerbswidrigem „Gatekeeping“? Diese Frage dürfte 2026 zum zentralen Schauplatz der Digitalregulierung werden, während alle großen Tech-Firmen künstliche Intelligenz in ihre Kernprodukte einbetten.





