Meta droht Millionen-Entschädigung für Facebook-Datenleck

Nach BGH-Urteil nähern sich Meta und Verbraucherschützer einem milliardenschweren Vergleich für betroffene Nutzer.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und Meta verhandeln über einen millionenschweren Vergleich.

Anzeige

Lücken im DSGVO-Verarbeitungsverzeichnis können Ihr Unternehmen bis zu 2 % des Jahresumsatzes kosten. Viele Firmen unterschätzen dieses Risiko – eine kostenlose Excel-Vorlage hilft, die Dokumentationspflicht rechtssicher zu erfüllen. Muster-Vorlage und Anleitung jetzt gratis herunterladen

Das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG) in Hamburg hatte Ende März eine Einigung angeregt und den Parteien eine mehrwöchige Frist gesetzt. Der Druck wächst: Weitere Klagewellen gegen die Datennutzungspraktiken des US-Konzerns rollen bereits.

Was war passiert?

In den Jahren 2018 und 2019 nutzten Unbekannte eine Schwachstelle in der Facebook-Suchfunktion aus. Sie griffen persönliche Daten von weltweit rund 533 Millionen Nutzern ab – darunter etwa sechs Millionen Deutsche.

Die erbeuteten Informationen: Telefonnummern, Namen, Geburtsdaten und teils Beziehungsstati. Im Frühjahr 2021 wurden die Daten in einem Hackerforum öffentlich gemacht.

Juristischer Durchbruch durch BGH-Urteil

Lange war unklar, ob betroffene Nutzer ohne Nachweis eines konkreten Schadens Anspruch auf Entschädigung haben. Viele Gerichte wiesen Klagen ab – der bloße Kontrollverlust über die eigenen Daten galt nicht als ausreichend.

Das änderte sich im November 2024. Der Bundesgerichtshof (BGH) stellte fest: Bereits der kurzzeitige Verlust der Kontrolle über personenbezogene Daten kann einen immateriellen Schaden begründen. Ein Nachweis über missbräuchliche Verwendung ist nicht zwingend nötig.

Als Basisbetrag nannte das Gericht 100 Euro. Der vzbv fordert jedoch deutlich mehr: Je nach Umfang der betroffenen Daten halten die Verbraucherschützer Entschädigungen von bis zu 600 Euro pro Person für angemessen.

Neue Front: Tracking-Tools unter Beschuss

Während sich im Scraping-Fall eine Einigung abzeichnet, eröffnet sich für Meta bereits die nächste juristische Front. Verbraucherschutzvereine gehen gegen die sogenannten „Meta Business Tools“ vor.

Dabei handelt es sich um Tracking-Technologien auf tausenden externen Webseiten. Sie übermitteln Daten über das Surfverhalten an Meta – oft auch dann, wenn Nutzer gar nicht bei Facebook oder Instagram eingeloggt sind.

Ein weiterer Verbraucherschutzverein hat eine Verbandsklage eingereicht. Bis April schlossen sich über 300.000 Menschen an. Hier geht es nicht um ein einmaliges Datenleck, sondern um den Vorwurf systematischer, rechtswidriger Überwachung zu Werbezwecken.

Erste Urteile im Frühjahr 2025 – unter anderem von den Oberlandesgerichten in Dresden, München und Naumburg – werteten das Vorgehen als DSGVO-Verstoß. Das Landgericht Leipzig sprach einzelnen Klägern sogar Entschädigungen von bis zu 5.000 Euro zu.

Wendepunkt für den Verbraucherschutz

Die Entwicklung markiert einen Wendepunkt für den digitalen Verbraucherschutz in Deutschland. Lange galt das Kostenrisiko für Einzelkläger gegen Tech-Giganten als zu hoch. Durch Musterfeststellungs- und Verbandsklagen können nun Millionen Betroffene ihre Ansprüche bündeln – ohne finanzielles Risiko.

Anzeige

Der Fall zeigt eindrücklich, wie teuer Verstöße gegen die Dokumentationspflichten der DSGVO werden können. Sichern Sie sich mit dieser Experten-Vorlage für Ihr Verarbeitungsverzeichnis rechtlich ab und vermeiden Sie Bußgeldrisiken. Kostenlose Excel-Vorlage zur Dokumentationspflicht sichern

Der vzbv betont: Die über 27.000 Teilnehmer an der aktuellen Musterfeststellungsklage haben Meta an den Verhandlungstisch gezwungen.

Wer sich rechtzeitig in das Klageregister beim Bundesamt für Justiz eingetragen hat, könnte direkt von der Einigung profitieren. In der Regel reicht es aus, wenn in den Jahren 2018 oder 2019 ein Facebook-Profil mit hinterlegter Telefonnummer bestand.

Signal an die gesamte IT-Branche

Die drohende Milliardenzahlung sendet ein klares Signal: Datenschutzverstöße als kalkulierbares Risiko zu verbuchen, scheint angesichts der neuen BGH-Rechtsprechung vorbei. Unternehmen müssen verstärkt in die Sicherheit ihrer Schnittstellen investieren.

Im Fall von Facebook war es die Kontakt-Import-Funktion, die Angreifer missbrauchten – eine Funktion, die eigentlich Freunde finden helfen sollte.

Ausblick: Entscheidung in den kommenden Wochen

Die kommenden Wochen zeigen, ob Meta und die Verbraucherschützer die Frist des OLG Hamburg nutzen. Kommt der Vergleich zustande, wäre es der bisher größte Erfolg für eine deutsche Sammelklage im Datenschutz.

Für Nutzer, die sich noch keinem Verfahren angeschlossen haben, könnte die Zeit knapp werden. Die Sammelklagen schützen zwar angemeldete Ansprüche vor Verjährung, doch für neue Anmeldungen gelten oft strikte Fristen.

Unabhängig vom Ausgang: Die Debatte um Metas Datennutzung wird weitergehen. Die Verfahren rund um Tracking-Tools und KI-Trainingsmodelle stehen erst am Anfang.