In einem neu entsiegelten Gerichtsdokument droht der Mutterkonzern von Facebook, Instagram und WhatsApp damit, seine Dienste im gesamten Bundesstaat einzustellen. Grund sind weitreichende Auflagen zum Jugendschutz, die Meta als technologisch nicht umsetzbar bezeichnet.
Die Drohung kommt unmittelbar vor der nächsten Phase eines richtungsweisenden Prozesses. Der Fall könnte weitreichende Folgen für die gesamte Branche haben.
Der Schutz sensibler Nutzerdaten und die Einhaltung gesetzlicher IT-Vorgaben werden für Unternehmen jeder Größe zur existenziellen Frage. Dieses kostenlose E-Book liefert fundierte Informationen zu aktuellen Bedrohungen und zeigt, wie Sie Sicherheitslücken proaktiv schließen. Gratis-Ratgeber zu Cyber Security Trends jetzt herunterladen
Rekordstrafe von 375 Millionen Dollar
Der aktuelle Konflikt ist die Fortsetzung eines juristischen Tauziehens. Bereits im März befand eine Jury in Santa Fe Meta für haftbar: In 75.000 Fällen habe der Konzern gegen das Gesetz über unlautere Geschäftspraktiken verstoßen.
Den Geschworenen zufolge gefährdete Meta wissentlich die psychische Gesundheit von Kindern. Zudem habe das Unternehmen Informationen über sexuelle Ausbeutung auf seinen Plattformen verschwiegen. Die Strafe: 375 Millionen US-Dollar – die gesetzliche Höchstsumme von 5.000 Dollar pro Verstoß.
Am kommenden Montag beginnt die zweite Phase des Verfahrens. In dieser sogenannten Abhilfephase entscheidet ein Richter über konkrete Maßnahmen, die Meta ergreifen muss. Generalstaatsanwalt Raúl Torrez fordert die strengsten Auflagen, die je gegen ein Social-Media-Unternehmen in den USA beantragt wurden.
Streitpunkt: Altersverifizierung mit 99 Prozent Genauigkeit
Die von New Mexico geforderten Reformen greifen tief in die Produktarchitektur ein. Besonders umstritten ist die Altersverifizierung: Nutzer unter 13 Jahren sollen mit mindestens 99-prozentiger Genauigkeit erkannt werden.
Meta erklärte in dem am Donnerstag entsiegelten Schriftsatz, dass eine solche Quote praktisch nicht erreichbar sei. Das Unternehmen argumentiert, dass es faktisch gezwungen wäre, den Dienst für alle Nutzer im Bundesstaat einzustellen – denn die Einhaltung unmöglicher Auflagen wäre die einzige Alternative.
Doch damit nicht genug: Die Strafverfolger fordern zudem eine monatliche Nutzungsbegrenzung für Minderjährige von maximal 90 Stunden. Suchtfördernde Funktionen wie Autoplay, Infinite Scroll und Push-Benachrichtigungen während der Schulzeit und nachts sollen deaktiviert werden. Auch die Sichtbarkeit von „Likes“ soll für Minderjährige eingeschränkt werden.
Meta betont, dass der Aufbau separater App-Versionen nur für New Mexico technologisch extrem anspruchsvoll und mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden wäre.
Ob Jugendschutz oder Datenschutz – neue gesetzliche Anforderungen wie die EU-KI-Verordnung stellen Firmen vor massive technische und rechtliche Hürden. Sichern Sie sich diesen kostenlosen Report, um alle relevanten Übergangsfristen und Dokumentationspflichten für Ihr Unternehmen rechtzeitig im Blick zu haben. Kostenlosen Umsetzungsleitfaden zum AI Act anfordern
Justiz spricht von „PR-Inszenierung“
Generalstaatsanwalt Raúl Torrez wies die Drohungen scharf zurück. Er bezeichnete das Szenario eines Marktaustritts als reine Inszenierung für die Öffentlichkeitsarbeit.
Torrez betont, dass Meta sehr wohl über die technologischen Fähigkeiten verfüge, um die Sicherheit von Kindern zu erhöhen. Das Unternehmen habe in der Vergangenheit mehrfach seine Regeln geändert und Produkte umgestaltet – etwa für den Markzugang in anderen Ländern.
Die Justiz wirft der Unternehmensführung vor, Profite und Werbeeinnahmen konsequent vor den Schutz Minderjähriger zu stellen. Um den Druck zu erhöhen, fordert der Bundesstaat zudem die Einsetzung eines gerichtlich beaufsichtigten Monitors für Kindersicherheit. Dieser unabhängige Beobachter soll die Einhaltung der Maßnahmen überwachen und regelmäßig öffentliche Berichte veröffentlichen.
Torrez‘ Botschaft ist klar: Er werde die Ausbeutung von Kindern nicht ignorieren, nur weil Werbeverträge auf dem Spiel stünden.
Präzedenzfall für die gesamte Branche
Der Fall in New Mexico wird von Branchenexperten in den gesamten USA aufmerksam beobachtet. Es ist der erste Fall, in dem ein einzelner Bundesstaat mit einer Klage wegen Kindeswohlgefährdung gegen Meta vor einem Geschworenengericht erfolgreich war.
Derzeit laufen mehr als 40 weitere Klagen von Generalstaatsanwälten gegen den Konzern. Ein Urteil, das Meta zu tiefgreifenden Designänderungen zwingt, könnte eine Präzedenzwirkung entfalten und als Modell für nationale Standards dienen.
Auch international wächst der Druck. In der EU wurden bereits ähnliche Untersuchungen eingeleitet. In Kanada blockierte Meta im vergangenen Jahr lokale Nachrichteninhalte, um gesetzlichen Abgaben zu entgehen. Beobachter ziehen Parallelen zur aktuellen Drohung.
Experten halten es für möglich, dass Meta einen Rückzug aus einem Markt mit 2,1 Millionen Einwohnern tatsächlich in Erwägung zieht – wenn die Kosten für eine isolierte Anpassung den wirtschaftlichen Nutzen übersteigen.
Blackout oder Kompromiss?
Sollte Richter Bryan Biedscheid in der kommenden Woche den Forderungen des Bundesstaates stattgeben, stünde Meta vor einer strategischen Grundsatzentscheidung. Ein Rückzug aus New Mexico wäre ein beispielloser Schritt innerhalb der USA.
Die Folgen wären massiv: WhatsApp und Facebook sind für viele Einwohner sowie kleine und mittlere Unternehmen zentrale Kommunikationskanäle. Ein „Blackout“ würde die Kommunikation und lokale Werbemärkte erheblich stören.
Gleichzeitig könnte ein Nachgeben Metas eine Lawine an ähnlichen Forderungen in anderen Bundesstaaten auslösen. Das Unternehmen selbst betont, dass es kontinuierlich in die Sicherheit investiere und bereits zahlreiche Werkzeuge zur elterlichen Kontrolle eingeführt habe.
Die kommenden drei Wochen der Abhilfeverhandlung werden zeigen, ob ein Kompromiss zwischen technischer Machbarkeit und strengen Schutzforderungen möglich ist – oder ob der Streit im ersten regionalen „Blackout“ eines großen sozialen Netzwerks in der US-Geschichte endet.

