Der Tech-Konzern will ein wegweisendes Jury-Urteil aus Kalifornien kippen lassen – mit weitreichenden Folgen für Tausende ähnliche Klagen.
Der am Dienstag beim Los Angeles County Superior Court eingereichte Antrag markiert einen entscheidenden Moment in Metas Abwehrschlacht. Der Konzern argumentiert, dass Bundesgesetze das Unternehmen vor Haftung für von Nutzern konsumierte Inhalte schützen. Konkret beruft sich Meta auf Section 230 des Communications Decency Act – ein Gesetz aus dem Jahr 1996, das Online-Plattformen grundsätzlich Immunität für Inhalte Dritter gewährt.
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Ein Urteil mit Signalwirkung
Hintergrund ist ein Urteil vom 25. März 2026: Eine kalifornische Jury sprach einer jungen Frau – in den Gerichtsakten als K.G.M. geführt – Schadensersatz in Höhe von sechs Millionen Euro zu. Die Klägerin hatte argumentiert, dass Funktionen wie endloses Scrollen und algorithmusgesteuerte Empfehlungen auf Instagram und Facebook bei ihr schwere Depressionen und Körperbildstörungen ausgelöst hätten.
Die Jury saw Meta zu 70 Prozent verantwortlich – das entspricht rund 4,2 Millionen Euro. Auf Alphabets Google entfielen die restlichen 30 Prozent wegen ähnlich süchtig machender Designs auf YouTube. Das Besondere: Erstmals sprach ein Gericht Social-Media-Konzerne für die Plattformgestaltung haftbar, nicht nur für Inhalte.
Der Fall diente als erster bundesstaatlicher Testprozess für über 1.000 ähnliche Verfahren in Kalifornien. Die Jury sprach drei Millionen Euro Schadensersatz und drei Millionen Euro Strafschadensersatz zu – mit der Begründung, die Unternehmen hätten böswillig oder unterdrückerisch gehandelt, indem sie Nutzer nicht vor bekannten Risiken warnten.
Metas Verteidigungslinie bröckelt
In seinem aktuellen Antrag beharrt Meta darauf, dass Section 230 die entscheidende Schutzmauer sei. Die Anwälte argumentieren, dass die Beweisaufnahme sich zu sehr auf die konkreten Inhalte konzentriert habe, die die Klägerin konsumierte – und nicht auf die Plattformfunktionen selbst. Die Verbindung zwischen psychischen Gesundheitsproblemen und nutzergenerierten Inhalten falle direkt unter den Schutz des Gesetzes.
Doch die Verteidigungsstrategie des Konzerns hat zuletzt mehrere Rückschläge erlitten. Am 10. April 2026 entschied der Oberste Gerichtshof von Massachusetts, dass eine klage gegen Meta fortgesetzt werden kann. Es war das erste Mal, dass ein oberstes Staatsgericht explizit klärte, ob Section 230 Unternehmen davor schützt, dass sie Nutzer durch spezifische Designentscheidungen „wissentlich süchtig“ gemacht haben.
Das Gericht in Massachusetts befand, dass die Vorwürfe Metas eigenes Verhalten und die Plattformarchitektur beträfen – etwa Push-Benachrichtigungen und „Gefällt mir“-Buttons – und nicht Inhalte Dritter. Diese Entscheidung deckt sich mit einem früheren Urteil von Richterin Carolyn Kuhl in Los Angeles, die ebenfalls argumentiert hatte, dass Section 230 keinen pauschalen Schutz gegen Unterlassungsklagen biete.
Eskalation in New Mexico
Parallel dazu wächst der Druck aus anderen Bundesstaaten. Am 4. Mai 2026 musste Meta in Santa Fe vor Gericht erscheinen – in der Rechtsmittelphase eines separaten Verfahrens. Der Generalstaatsanwalt von New Mexico hatte Meta verklagt, weil der Konzern gegen Verbraucherschutzgesetze verstoßen und Kindesmissbrauch nicht verhindert habe. Eine Jury verhängte im März eine Zivilstrafe von 375 Millionen Euro.
Doch das ist offenbar erst der Anfang: Die Behörden in New Mexico fordern nun ein Sanktionspaket von 3,7 Milliarden Euro. Das Geld soll in landesweite Programme für psychische Gesundheit, Polizeiarbeit und Lehrerbildung fließen. Zudem verlangt der Staat gerichtlich angeordnete Designänderungen – darunter eine universelle Altersverifikation und die Entschlüsselung von Nachrichten für minderjährige Nutzer.
Meta bezeichnet diese Forderungen als undurchführbar. Sollten sie umgesetzt werden, könnte der Konzern gezwungen sein, seine Geschäftstätigkeit im Bundesstaat einzustellen.
Das große Verfahren in der Warteschleife
Während die Gerichte auf Bundesstaatsebene voranschreiten, wartet ein massives Verfahren auf Bundesebene. Seit Mai 2026 sind über 2.400 Klagen in einem bundesweiten Multidistrict-Litigation (MDL) gebündelt, das von Richterin Yvonne Gonzalez Rogers in Oakland, Kalifornien, beaufsichtigt wird. Darunter sind Klagen von Hunderten Schulbezirken, mehreren Generalstaatsanwälten und Tausenden Einzelklägern.
Richterin Rogers wägt derzeit konkurrierende Anträge auf ein summarisches Urteil von Meta und einer Koalition Dutzender Bundesstaaten ab. Bereits Ende 2024 wies sie Klagen ab, die Meta-CEO Mark Zuckerberg persönlich haftbar machen sollten – mit der Begründung, dass Unternehmenskontrolle allein nicht ausreiche, um persönliche Verantwortung zu begründen. Die Klagen gegen Meta als Unternehmen ließ sie jedoch zu.
Die ersten Testprozesse auf Bundesebene sollen im Juni 2026 beginnen. Sie konzentrieren sich auf Klagen von Schulbezirken, die argumentieren, dass die Kosten für die Bewältigung psychischer Gesundheitsprobleme von Schülern eine unzumutbare finanzielle Belastung darstellen.
Was das Urteil für Europa bedeutet
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Der Ausgang des Verfahrens wird auch jenseits des Atlantiks genau beobachtet. Der Digital Services Act (DSA) der Europäischen Union verfolgt einen ähnlichen Ansatz wie die kalifornischen Klagen: Plattformen sollen für ihre algorithmischen Systeme und Designentscheidungen zur Verantwortung gezogen werden. Sollte Meta in den USA scheitern, dürfte dies den regulatorischen Druck in Brüssel und Berlin weiter erhöhen.
Für deutsche Nutzer bedeutet dies: Die Debatte um süchtig machende Plattformdesigns wird sich verschärfen. Sollte Meta gezwungen werden, Funktionen wie unbegrenztes Scrollen oder personalisierte Empfehlungen für Minderjährige abzuschaffen, könnten ähnliche Forderungen auch in Europa laut werden. Die EU-Kommission hat bereits signalisiert, dass sie die Entwicklungen in den USA genau verfolgt.

