Der Rechtsstreit um die Suchtgefahr von Social Media erreicht eine neue Eskalationsstufe. Der Generalstaatsanwalt von Tennessee, Jonathan Skrmetti, hat am heutigen Montag vor dem Bezirksgericht in Nashville die Eröffnungsplädoyers gehalten. Tennessee ist einer von 42 US-Bundesstaaten, die Meta vorwerfen, Instagram bewusst als „Suchtmaschine für Kinder“ konzipiert zu haben.
Die Anklage stützt sich auf interne Unternehmenskommunikation und Gesundheitsdaten. Interne E-Mails aus dem Jahr 2016 belegen demnach, dass die Zeit, die Teenager auf der Plattform verbringen, für Metas Führung oberste Priorität hatte. Die Kläger verweisen zudem auf Daten der US-Gesundheitsbehörde CDC aus dem Jahr 2023: Damals berichteten 43 Prozent der Jugendlichen in Tennessee von anhaltender Traurigkeit oder Hoffnungslosigkeit, 20 Prozent hatten sogar konkrete Suizidpläne. Meta weist die Vorwürfe zurück und verweist auf die Entwicklung von Sicherheitseinstellungen und elterlichen Kontrollfunktionen.
Neue Taktik: Apps als fehlerhafte Produkte
Die aktuellen Klagen aus dem Jahr 2026 markieren einen strategischen Wandel in der rechtlichen Auseinandersetzung mit Social-Media-Konzernen. Statt sich gegen von Dritten veröffentlichte Inhalte zu richten – die in den USA meist durch den umstrittenen Paragrafen 230 des Communications Decency Act geschützt sind –, argumentieren Anwälte zunehmend, dass die Apps selbst fehlerhafte Produkte seien.
Bereits im April hatte eine Kalifornierin Klage gegen Discord und Meta eingereicht. Ihr Vorwurf: Die Plattformen seien von Grund auf fehlerhaft konstruiert. Konkret nennt sie Discords Anonymität und Videoanruffunktionen mit Minderjährigen sowie Metas algorithmische Empfehlungen und das Fehlen wirksamer Alterskontrollen als Konstruktionsfehler. Aktuelle Klagen vom Juli 2026 fokussieren sich auf süchtig machende Funktionen wie den endlosen Scroll-Feed und Push-Benachrichtigungen, um den rechtlichen Schutz als reiner Inhalteanbieter zu umgehen.
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Millionenschwere Urteile und laufende Berufungen
Der jüngsten Klagewelle gingen bereits empfindliche Strafzahlungen voraus. Im März 2026 befand eine Jury in Los Angeles sowohl Meta als auch YouTube für fahrlässig – sie hätten süchtig machende Plattformen entwickelt, die zur Depression eines jungen Nutzers beigetragen hätten. Das Gericht sprach Schadensersatz in Höhe von umgerechnet rund 5,5 Millionen Euro zu, wovon Meta etwa 3,9 Millionen Euro zahlen muss.
Nur wenige Wochen zuvor hatte eine Jury in New Mexico Meta zu einer Zahlung von rund 350 Millionen Euro verdonnert – wegen mangelnden Schutzes von Kindern vor Sexualstraftätern. Meta und Google haben angekündigt, in Berufung zu gehen. Ihr Argument: Psychische Probleme seien vielschichtig und ließen sich nicht auf eine einzelne Anwendung zurückführen.
Erst am vergangenen Samstag reichte Meta einen Eilantrag beim 9. Bundesberufungsgericht ein, um einen für den 12. August angesetzten Prozess zu blockieren. Dabei geht es um Klagen der Generalstaatsanwälte von Kalifornien, Connecticut, Kentucky und New Jersey. Meta beruft sich erneut auf den umstrittenen Paragrafen 230 – obwohl ein Gericht Teile der Klage bereits zugelassen hat.
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Interne Studien und Druck aus Europa
Die juristischen Auseinandersetzungen fallen mit zunehmender Transparenz über interne Forschungsergebnisse zusammen. Ein Prozess im Februar 2026 förderte Erkenntnisse aus Metas internem „Project MYST“ zutage. Das Ergebnis: Elterliche Kontrollfunktionen wie Zeitlimits und eingeschränkter Zugriff hatten kaum Einfluss auf das zwanghafte Nutzungsverhalten von Teenagern.
Meta führt derzeit neue elterliche Kontrollmöglichkeiten für Threads ein – allerdings nur mit Zustimmung der Jugendlichen, die die Funktionen zudem selbst deaktivieren können. Parallel dazu hat die Europäische Kommission am 10. Juli 2026 eine vorläufige Entscheidung getroffen: Instagram und Facebook verstoßen gegen den Digital Services Act (DSA), weil ihre Gestaltung süchtig machend wirkt.
Branchenbeobachter schätzen, dass über 4.000 ähnliche Verfahren gegen rund 166 Unternehmen anhängig sind. Der Trend greift längst über soziale Netzwerke hinaus: Auch gegen digitale Glücksspielplattformen wurden kürzlich Klagen wegen süchtig machender Softwaregestaltung eingereicht.

