Der Europäische Verlegerrat hat die Europäische Kommission aufgefordert, die geplanten Änderungen an den Geschäftsbedingungen des Technologiekonzerns Meta vor deren Inkrafttreten am 30.10.2026 auszusetzen.
In einem Schreiben an EU-Wettbewerbskommissarin Teresa Ribera sowie die designierte Digitalbeauftragte Henna Virkkunen bat die Organisation, zu der unter anderem der Medienkonzern Axel Springer gehört, zudem um ein dringliches Treffen. Der Verband verlangt eine eingehende regulatorische Überprüfung der neuen Vertragsklauseln auf Grundlage des europäischen Urheber- und Wettbewerbsrechts.
Die Anpassungen betreffen Unternehmenskunden, die Facebook-Seiten, Instagram-Konten oder Werbeanzeigen auf den Plattformen des Konzerns betreiben. Für private Nutzer der Netzwerke ergeben sich nach Angaben von Branchenverbänden im alltäglichen Gebrauch keine Änderungen. Anlass für die wachsende Kritik war ein Bericht des Nieman Lab der Harvard-Universität nach dem Hinweis eines Kleinunternehmers.
Demnach sah die ursprüngliche Neufassung vor, dass Meta verlinkte Webseiten kopieren, speichern und analysieren darf, um eigene Produkte und Systeme für künstliche Intelligenz zu entwickeln und zu trainieren. Ein Widerspruchsrecht war nicht vorgesehen; die Zustimmung sollte durch die Weiternutzung der geschäftlichen Dienste nach dem 30.10.2026 als erteilt gelten.
Wer künstliche Intelligenz im geschäftlichen Umfeld nutzt, muss die neuen rechtlichen Rahmenbedingungen genau kennen. Dieser kostenlose Report klärt auf, welche Pflichten und Risikoklassen die EU-KI-Verordnung für Unternehmen vorsieht. Welche KI-Systeme gelten als Hochrisiko? Jetzt Report lesen
Widerstand von Verbänden und Anpassungen durch Meta
Deutsche Zeitungs- und Magazinverbände übten ebenfalls deutliche Kritik. Am 20.10.2026 forderten der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) sowie der Medienverband der freien Presse (MVFP) die Brüsseler Behörde in einer gemeinsamen Erklärung auf, die neuen Bestimmungen zu stoppen.
Nach Ansicht der Organisationen ermöglichen die Klauseln eine weitgehende Ausbeutung redaktioneller Inhalte, da Zugriffsrechte bisher im Wesentlichen auf direkt auf den Plattformen hochgeladene Beiträge beschränkt waren, nun aber auf dahinterliegende Webinhalte, Bildmaterialien und Archive ausgeweitet würden.
Die Verbände sehen darin ein Risiko kommerzieller Verwertung ohne Einwilligung oder finanzielle Gegenleistung sowie einen potenziellen Verstoß gegen das Gesetz über digitale Märkte.
Der Kommunikationschef von Meta, Andy Stone, wies Darstellungen über neue Zugriffsrechte zurück und bezeichnete entsprechende Berichte als unzutreffend; es gebe bei den Web-Crawlern des Unternehmens keine Änderungen.
Ein Unternehmenssprecher betonte, die Klauseln beträfen lediglich Geschäftsprodukte und Anzeigen, während etablierte Steuerungssignale über die robots.txt-Datei weiterhin beachtet würden. Zudem strich der Konzern das Wort des Trainierens aus den Bedingungen und ersetzte Passagen durch Formulierungen über regelmäßige Aktualisierungen für Anzeigen- und Geschäftsprodukte.
Medienvertreter bezeichneten diese redaktionellen Anpassungen jedoch als unzureichend. Angela Mills Wade vom Europäischen Verlegerrat erklärte, pauschale Plattformbedingungen könnten ein echtes Einverständnis und Verhandlungen über eine angemessene Vergütung nicht ersetzen.
Auch der norwegische Verlegerverband MBL forderte vertragliche Schutzmechanismen sowie eigenständige Regelungen für die Nutzung von Daten durch Systeme künstlicher Intelligenz.
Angesichts neuer Gesetze und technologischer Entwicklungen stehen Unternehmen vor wachsenden Herausforderungen bei der Compliance. Der kostenlose Umsetzungsleitfaden zum EU AI Act bietet einen kompakten Überblick über alle relevanten Fristen und Dokumentationspflichten für Fachverantwortliche. EU AI Act in 5 Schritten verstehen – zum Gratis-Download
Behörden in Brüssel und London befassen sich mit dem Fall
Auf Seiten der EU-Kommission erklärte Kommissionssprecher Ricardo Cardoso, dass Meta das europäische Recht einschließlich der Bestimmungen des Gesetzes über digitale Märkte vollständig einhalten müsse.
Parallel schalteten sich die britischen Regulierer ein. Am 20.10.2026 erklärte Sarah Cardell, die Leiterin der britischen Wettbewerbs- und Marktaufsichtsbehörde CMA, vor einem Parlamentsausschuss, dass die Behörde die Angelegenheit sehr ernst nehme.
Die Londoner Wettbewerbshüter forderten Meta zu formellen Erklärungen auf; in diesem Zusammenhang fand am Mittwoch ein Treffen zwischen Vertretern des Digitalmarktdirektorats der Behörde und dem Plattformbetreiber statt.
Da Meta im Vereinigten Königreich unter den neuen Digitalmarktregeln formal noch nicht mit einem strategischen Marktstatus ausgewiesen ist, stehen der Behörde vorerst nur allgemeine wettbewerbsrechtliche Befugnisse offen.

