In Oakland, Kalifornien, hat am 18. August 2026 ein Bundesprozess gegen Meta Platforms begonnen, in dem vier Bundesstaaten – Kalifornien, Colorado, Kentucky und New Jersey – Milliardenschadensersatz fordern. Sie werfen dem Konzern vor, seine Apps gezielt so gestaltet zu haben, dass Nutzer „angehakt“ werden, ihre Daten „geerntet“ und die Wahrheit über die Risiken vor der Öffentlichkeit verborgen wurde.
Insgesamt klagen 29 US-Generalstaatsanwälte gemeinsam gegen Meta; sie werfen dem Unternehmen Verstöße gegen das Kinderschutzgesetz COPPA sowie den Einsatz psychologisch manipulativer Funktionen vor. Meta bestreitet sämtliche Vorwürfe und beruft sich unter anderem auf Section 230, die Plattformbetreiber vor Haftung für nutzergenerierte Inhalte schützt.
Vorwürfe im Eröffnungsplädoyer
Die stellvertretende Generalstaatsanwältin von Kalifornien, Megan O’Neill, brachte die Anklage in ihrem Eröffnungsplädoyer auf die Formel, Metas Geschäftsmodell bestehe darin, Nutzer zu ködern, zu halten, ihre Daten zu ernten und die Wahrheit vor der Öffentlichkeit zu verbergen.
Kaliforniens Vertreter behaupteten vor Gericht zudem, Meta habe Millionen von 11- bis 12-Jährigen auf Instagram identifiziert, ohne ausreichend zu handeln. Meta widersprach dieser Zahl und sprach stattdessen von „knapp über 100.000″ betroffenen Konten. Nach eigenen Angaben hat der Konzern in den vergangenen drei Monaten 600.000 Konten von unter 13-Jährigen entfernt.
Die Generalstaatsanwälte werfen Meta darüber hinaus vor, Apps entwickelt zu haben, die Kinder süchtig machen und zu Angstzuständen, Depressionen und Suizid beitragen. Meta weist diese Behauptungen als unbegründet zurück und verlangt konkrete Beweise für eine Sucht-Verursachung durch seine Plattformen.
Metas Verteidigung
Metas Anwalt Paul Schmidt argumentierte im Prozess, dass eine Sucht nach sozialen Medien im wissenschaftlichen Sinne gar nicht existiere. Er zitierte eine Umfrage, wonach sich 41 Prozent der befragten Jugendlichen durch die Nutzung besser fühlten, 41 Prozent keinen Effekt spürten und 20 Prozent sich schlechter fühlten.
Die klagenden Staaten hielten dem entgegen, Meta habe seine Plattformen absichtlich so gestaltet, dass Kinder geködert würden, und über die Sicherheit der Produkte gelogen.
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Mögliche finanzielle Folgen
Die Höhe möglicher Strafzahlungen liegt weit auseinander: Nach eigenen Schätzungen könnte Meta mit bis zu 1,4 Billionen US-Dollar belastet werden – eine Summe, die nahe an der aktuellen Marktkapitalisierung des Konzerns von rund 1,5 Billionen US-Dollar liegt.
Die Generalstaatsanwälte schlagen dagegen eine Summe von etwa 200 Milliarden US-Dollar vor. Neben Geldzahlungen fordern die Kläger auch strukturelle Änderungen an den Plattformen, etwa die Abschaffung des unendlichen Scrollens.
Der Fall ist nicht der erste dieser Art: Meta hatte bereits einen Prozess in New Mexico verloren und wurde dort zu 567 Millionen US-Dollar in einen Abhilfefonds sowie zusätzlich 375 Millionen US-Dollar Schadensersatz laut Jury-Urteil verurteilt. New Mexicos Generalstaatsanwalt Raúl Torrez warnte, die Folgen des aktuellen Verfahrens könnten „astronomisch“ ausfallen.
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Ein Antrag Metas auf Abweisung des aktuellen Verfahrens im Schnellverfahren war bereits im Juni 2026 vom Gericht abgelehnt worden; die Klage stützt sich neben COPPA auch auf das kalifornische Gesetz gegen falsche Werbung sowie das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb.
Ablauf und Ausblick
Der Prozess wird unter anderem von Kaliforniens Generalstaatsanwalt Rob Bonta mitgeleitet und soll sich über sechs Wochen erstrecken. Als erster Zeuge sagte Arturo Bejar aus. Mark Zuckerberg und Instagram-Chef Adam Mosseri werden im weiteren Verlauf voraussichtlich ebenfalls aussagen.
An der Börse reagierten Anleger unmittelbar: Meta-Aktien schlossen am Verhandlungstag 4,4 Prozent niedriger bei 543,67 US-Dollar. Beobachter gehen davon aus, dass der Ausgang des Verfahrens grundlegend verändern könnte, wie Metas Plattformen künftig gestaltet und betrieben werden.

