Meta sieht sich mit einer neuen Sammelklage konfrontiert, die dem Konzern vorwirft, Fotos von Facebook und Instagram ohne Einwilligung der Nutzer für die Gesichtserkennungsfunktion NameTag in seinen Smart Glasses der Marken Ray-Ban und Oakley sowie für die KI-Modelle Emu und Muse Image verwendet zu haben. Die Klage wurde beim US-Bundesbezirksgericht für den Northern District of Illinois eingereicht.
Kläger und Umfang der Klage
Als Kläger treten Eltern und Kinder aus Illinois und Kalifornien auf, namentlich genannt werden Francisco Alvarez aus Illinois und Jeremy Wahl aus Kalifornien.
Die 66-seitige Klageschrift definiert eine Klageklasse, die bis zum 4. September 2021 zurückreicht und potenziell Millionen Betroffene umfassen könnte. Der Vorwurf lautet, dass der Code für die NameTag-Funktion in der Meta-Glasses-App verborgen war – einer Anwendung mit über 50 Millionen Downloads.
Rechtliche Grundlage und mögliche Schadenersatzsummen
Die Kläger stützen sich auf das Illinois Biometric Information Privacy Act (BIPA), das für vorsätzliche Verstöße Schadenersatz von 5.000 US-Dollar und für fahrlässige Verstöße 1.000 US-Dollar pro Fall vorsieht. Angesichts der potenziell großen Zahl Betroffener könnte sich daraus eine erhebliche Gesamtsumme ergeben.
Meta hat bereits in der Vergangenheit wegen ähnlicher BIPA-Vorwürfe gezahlt: 2020 einigte sich der Konzern in Illinois auf einen Vergleich über 650 Millionen US-Dollar, 2024 folgte in Texas ein Vergleich über 1,4 Milliarden US-Dollar.
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Meta selbst weist die aktuellen Vorwürfe zurück und bezeichnet sie als Fehldarstellung der Sachlage.
Weitere Prüfung durch Datenschutzbehörden
Die neue Klage reiht sich in eine Serie von Kontrollen der Datenpraktiken rund um Metas Smart-Glasses-Produkte ein. Die Hamburger Datenschutzbehörde (HmbBfDI) veröffentlichte einen 53-seitigen Bericht, wonach die erste Generation der Ray-Ban Meta AI Glasses aus dem Jahr 2023 Umstehende ohne deren Einwilligung erfassen könne – die LED-Warnleuchte, die eine Aufnahme signalisieren soll, sei häufig zu dunkel oder für Dritte kaum sichtbar.
Zwar habe der Test keine aktiv genutzte Gesichtserkennung bestätigt, jedoch sei ein Datenbankschema mit den Bezeichnungen „face“ und „face_group“ vorhanden gewesen. Ein KI-Training mit Gesichtern und Stimmen Dritter sei nach Auffassung der Behörde datenschutzrechtlich in den meisten Fällen nicht zu rechtfertigen, da die sogenannte Haushaltsausnahme hier nicht greife.
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Einordnung in wachsende Kritik an Smart Glasses
Die juristische und regulatorische Aufmerksamkeit für Metas Smart-Glasses-Sparte wächst parallel zum kommerziellen Erfolg der Produkte: 2025 verkaufte Meta rund 7 Millionen Paar Smart Glasses, nachdem 2023 und 2024 zusammen erst 2 Millionen Einheiten abgesetzt worden waren.
Forscher rechnen in den kommenden Jahren mit bis zu 100 Millionen Käufern weltweit. Gleichzeitig mehren sich öffentliche Vorbehalte: In Großbritannien und Irland sammelte eine Petition unter dem Titel „Stop Smart Glasses“ über 9.100 Unterschriften, wobei 10.000 nötig wären, um eine offizielle Regierungsantwort auszulösen.
Oslo hat die Brillen an Schulen verboten, und die EU-Datenschutzbehörde prüft laut einem Bericht aus dem Herbst 2026 die gesellschaftliche Akzeptanz der Geräte. In Großbritannien haben zudem fast 800 Pubs der Kette Wetherspoons das Filmen mit den Brillen in ihren Räumlichkeiten untersagt.
Die neue Sammelklage dürfte damit ein weiterer Prüfstein dafür werden, wie Gerichte und Aufsichtsbehörden künftig mit biometrischen Daten umgehen, die im Zusammenhang mit vernetzten Alltagsgeräten wie Smart Glasses erfasst werden.

