Gleich mehrere juristische Fronten bedrohen den Facebook-Konzern Meta in Deutschland. Während sich noch Verbraucher einer Sammelklage wegen eines Datenlecks anschließen können, zielt eine neue Klage in Hamburg auf versteckte Tracking-Programme ab.
Datenleck 2021: Noch offene Registrierung
Betroffene des großen Facebook-Datenlecks aus dem Jahr 2021 können sich weiterhin einer Sammelklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) anschließen. Das Leck betraf damals weltweit rund 530 Millionen Facebook-Konten. Die Teilnahme erfolgt über das Klageregister beim Bundesamt für Justiz.
Voraussetzung für eine Teilnahme: Die Betroffenen mussten 2018 und 2019 ein Facebook-Konto besitzen, das mit einer Mobilfunknummer verknüpft war. Zwar hat das Hanseatische Oberlandesgericht das Verfahren vorerst ausgesetzt, um dem Europäischen Gerichtshof rechtliche Fragen vorzulegen. Die Anmeldefrist für Geschädigte läuft jedoch weiter.
Neue Klage: Verstecktes Tracking aufgedeckt
Erst Anfang der Woche reichte der österreichische Verbraucherschutzverband (VSV) eine weitere Sammelklage gegen Meta ein – diesmal am Hamburger Oberlandesgericht. Anwalt Max Baumeister wirft dem Konzern vor, versteckte Tracking-Programme eingesetzt zu haben. Dabei sollen sensible Nutzerdaten erfasst worden sein – darunter Informationen zu Gesundheit, Religion und sexueller Orientierung.
Der VSV fordert Schadenersatz in Höhe von 5.000 Euro für betroffene Erwachsene und 10.000 Euro für Minderjährige. Meta bestreitet die Vorwürfe. Die Klage reiht sich in eine Serie von Einzelverfahren in Deutschland ein, bei denen rund die Hälfte der Fälle zugunsten der Nutzer ausging – viele Urteile sind allerdings noch nicht rechtskräftig.
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Parallel dazu läuft ein zweites Sammelverfahren zum Einsatz des „Meta Pixel“-Tracking-Tools. Der Münchner Oberlandesgericht hatte die Praxis im Dezember 2025 für unrechtmäßig erklärt. Mögliche Schadenersatzansprüche liegen zwischen 250 und 700 Euro pro Nutzer.
EU-Kommission droht mit Milliardenstrafe
Der juristische Druck in Deutschland fällt mit einer deutlichen Warnung aus Brüssel zusammen. Am 11. Juli 2026 beschuldigte die Europäische Kommission Meta, gegen Artikel 25 des Digital Services Act (DSA) zu verstoßen. Konkret wirft die EU dem Konzern den Einsatz sogenannter „Dark Patterns“ vor – manipulative Designelemente wie endloses Scrollen, Autoplay-Funktionen und Push-Benachrichtigungen. Diese förderten suchtähnliches Verhalten, besonders bei jungen Nutzern.
Im schlimmsten Fall droht Meta eine Strafe von bis zu sechs Prozent des weltweiten Jahresumsatzes. Bei einem Quartalsumsatz von umgerechnet rund 52 Milliarden Euro allein im ersten Quartal 2026 könnte die Geldbuße die Marke von zwölf Milliarden Euro überschreiten.
US-Klagewellen: 1,4 Billionen Dollar gefordert
Die EU-Kommission hat mit ihrer Anklage gegen Meta klargestellt: Dark Patterns sind ab 2026 ein Milliardenrisiko. Unternehmen, die Tracking-Tools wie Meta Pixel einsetzen, brauchen jetzt einen klaren Fahrplan zur DSA-Konformität – bevor die nächste Welle von Sammelklagen kommt. DSA-Fahrplan jetzt sichern
Auch jenseits des Atlantiks steht Meta massiv unter Druck. In Oakland, Kalifornien, fordern vier US-Bundesstaaten Schadenersatz in Höhe von 1,4 Billionen Dollar – wegen Verstößen gegen den Children’s Online Privacy Protection Act (COPPA). Der Prozess soll bereits im August beginnen.
Zudem legte Meta Berufung gegen ein Urteil aus Los Angeles ein. Dort hatte ein Gericht sechs Millionen Dollar Schadenersatz an einen Kläger zugesprochen, der dem Konzern suchtförderndes Plattform-Design vorwarf. Der klagende Anwalt Mark Lanier sieht in dem Urteil einen Präzedenzfall für tausende ähnlicher Verfahren.

