Der Europäische Gerichtshof hat eine Grundsatzentscheidung getroffen, die die Machtverhältnisse zwischen Tech-Konzernen und Medienhäusern neu justiert. Meta scheiterte mit dem Versuch, die italienische Regulierung zur Vergütung von Presseinhalten zu Fall zu bringen.
Luxemburg – Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am Dienstag ein wegweisendes Urteil gefällt: Nationale Aufsichtsbehörden dürfen Digitalkonzerne wie Meta zwingen, für die Nutzung von Nachrichteninhalten zu zahlen. Die Entscheidung im Fall C-797/23 bestätigt das italienische Modell, das Plattformen wie Facebook und Instagram zu „fairen Vergütungen“ für journalistische Inhalte verpflichtet.
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Der Streit um die Nachbarschaftsrechte
Meta hatte gegen eine Anordnung der italienischen Regulierungsbehörde AGCOM aus dem Jahr 2023 geklagt. Die Behörde hatte ein System etabliert, das Plattformen zur Verhandlung über Vergütungen für Nachrichtenausschnitte und Schlagzeilen verpflichtet. Der Konzern argumentierte, dass die EU-Urheberrechtsrichtlinie von 2019 solche nationalen Eingriffe nicht vorsehe – die Vergütung solle eine rein private Angelegenheit zwischen Verlagen und Plattformen bleiben.
Die Luxemburger Richter widersprachen deutlich. Die sogenannten „Nachbarschaftsrechte“ aus Artikel 15 der Richtlinie hinderten Mitgliedstaaten nicht daran, Durchsetzungsmechanismen zu schaffen. Nationale Regulierer dürften eingreifen, um eine faire Vergütung sicherzustellen – solange diese Zahlungen an die Zustimmung der Verlage zur Nutzung ihrer Inhalte gekoppelt seien.
Transparenz als neues Machtinstrument
Ein Kernpunkt des Urteils betrifft die Datenhoheit. Der EuGH bestätigte AGCOMs Befugnis, von Meta und anderen Plattformen die Offenlegung geschützter Daten zu verlangen – etwa Nutzeraufrufe, Klickraten und Werbeeinnahmen, die mit der Anzeige von Nachrichteninhalten verbunden sind. Bislang hielten die Tech-Konzerne diese Daten unter Verschluss.
Das Urteil enthält zudem einen Schutz gegen „algorithmische Vergeltung“. Während laufender Verhandlungen dürfen Plattformen die Sichtbarkeit von Presseinhalten nicht einschränken oder in Suchergebnissen herabstufen. Verlage hatten immer wieder beklagt, dass Tech-Konzerne ihre Kontrolle über Traffic als Druckmittel einsetzten, um niedrigere Zahlungen durchzusetzen.
Signalwirkung für die gesamte EU
Italien hatte die EU-Richtlinie 2021 in nationales Recht umgesetzt. AGCOM erhielt 2023 die Befugnis, Vergütungsbenchmarks festzulegen, bei gescheiterten Verhandlungen zu vermitteln und detaillierte Verkehrs- und Werbedaten anzufordern. Meta hielt dies für einen Verstoß gegen europäisches Recht – der EuGH sah das anders.
Die Europäische Verlegervereinigung begrüßte die Entscheidung. „Qualitätsjournalismus hängt davon ab, dass Verlage ihre Investitionen zurückverdienen können“, erklärte Geschäftsführerin Angela Mills Wade. „Ohne Transparenz und regulatorischen Schutz können Medienunternehmen nicht auf Augenhöhe verhandeln.“
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Auswirkungen auf KI und die Plattformökonomie
Das Urteil kommt zu einem entscheidenden Zeitpunkt. Die Grundsätze des Gerichts – dass journalistische Arbeit nicht ohne Autorisierung und faire Vergütung kommerziell genutzt werden darf – sind direkt relevant für die Debatte über KI-Trainingsdaten. Verlage in Ungarn und anderen Ländern haben bereits Klagen gegen Google und Meta eingereicht, weil die Inhalte für das Training großer Sprachmodelle genutzt wurden.
Rechtsexperten sehen in dem Urteil einen Präzedenzfall, der die rechtlichen Risiken für KI-Entwickler erhöht, die Nachrichteninhalte ohne Lizenzvereinbarungen „scrapen“ oder zusammenfassen. Der EuGH hatte bereits Anfang 2026 Anhörungen zu KI und Urheberrecht abgehalten – die jetzige Entscheidung unterstreicht den „Creator-First“-Ansatz der EU.
Meta zeigt sich gesprächsbereit
Ein Meta-Sprecher erklärte, man prüfe das Urteil und wolle konstruktiv mit den italienischen Behörden zusammenarbeiten. Der Konzern hatte in der Vergangenheit Zahlungsauflagen bekämpft – in Kanada entfernte er zeitweise sämtliche Nachrichteninhalte von seinen Plattformen. Ob Meta eine solche „Atomoption“ auch in Europa zieht, bleibt abzuwarten.
Die finanzielle Belastung trifft Meta in einer phase verschärfter Regulierung. Die EU-Kommission prüft derzeit mögliche Verstöße gegen das Gesetz über digitale Dienste (DSA) im Bereich Jugendschutz – Strafen von bis zu sechs Prozent des globalen Jahresumsatzes wären möglich.
Für die europäische Medienbranche ist das Urteil ein echter Erfolg. Indem der EuGH nationale Regulierer als Schiedsrichter im digitalen Nachrichtenmarkt bestätigt hat, signalisiert er: Die Ära, in der Plattformen einseitig den Preis für Nachrichteninhalte diktieren, könnte zu Ende gehen. Medienhäuser in ganz Europa dürften nun versuchen, ins Stocken geratene Lizenzverhandlungen mit neuer Verhandlungsmacht wieder aufzunehmen.

