Meta-Zeuge belastet Zuckerberg: 100–400-mal mehr Schaden für Kinder

Ex-Meta-Direktor wirft Zuckerberg vor, Gewinn über Kinderschutz gestellt zu haben. 29 US-Staaten fordern Milliarden und Designänderungen.

Zum Auftakt eines wegweisenden Gerichtsverfahrens in Oakland hat Arturo Béjar, ein früherer Engineering Director des Social-Media-Konzerns Meta, schwere Vorwürfe gegen die Unternehmensführung erhoben.

In seiner Zeugenaussage belastete er insbesondere den Vorstandsvorsitzenden Mark Zuckerberg. Laut Béjar habe Zuckerberg die Sicherheit von Kindern auf den konzerneigenen Plattformen nicht priorisiert und stattdessen das Unternehmenswachstum über den Jugendschutz gestellt.

Vorwürfe der Vernachlässigung und gezielten Manipulation

In dem Verfahren vor dem Bezirksgericht in Kalifornien gab Béjar an, dass Sicherheitskonzepte innerhalb des Unternehmens ignoriert worden seien. Die Sicherheit der jüngsten Nutzer sei nach seiner Einschätzung lediglich als eine Art Nachtrag behandelt worden, während die Maximierung der Reichweite im Vordergrund gestanden habe.

Besonders alarmierend sind Béjars Angaben zur Belastung der Anwender: Er sagte aus, dass Nutzer der Plattformen tatsächlich 100- bis 400-mal mehr schädliche Inhalte gesehen hätten, als offiziell eingeräumt wurde.

Hintergrund der Verhandlungen ist eine umfassende Klage von 29 US-Bundesstaaten, darunter Kalifornien, Colorado, New Jersey und Kentucky. Die Kläger werfen Meta vor, die Plattformen Instagram und Facebook bewusst so gestaltet zu haben, dass Kinder und Jugendliche süchtig gemacht werden.

Zudem wird dem Konzern vorgeworfen, unrechtmäßig Daten von Kindern im Alter von unter 13 Jahren gesammelt zu haben. Eine Staatsanwältin namens O’Neill betonte zum Prozessbeginn, dass Meta Kinder gezielt in eine Abhängigkeit getrieben habe.

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Milliardenforderungen und geforderte Designänderungen

Die juristischen und finanziellen Konsequenzen für den Mutterkonzern von Facebook könnten historisches Ausmaß annehmen. Die klagenden Bundesstaaten fordern Strafzahlungen in Höhe von rund 200 Mrd. US-Dollar, was umgerechnet etwa 173 Mrd. Euro entspricht. Meta selbst nannte im Zusammenhang mit dem Verfahren eine Summe von bis zu 1,4 Bio. US-Dollar.

Neben den finanziellen Sanktionen streben die Kläger weitreichende Änderungen am Design der Plattformen an, um den Schutz von Minderjährigen zu erhöhen. Zu den Forderungen gehört ein Verbot des sogenannten Endlos-Scrollens („Infinite Scroll“), das Nutzer dazu animiert, mehr Zeit als beabsichtigt in der App zu verbringen.

Zudem sollen Funktionen wie die Anzeige von „Gefällt-mir“-Zählern untersagt werden, da diese nach Ansicht der Kläger erheblich zum Suchtpotenzial und dem sozialen Druck auf junge Nutzer beitragen.

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Verteidigung von Meta und prozessualer Ausblick

Meta weist die erhobenen Vorwürfe entschieden zurück. Das Unternehmen führt zu seiner Entlastung an, in der Vergangenheit bereits Maßnahmen zum Schutz junger Nutzer ergriffen zu haben.

So gab der Konzern an, innerhalb von drei Monaten insgesamt 600.000 Konten von Nutzern unter 13 Jahren entfernt zu haben. Das aktuelle Verfahren steht zudem im Kontext früherer Urteile gegen das Unternehmen: In New Mexico wurde Meta bereits zur Zahlung von 942 Mio. US-Dollar Schadenersatz verurteilt, in Los Angeles betrug die Summe in einem ähnlichen Fall 4,2 Mio. US-Dollar.

Das Verfahren unter der Leitung der Richterin Yvonne Gonzalez Rogers ist auf eine Dauer von sechs bis acht Wochen angesetzt. Ein zentraler Moment des Prozesses wird für Ende September erwartet, wenn Mark Zuckerberg persönlich als Zeuge aussagen soll. Mit einem Urteil in dem prestigeträchtigen Rechtsstreit wird nach aktuellem Stand Anfang Oktober gerechnet.