Der US-Technologiekonzern Microsoft hat im langwierigen Rechtsstreit um den Weiterverkauf von Softwarelizenzen eine juristische Niederlage im Vereinigten Königreich erlitten.
Am 13. Oktober 2026 verweigerte der britische Court of Appeal dem Unternehmen die Zulassung zu einer Berufung vor dem Supreme Court, wie aus Branchenberichten vom 19. Oktober 2026 hervorgeht. Die Anordnung des Gerichts erging ohne weiterführende Begründung und wies den Antrag des Konzerns formal ab.
Die Entscheidung betrifft Microsofts Anfechtung eines vorangegangenen Berufungsurteils vom 7. Juli 2026. Trotz der Verweigerung durch den Court of Appeal ist das Verfahren an dieser Instanz noch nicht zwingend beendet: Microsoft hat die Möglichkeit, innerhalb von 28 Tagen nach Erlass der Anordnung direkt beim Supreme Court einen Antrag auf Zulassung zu stellen.
Für einen solchen Schritt muss der Konzern darlegen, dass ein zwingender Grund oder ein wesentlicher Fehler in der Entscheidung des Court of Appeal vorliegt. Als nächster formaler Schritt im laufenden Verfahren steht eine Zeugenerklärung von Microsoft an.
Kernfrage um den Weiterverkauf von Lizenzen
Im Zentrum des Verfahrens steht die rechtliche Bewertung des Handels mit Gebrauchtsoftware. ValueLicensing hatte Microsoft bereits im Jahr 2021 verklagt und fordert eine Entschädigung von £270 Mio. Der Kläger wirft dem Plattformbetreiber vor, das Angebot überschüssiger Office-Lizenzen gezielt gedrosselt zu haben.
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Geklärt werden soll dabei, inwieweit permanente und vorgenutzte Softwarelizenzen rechtmäßig auf dem Markt weiterveräußert werden dürfen und ob Microsoft durch Vertragsgestaltungen sowie den forcierten Wechsel auf cloudbasierte Abonnementmodelle das Angebot auf dem Zweitmarkt unzulässig verknappt hat.
Microsoft bestritt diese Vorwürfe und versuchte im bisherigen Prozessverlauf, die Auseinandersetzung primär als Urheberrechtsstreit zu framen. Dieser Argumentation folgte die britische Wettbewerbsjustiz jedoch nicht: Das zuständige Competition Appeal Tribunal wies diesen Ansatz sowie eine nachfolgende Berufung zurück und entschied die wesentlichen Urheberrechts-Vorfragen zugunsten des Klägers ValueLicensing.
Dokumentenforderungen und drohende Sammelklage
Zusätzlich geriet die Offenlegungspraxis des Unternehmens in den Fokus. Eine gerichtliche Zustimmungsanordnung fordert Dokumente von amtierenden sowie ehemaligen Führungskräften des Konzerns an.
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Darunter befindet sich eine interne Präsentation aus dem Jahr 2013 zum Zweitmarkt für Software, die im Verfahren als nachteiliges Dokument eingestuft wird. Die richterliche Verfügung verlangt unter anderem Aufklärung darüber, weshalb Microsoft die Existenz dieses Dokuments aus dem Jahr 2013 erst Ende 2025 offengelegt hatte.
Die Tragweite des Rechtsstreits geht über die Forderungen von ValueLicensing hinaus. Alexander Wolfson ist in dem Verfahren als Streithelfer registriert. Er tritt zugleich als designierter Klassensprecher in einer separaten Sammelklage auf, die für Millionen britischer Kunden Entschädigungszahlungen in einer Spanne von £1,3 Mrd. bis £3,5 Mrd. geltend machen will.

