Nachrichtendienst-Reform: Datenschutzkonferenz warnt vor KI und Biometrie

Bundespläne, Thüringens Gesetzentwurf und Berlins Kameratest stoßen auf Datenschutzbedenken und politischen Widerstand.

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In Deutschland gewinnt die politische Auseinandersetzung über den Einsatz künstlicher Intelligenz bei Sicherheitsbehörden massiv an Dynamik. Während der Deutsche Bundestag erstmals über eine umfassende Reform der Nachrichtendienste debattierte, berät der Thüringer Landtag über eine umstrittene Novelle des Landespolizeiaufgabengesetzes. Parallel dazu treibt die Berliner Polizei den praktischen Testbetrieb von KI-gestützter Videoüberwachung im öffentlichen Raum voran.

Bund plant erweiterte Befugnisse für BND und Verfassungsschutz

Der Kabinettsentwurf zur Reform der Nachrichtendienste sieht tiefgreifende Kompetenzerweiterungen für den Bundesnachrichtendienst (BND) und das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) vor.

Die Bundesregierung begründet das Vorhaben mit veränderten Bedrohungslagen und hybriden Angriffen seit Beginn der russischen Invasion in der Ukraine im Jahr 2022. Auch ein Drohnenvorfall am Flughafen Leipzig vom 4. August dient den Befürwortern als Argument für eine gesetzliche Nachschärfung.

Dem Entwurf zufolge soll der BND künftig autorisiert werden, IT-Systeme staatlicher Hackergruppen anzugreifen, Server im Falle von Cyberangriffen abzuschalten und Lieferketten gezielt zu manipulieren, um die Produktion von Drohnen, Waffen oder Sprengstoff zu stören.

Für das BfV sind Möglichkeiten vorgesehen, unter festgelegten Bedingungen heimlich Wohnungen oder Geschäftsräume zu betreten sowie verschlüsselte Kommunikation intensiver zu überwachen.

Festnahmen und Verhöre sollen der Behörde weiterhin untersagt bleiben. Zudem plant die Bundesregierung KI-gestützte Datenanalysen, biometrische Bildabgleiche und einen ausgeweiteten behördlichen Informationsaustausch.

Die Opposition im Bundestag reagierte mit deutlicher Kritik. Die AfD sprach von einem Umbau zu einer Stasi 2.0. Die Linke warnte vor einer neuen deutschen Geheimpolizei und einer Aufweichung des verfassungsmäßigen Trennungsgebots zwischen Geheimdiensten und Polizei.

Die Grünen signalisierten grundsätzliche Unterstützung für modernisierte Befugnisse des BND, forderten jedoch klare Begrenzungen bei Eingriffen im Inland sowie einen verstärkten Schutz für Berufsgeheimnisträger. Die SPD wies die Bedenken zurück und betonk, die parlamentarische sowie rechtliche Kontrolle werde im Zuge der Reform gestärkt.

Zuvor hatte die Datenschutzkonferenz (DSK) am 23. September 2026 eine ausdrückliche Warnung vor den Plänen ausgesprochen. Das Gremium der unabhängigen Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder bemängelte, dass Befugnisse wie automatisierte Datenanalysen, biometrische Gesichts- und Stimmerkennung sowie der Zugriff auf Überwachungsvideos öffentlicher und privater Betreiber die Trennung von Nachrichtendiensten und Polizei gefährden könnten.

Die Aufsichtsbehörden mahnten das Risiko von Fehlalarmen, die Gefahr einer Zweckentfremdung von Datensätzen und geschwächte Kontrollmechanismen an und forderten den Gesetzgeber auf, die kumulative Belastung durch die Überwachungsmannigfaltigkeit zu berücksichtigen.

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Thüringen berät über biometrische Abgleiche und Taser

Auf Länderebene sorgt ein Entwurf zur Reform des Thüringer Polizeiaufgabengesetzes für scharfe Kontroversen. Die Neuregelung sieht unter anderem den Einsatz automatisierter Bildauswertungen, den biometrischen Abgleich von Gesichtern und Stimmen mit öffentlich zugänglichen Daten aus dem Internet sowie den Einsatz von Tasern vor.

Thüringens Innenminister Georg Maier strebte ein Inkrafttreten des Gesetzes zum 1. Januar 2027 an. Da die regierende Koalition im Landtag über keine eigene Mehrheit verfügt, ist sie für eine Verabschiedung auf die Stimmen der Linken angewiesen.

Die Thüringer CDU unterstützt die Reform und strebt einen Parlamentsbeschluss noch im laufenden Jahr an. Sowohl die Linke als auch die AfD lehnen den Gesetzentwurf hingegen ab. Der Thüringer Datenschutzbeauftragte Tino Melzer stufte Teile des Vorhabens als unverhältnismäßig ein und warnte vor einschüchternden Effekten auf die Bevölkerung.

Pilotprojekt in Berlin stößt auf juristischen Widerstand

Unterdessen setzt die Berliner Polizei bereits auf die praktische Erprobung intelligenter Technik. Auf Grundlage des Berliner Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes (ASOG) startet die Behörde an kriminalitätsbelasteten Orten ein phasenweises Pilotprojekt.

Am Kottbusser Tor begann die Konfiguration der Kamerasysteme, an die sich nach etwa vier Wochen ein Testbetrieb anschließen soll. Als weitere Standorte sind die Warschauer Brücke, der Alexanderplatz und das Areal Görlitzer Park/Wrangelkiez vorgesehen. Mit der technischen Umsetzung wurden die adesso SE und die Firma Staige beauftragt.

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Das System setzt auf semantische und räumliche KI, die spezifische Bewegungsmuster wie etwa Stürze eigenständig erfassen und von anderen Aktionen wie Fußballtritten differenzieren soll. Erkennt die Software ein solches Muster, ergeht eine Meldung an die Einsatzkräfte, welche die finale Entscheidung über Maßnahmen treffen.

Zur Wahrung des Datenschutzes bleiben die Überwachungsmonitore grundsätzlich inaktiv und schalten sich erst bei einem Alarm ein; Hauseingänge und Fenster im Erfassungsbereich werden unkenntlich gemacht.

Politisch bleibt der Berliner Vorstoß hochgradig umstritten. Während die Linke das Projekt grundsätzlich ablehnt, hatten Grüne und Linke im August vor dem Verfassungsgericht gegen fünf Punkte des Berliner Polizeigesetzes geklagt, darunter explizit gegen die automatisierte KI-Auswertung öffentlicher Videoaufzeichnungen.