In Österreich ist die Begutachtungsfrist für einen Gesetzesentwurf zu Ende gegangen, der weitreichende Altersbeschränkungen für die Nutzung sozialer Medien vorsieht. Bis Montagnachmittag gingen insgesamt 221 Stellungnahmen zu dem Vorhaben ein, das eine Nutzung suchtfördernder Plattformen erst ab einem Alter von 14 Jahren erlauben soll.
Der Entwurf, der Ende Juli 2026 in die Begutachtung geschickt wurde, sieht tiefgreifende Änderungen im Audiovisuellen Mediendienste-Gesetz sowie im KommAustria-Gesetz vor.
Fokus auf suchtfördernde Funktionen
Der Kern des Gesetzesentwurfs ist die Verpflichtung zu einem Altersnachweis auf Plattformen, die bestimmte technologische Merkmale aufweisen. Dazu zählen Empfehlungsalgorithmen mit Fremdinhalten, endloses Scrollen, automatische Wiedergabefunktionen, Belohnungssysteme sowie Push-Nachrichten bei Nichtnutzung.
Auch Funktionen zur unerwünschten Kontaktaufnahme fallen unter die Regelung. Betroffen wären demnach populäre Dienste wie TikTok, Instagram, YouTube und Snapchat. Messenger-Dienste wie WhatsApp sind nach aktuellem Stand von der Regelung ausgenommen.
Die Umsetzung des Vorhabens würde zudem den Aufgabenbereich der Medienbehörde KommAustria erweitern, die für die Überwachung und den Vollzug der neuen Bestimmungen zuständig wäre.
Kontroversen um Schutzalter und Datenschutz
Die Reaktionen der Fachwelt und Interessenvertreter fallen unterschiedlich aus. Der Berufsverband Österreichischer Psychologinnen und Psychologen (BÖP) begrüßt die geplante Zugangssperre für unter 14-Jährige ausdrücklich.
Kritischer äußert sich hingegen die Fachstelle VIVID, die das Schutzalter von 14 Jahren aus Sicht der Suchtprävention als nicht ausreichend erachtet. Begründet wird dies mit der Gehirnentwicklung, die erst mit dem 25. Lebensjahr abgeschlossen sei.
In Österreich sind 221 Stellungnahmen zu einem Gesetzesentwurf eingegangen, der suchtfördernde Plattformen erst ab 14 Jahren zulassen soll — betroffen wären TikTok, Instagram, YouTube und Snapchat. Was das für Ihren Familienalltag bedeutet und wie Sie Ihr Kind schon heute schützen, zeigt unser kostenloser Leitfaden. Kostenlosen Eltern-Leitfaden anfordern
Die ARGE Suchtvorbeugung empfiehlt ergänzend einen abgestuften Schutz für die Altersgruppe der 14- bis 18-Jährigen sowie die Einbeziehung von Messenger-Diensten. Ähnlich argumentieren die Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs. Sie bewerten den funktionsbezogenen Ansatz des Entwurfs zwar positiv, warnen jedoch vor einer alleinigen Reduktion auf Altersgrenzen.
Gefordert werden stattdessen Konzepte wie „Safety by Design“ und „Child Rights by Design“, die Deaktivierung suchtfördernder Funktionen für alle Minderjährigen sowie die Einbeziehung von Gaming-Plattformen und KI-Anwendungen.
Massive datenschutzrechtliche Bedenken äußert die Organisation epicenter.works. Sie warnt davor, dass ein Verbot für einen Teil der Bevölkerung faktisch zu einem digitalen Ausweiszwang für alle Nutzer führen würde. Auch die Datenschutzbehörde (DSB) mahnt die Einhaltung der Datenschutzkonformität und die Vereinbarkeit mit geltendem EU-Recht an.
Juristische Hürden und politische Kritik
Der Verfassungsdienst des Bundeskanzleramts weist in seiner Stellungnahme auf potenzielle rechtliche Hindernisse hin. Er verweist dabei auf den französischen Verfassungsrat, der ein ähnliches Vorhaben – ein Social-Media-Verbot für unter 15-Jährige – in Frankreich gekippt hat. Auf politischer Ebene bezeichnete FPÖ-Mediensprecher Christian Hafenecker den Entwurf als Ausdruck totalitärer Zensurpläne.
Eine weitere Hürde stellt die Europäische Union dar. Die EU-Kommission muss über eine mögliche Verlängerung der Stillhaltefrist bis Ende Oktober informieren. Bisher liegt dazu keine Mitteilung vor.
Finanzierung von Medienkompetenz
Parallel zu den restriktiven Maßnahmen plant die Regierung eine deutliche Aufstockung der Mittel zur Förderung von Medienkompetenz. Ab dem Jahr 2027 sollen die Budgets für entsprechende Projekte von derzeit 700.000 Euro auf drei Millionen Euro steigen. Zusätzlich sind sieben Millionen Euro für das neue Format „Young Media“ vorgesehen, das journalistische Inhalte speziell für Jugendliche bereitstellen soll.
Endloses Scrollen, Autoplay, Belohnungssysteme: Genau diese Funktionen machen Plattformen für Kinder so schwer abschaltbar — und genau dort setzt der geplante Altersnachweis an. Unser Leitfaden erklärt in drei Schritten, wie Sie Medienkompetenz zu Hause aufbauen, statt nur zu verbieten. 3-Schritte-Plan für Medienkompetenz jetzt sichern
Das Netzwerk Kinderrechte Österreich fordert zudem, junge Menschen aktiv in die für das Jahr 2028 vorgesehene Evaluierung des Gesetzes einzubeziehen.

