In Österreich treten mit dem heutigen Tag umfangreiche gesetzliche Änderungen in Kraft, die weitreichende Auswirkungen auf den Handel, den Verkehrssektor und den privaten Konsum haben. Das Maßnahmenpaket umfasst neben der Einführung einer nationalen Paketsteuer und einer Spritpreisbremse auch neue Vorgaben für Reparaturen, digitale Kassenbons sowie eine Neuklassifizierung von E-Mopeds.
Einführung der nationalen Paketsteuer für große Versandhändler
Eine der zentralen Neuerungen ist die nationale Paketsteuer. Diese beträgt netto 2 Euro pro Bestellung oder Paket. Inklusive der Umsatzsteuer belaufen sich die Kosten für Konsumenten auf 2,40 Euro bei einem Steuersatz von 20 Prozent.
Für Bücher, die dem ermäßigten Steuersatz unterliegen, liegt der Betrag je nach Verrechnungsmodell bei 2,10 Euro oder 2,20 Euro. Steuerpflichtig sind Versandhändler und Online-Plattformen, die im Vorjahr in Österreich einen Umsatz von mehr als 100 Millionen Euro erzielt haben.
Nach Angaben des Handelsverbandes sind etwa 16 große Marktplätze und Händler von dieser Regelung betroffen, darunter Amazon, Zalando, Temu, Shein, Ikea und Mediamarkt. Als einzige heimische Unternehmen überschreiten XXXLutz und Refurbed diese Umsatzgrenze. Amazon kündigte bereits an, die Steuer als eigene Position in Höhe von 2,40 Euro an der Kasse auszuweisen.
Während Versandhändler wie Otto Österreich und Zalando bei zeitnahen Retouren eine Erstattung der Gebühr in Aussicht stellen, bleibt die Steuerpflicht bei Retouren nach erfolgter Zustellung grundsätzlich bestehen. Die Plattform shöpping, ein Tochterunternehmen der Österreichischen Post, liegt unter der Umsatzgrenze und positioniert sich als steuerfreie Alternative.
Das Finanzministerium erwartet durch die neue Abgabe jährliche Einnahmen von rund 280 Millionen Euro. Diese Mittel sollen zur Teilfinanzierung der bereits im Juli in Kraft getretenen Mehrwertsteuersenkung auf Grundnahrungsmittel beitragen. Wirtschaftsvertreter und der Handelsverband kritisieren die Maßnahme jedoch und prüfen eine Binnenmarktbeschwerde bei der EU-Kommission.
Entlastung an den Tankstellen durch Spritpreisbremse
Zeitgleich tritt eine bis zum 30. November befristete Spritpreisbremse in Kraft. Die Maßnahme sieht eine Senkung der Mineralölsteuer um 6,7 Cent sowie eine Begrenzung der Margen um 3,5 Cent vor, was rechnerisch zu einer Entlastung von etwa 12 Cent pro Liter führen soll.
Eine Expertin des Fachverbandes der Energierohstoff- und Kraftstoffindustrie gab jedoch zu bedenken, dass die tatsächliche Ersparnis an den Zapfsäulen bei rund 10 Cent liegen dürfte, da ein Teil der Steuersenkung bereits im Vormonat antizipiert worden sei. Ein Ökonom des IHS erwartet durch diese Maßnahme eine Dämpfung der Inflationsrate um etwa 0.2 Prozentpunkte.
Stärkung von Reparaturrechten und digitale Belege
Im Bereich der Gewährleistung tritt das neue Recht auf Reparatur (WaRUG) in Kraft. Wird ein Gerät innerhalb der zweijährigen Gewährleistungsfrist repariert, verlängert sich diese Frist einmalig um ein Jahr auf insgesamt drei Jahre. Für die konkret ausgetauschten oder reparierten Teile gilt zudem eine neue Gewährleistungsfrist von zwei Jahren.
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Diese Regelung betrifft unter anderem Smartphones, E-Bikes, Staubsauger und Kühlgeräte. Zudem sind Hersteller nun verpflichtet, Reparaturen auch in freien Werkstätten zuzulassen und Richtpreise auf ihren Webseiten zu veröffentlichen.
Parallel dazu werden digitale Kassenbons dem herkömmlichen Papierbeleg rechtlich gleichgestellt. Kunden können Belege nun per App, E-Mail oder QR-Code erhalten, wobei die Belegerteilungspflicht für Händler unabhängig vom Betrag bestehen bleibt. Zur Sicherstellung der korrekten Umsetzung führt eine Betrugsbekämpfungseinheit gezielte Frühkontrollen durch, insbesondere in bargeldintensiven Branchen.
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Neuregelung für E-Mopeds und weitere Maßnahmen
E-Mopeds mit einer Geschwindigkeit von bis zu 25 km/h gelten rechtlich nicht mehr als Fahrräder, sondern werden als Kraftfahrzeuge eingestuft. Damit einher gehen eine Helmpflicht, eine Zulassungsverpflichtung mit rotem Kennzeichen sowie die Notwendigkeit eines Führerscheins der Klasse AM. Die Nutzung von Radwegen ist für diese Fahrzeuge fortan untersagt. Bei Verstößen drohen Höchststrafen von bis zu 10.000 Euro.
Zudem sieht das Günstiger-Strom-Gesetz vor, dass Haushalte und Unternehmen Strom einfacher selbst verbrauchen, speichern und verkaufen können. Im Gesundheitsbereich wurde das Programm des Eltern-Kind-Passes erweitert, während die Einführung der digitalen Variante des Passes auf Oktober 2027 verschoben wurde. Im Bildungssektor startet zudem ein neues Masterstudium für Psychotherapie mit bundesweit 500 Ausbildungsplätzen.

