Ofcom-Auskunftsanordnungen: High Court weist Klagen von Meta, X und TikTok ab

Ein britisches Gericht bestätigte Ofcoms Auskunftsanordnungen; die Plattformen müssen umfangreiche Daten bereitstellen.

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Der britische High Court hat am 30. Oktober 2026 die Klagen der Digitalkonzerne Meta, X und TikTok gegen weitreichende Auskunftsanordnungen der Regulierungsbehörde Ofcom abgewiesen. Die Plattformbetreiber hatten sich juristisch gegen behördliche Aufforderungen zur Herausgabe umfangreicher Daten gewehrt, die auf Grundlage von Section 100 des Online Safety Act 2023 erlassen worden waren.

Mit dem Urteil des Divisional Court unter dem Aktenzeichen [2026] EWHC 2779 (Admin), gefällt von Lord Justice Singh und Mrs Justice Collins Rice, bleiben die behördlichen Verfügungen in vollem Umfang in Kraft.

Erste gerichtliche Überprüfung der neuen Kontrollbefugnisse

Die 171 Paragraphen umfassende Entscheidung markiert die erste gerichtliche Überprüfung der Informationsbefugnisse der Medienaufsicht unter dem Gesetz aus dem Jahr 2023. Das Gericht wies vier von fünf vorgebrachten Rügen der Plattformen als unbegründet ab, darunter Vorwürfe bezüglich einer Umgehung des Transparenzregimes, fehlender Erforderlichkeit, unzureichender Folgenabschätzungen sowie Befangenheit.

Lediglich die Rüge zur Verhältnismäßigkeit nach Section 100(4) in Verbindung mit der Europäischen Menschenrechtskonvention wurde zur Verhandlung zugelassen, nach inhaltlicher Prüfung jedoch ebenfalls zurückgewiesen. Das Argument der Tech-Unternehmen zur Beweislast scheiterte unter anderem daran, dass die behauptete außergewöhnliche Belastung der Aufsichtsbehörde zuvor nicht substantiiert dargelegt worden war.

Die regulatorische Anforderung datiert auf den 10. Februar 2026 und verlangt Rückmeldungen zu Daten ab dem 1. Januar 2024. Die Auskünfte wurden in drei Tranchen mit Fristen zum 15. Juni 2026, 22. September 2026 und 25. März 2027 gestaffelt. Zwei dieser Fristen liefen bereits während des laufenden Gerichtsverfahrens ab; X erhielt hierfür eine Fristverlängerung.

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Plattformen beklagen hohen Aufwand – Behörde sieht Kernauftrag bestätigt

Die betroffenen Plattformen hatten die Anordnungen im Vorfeld scharf kritisiert. X bezeichnete das Auskunftsersuchen als die belastendste regulatorische Anfrage, die das Unternehmen je von einer Aufsichtsbehörde erhalten habe. Die Beantwortung koste Millionen Pfund und binde Fachkräfte für drei bis vier Monate Spezialarbeit.

Meta erklärte, eine Informationssammlung in dieser Größenordnung gehe über das Notwendige und Verhältnismäßige hinaus, und zeigte sich enttäuscht über die gerichtliche Entscheidung. TikTok, von dem die Anordnung umfangreiche quantitative Daten über einen Zeitraum von drei Jahren verlangt, kündigte an, das Urteil eingehend zu prüfen.

Aufseiten der Regulierungsbehörde stieß die Bestätigung auf Zustimmung. Ein Sprecher von Ofcom erklärte, die Erhebung von Informationen von den beaufsichtigten Unternehmen bilde das fundamentale Fundament für die Erfüllung der gesetzlichen Kontrollaufgaben.

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Weitreichende Sanktionsdrohungen bei Verstößen

Das Urteil stärkt der Behörde den Rücken bei der Durchsetzung des Online Safety Act 2023. Bei schwersten Pflichtverstößen sieht der Rechtsrahmen Geldbußen von bis zu 10 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes vor. Nach Angaben der Kanzlei Wiggin LLP greift als Obergrenze der jeweils höhere Betrag aus diesem Prozentsatz oder einer Summe von 18 Millionen Pfund.

Für Meta ist das Verfahren nur eine von mehreren juristischen Auseinandersetzungen mit der britischen Aufsicht. Ein separates Verfahren bezüglich Ofcoms Methodik zur Berechnung von Gebühren und Strafen für Unternehmen mit mehr als 250 Millionen Pfund Jahresumsatz auf Basis weltweiter Einnahmen ist nach einer Anhörung Mitte Oktober noch anhängig.

Zudem ficht Meta die Einstufung von WhatsApp an und steht seit Anfang Oktober im Fokus der ersten formellen Ofcom-Untersuchung unter dem neuen Sicherheitsgesetz.