Wegen des mutmaßlich rechtswidrigen Umgangs mit Daten Minderjähriger sieht sich OpenAI mit einer vorgeschlagenen Sammelklage konfrontiert. Das Unternehmen soll ohne gültige elterliche Zustimmung sensible Informationen von Millionen minderjährigen ChatGPT-Nutzern erfasst und für das Training seiner großen Sprachmodelle verwendet haben.
Wie aus Berichten vom 13. Oktober 2026 hervorgeht, verlangen die Kläger vor Gericht einen proportionalen Anteil am Eigenkapital von OpenAI oder dessen entsprechenden Barwert, bemessen am wirtschaftlichen Wert der gesammelten Daten.
Vorwurf der gezielten Manipulation Minderjähriger
Die 81-seitige Klageschrift wurde beim U.S. District Court for the Northern District of California in San Francisco eingereicht. Als Kläger treten zwei minderjährige Kinder auf – eine zwölfjährige Tochter und ein 16-jähriger Sohn –, die von ihrer Mutter vertreten werden. Die Klage umfasst darüber hinaus eine landesweite Gruppe betroffener Kinder.
Dem Unternehmen wird vorgeworfen, die gesetzlich erforderliche elterliche Zustimmung systematisch umgangen und die Plattform so gestaltet zu haben, dass Minderjährige zur dauerhaften Nutzung verleitet werden. Laut Klageschrift reichte für den Zugang zu ChatGPT lediglich die Angabe eines Namens sowie das Setzen eines Häkchens zur Bestätigung, über 13 Jahre alt zu sein.
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Die Kläger argumentieren, dass das System gezielt darauf ausgelegt sei, Kinder zur Preisgabe sensibler Gesundheits- und Personendaten zu bewegen, um detaillierte Verhaltensprofile zu erstellen und KI-Modelle zu trainieren.
Nach Darstellung der Klagepartei ahmte der Chatbot die Gesprächsmuster junger Nutzer nach und bestätigte deren Gefühle. So habe die zwölfjährige Klägerin Selbstporträts geteilt und nach unvorteilhaften Merkmalen gefragt, während der 16-Jährige das System für Hausaufgaben und Beziehungsfragen nutzte.
Klägervertreter Paul Yetter erklärte, das Programm manipuliere Kinder dazu, ihre privatesten Gedanken und Bilder preiszugeben. Demnach habe OpenAI in beispiellosem Umfang von Kindern profitiert und unrechtmäßig riesige Mengen hochsensibler Daten abgezogen.
Rechtliche Tragweite und Unternehmenshintergrund
Die Klage stützt sich unter anderem auf den Children’s Online Privacy Protection Act. Das Verfahren könnte für KI-Plattformen weitreichende Folgen haben und strengere Vorgaben für Altersprüfungen, Schutzschranken, elterliche Einwilligungen sowie veränderte Datensammelpraktiken nach sich ziehen.
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Neben der Kanzlei Yetter Coleman, für die neben Paul Yetter auch Jim Zucker, Shannon Smith, Julia Risley und Eva Robins auftreten, sind Sheeren Law, das EdTech Law Center sowie Umberg/Zipser an der Vertretung beteiligt. OpenAI gab zunächst keine Stellungnahme zu den Vorwürfen ab.
OpenAI wurde 2015 unter anderem von Sam Altman und Elon Musk als gemeinnützige Organisation ins Leben gerufen und 2019 in ein gewinnorientiertes Unternehmen mit begrenzter Rendite umgewandelt, bei dem Gewinne auf das 100-fache der Investition limitiert sind. Microsoft und die OpenAI Foundation halten jeweils knapp ein Viertel der Anteile.
ChatGPT existiert seit 2022 und vereint über die Hälfte des weltweiten Chatbot-Marktanteils auf sich. Berichten zufolge strebt OpenAI derzeit an, bei einer Unternehmensbewertung von rund 1,4 Billionen US-Dollar mindestens 30 Milliarden US-Dollar an neuem Kapital aufzunehmen.
Das Verfahren weist Parallelen zu Auseinandersetzungen um Plattformen wie Facebook, YouTube, TikTok und Snapchat auf. In einem Leitprozess mit fast 2.500 Klägern sprach eine Geschworenenjury im März einer betroffenen Familie 6 Millionen US-Dollar Schadensersatz zu, die zu 70 Prozent von Meta und zu 30 Prozent von Googles Tochter YouTube getragen werden mussten.

