Das zentrale Online-Register für Organspenden verzeichnet einen signifikanten Anstieg der hinterlegten Entscheidungen. Wie aus Daten des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hervorgeht, liegen in der Datenbank inzwischen knapp 633.000 Erklärungen vor. Das Register, in dem Bürgerinnen und Bürger ab einem Alter von 16 Jahren ihre Spendebereitschaft rechtssicher dokumentieren können, war im März 2024 gestartet.
Die Auswertung der vorliegenden Datensätze zeigt eine hohe Bereitschaft zur Organspende unter den registrierten Personen. Nach Angaben des BfArM stimmen 82 % der Erklärenden einer Organentnahme nach dem Tod uneingeschränkt zu. Demgegenüber dokumentierten 8,7 % der registrierten Nutzer einen Widerspruch gegen eine Spende.
Differenzierte Erklärungen und technische Zugangswege
Neben der grundsätzlichen Zustimmung oder Ablehnung bietet das digitale System die Möglichkeit, detaillierte Vorgaben für den Ernstfall zu hinterlegen. So haben laut dem Bundesinstitut 6,3 % der Nutzer die Entnahme einzelner Organe ausgeschlossen, während 1 % die Spende explizit auf bestimmte Organe beschränkte.
Zudem machten 2 % der Erklärenden von der Option Gebrauch, eine konkrete Person zu benennen, die im Falle eines Falles die Entscheidung über eine Spende treffen soll.
Bei der technischen Umsetzung des Registers zeigen sich zwei nahezu gleich stark genutzte Zugangswege. Etwa 334.000 Erklärungen wurden über die Anwendungen der elektronischen Patientenakte (ePA-Apps) eingereicht. Weitere 299.000 Registrierungen erfolgten über das offizielle Registerportal.
Politische Debatte über die Widerspruchsregelung
Die Veröffentlichung der aktuellen Registerzahlen fällt zusammen mit einer erneuten parlamentarischen Auseinandersetzung über die rechtlichen Rahmenbedingungen der Organspende in Deutschland.
Knapp 633.000 Menschen haben im zentralen Register bereits dokumentiert, ob sie Organe spenden wollen — 82 % stimmen uneingeschränkt zu, 8,7 % widersprechen. Wer seine eigene Entscheidung noch offen hat, findet hier eine klare Schritt-für-Schritt-Anleitung. Kostenlosen Leitfaden zur Organspende-Erklärung anfordern
Der Deutsche Bundestag debattiert derzeit in erster Lesung einen Gesetzentwurf zur Einführung der sogenannten Widerspruchsregelung. Dieser sieht vor, dass Erwachsene nach dem Tod grundsätzlich als Organspender gelten, sofern sie dem nicht zu Lebzeiten aktiv widersprochen haben. Nach der aktuellen Rechtslage ist hingegen eine ausdrückliche Zustimmung erforderlich.
Für diesen Entwurf zur Widerspruchsregelung sprechen sich gegenwärtig 254 Abgeordnete aus. Ein konkurrierender Gegenantrag, der statt einer Systemumstellung auf verstärkte Aufklärung und regelmäßige Entscheidungsaufforderungen setzt, wird zunächst von 58 der insgesamt 630 Abgeordneten unterstützt.
Dieser Alternativvorschlag sieht unter anderem vor, Bürgern auch die Option „unentschieden“ bei der Befragung einzuräumen. Eine abschließende Abstimmung im Bundestag steht noch aus; zunächst folgen Beratungen in den zuständigen Ausschüssen.
Frühere Versuche, die Organspende-Regeln grundlegend zu reformieren, blieben in der Vergangenheit erfolglos. Ein erster Anlauf scheiterte im Jahr 2020 im Bundestag, während ein zweiter Vorstoß im Jahr 2025 nicht zur Abstimmung gebracht wurde.
Versorgungslage und Bedarf an Spenderorganen
Die Dringlichkeit der Debatte wird durch die aktuellen Statistiken der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) unterstrichen. Im vergangenen Jahr spendeten bundesweit 985 Menschen nach ihrem Tod Organe, was den höchsten Stand seit dem Jahr 2012 markiert.
Der Bundestag debattiert derzeit eine Widerspruchsregelung — noch ist sie nicht beschlossen, doch die politische Debatte verunsichert viele. Wer Klarheit will, dokumentiert seine Entscheidung besser heute als morgen: Der Leitfaden zeigt, wie Sie Ihre Erklärung rechtssicher hinterlegen und welche Optionen das Register bietet. Jetzt Schritt-für-Schritt-Anleitung sichern
Dennoch bleibt die Lücke zwischen verfügbaren Organen und Patienten auf der Warteliste groß. Zum Ende des Jahres 2025 warteten in Deutschland insgesamt 8.200 Menschen auf eine lebensrettende Organtransplantation.

