Das Bundeskabinett hat am 23. September 2026 den Gesetzentwurf zur Einführung elektronischer Kassensysteme und digitaler Belege ab 2028 gebilligt. Während die Bundesregierung auf Bürokratieabbau und Betrugsbekämpfung setzt, formiert sich in der Wirtschaft deutlicher Widerstand. Vor allem das Handwerk hält die veranschlagten finanziellen Belastungen für völlig verfehlt.
Am 24. September 2026 kritisierte Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH), die behördlichen Kalkulationen.
Die von Regierungsseite geschätzten Kosten in Höhe von 63,6 Millionen Euro für neue Kassensysteme sowie jährliche Aufwendungen von 30 Millionen Euro für technische Sicherheitseinrichtungen (TSE), Wartung und Support seien nicht im Ansatz realistisch. Schwannecke verlangte die vollständige Abschaffung der Bonpflicht und eine Ausweitung von Ausnahmetatbeständen.
Digitaler Beleg wird zum Standard
Nach dem am 24. September 2026 beschlossenen Regierungsentwurf soll die bisherige papierhafte Belegausgabepflicht zum 1. Januar 2028 vollständig wegfallen und durch eine Belegbereitstellungspflicht ersetzt werden. Digitale Belege sollen künftig standardmäßig über QR-Codes auf dem Kassendisplay, per Download-Link, Kundenkonto oder E-Mail bereitgestellt werden.
Für Verbraucher besteht keine Pflicht, die digitalen Nachweise tatsächlich abzurufen oder auf dem Smartphone zu speichern. Wer weiterhin einen Papierbeleg wünscht, behält darauf auch künftig einen Rechtsanspruch nach Paragraf 368 des Bürgerlichen Gesetzbuches.
Die Bundesregierung rechnet durch die Umstellung mit einer jährlichen Einsparung beim Erfüllungsaufwand von rund 106 Millionen Euro. Bundesfinanzminister Lars Klingbeil erklärte, dass die Pflicht für Papierbons abgeschafft werde und digitale Belege zur Regel werden sollen.
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Schwellenwerte, Fristen und Vorgaben für Unternehmen
Der Entwurf sieht vor, dass Betriebe ab einem Jahresumsatz von 100.000 Euro elektronische Kassen einsetzen müssen. Die Neuregelung greift grundsätzlich ab dem 1. Januar 2028. Für Unternehmen, die den Schwellenwert erstmals überschreiten, gilt die Verpflichtung jeweils ab dem 1. April des Folgejahres.
Wurde die Schwelle im Jahr 2027 überschritten, greift die Kassenpflicht ab 2028. Ein Absinken des Umsatzes führt erst nach drei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren unter 100.000 Euro zum Entfallen der Pflicht.
Laut weiteren Planungen soll die allgemeine Kassenpflicht ab einem Gesamtumsatz von 100.000 Euro greifen, sofern Bar- und Kartenumsätze von mindestens 12.000 Euro vorliegen, wobei ein Start zum 1. Juli 2028 auf Basis der Umsätze von 2027 diskutiert wird.
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Händler mit jährlichen Barumsätzen von unter 12.000 Euro sollen von der Pflicht befreit bleiben. Zusätzliche Befreiungen per Rechtsverordnung sind für die land- und forstwirtschaftliche Direktvermarktung wie Hofläden sowie für Vertrauenskassen auf Selbsterntefeldern, Wochen- und Jahrmärkte vorgesehen.
Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums sind aktuell noch rund 115.000 offene Ladenkassen im Einsatz, deren Einnahmen teils handschriftlich erfasst werden; insgesamt existieren 2,2 Millionen Registrierkassen und 114.000 offene Ladenkassen. Künftig sollen alle Bar- und Kartenzahlungen systematisch erfasst werden.
Zudem sieht ein Eckpunktepapier des Ministeriums eine verpflichtende digitale Zahlungsoption vor. Verstöße gegen die Bereitstellungspflicht sollen als Ordnungswidrigkeit eingestuft werden, ergänzt um einen neuen Straftatbestand für den Einsatz von Manipulationssoftware.
Branchenverbände fordern Nachbesserungen
Neben dem ZDH meldeten weitere Verbände am 24. September 2026 Bedenken an. Bernhard Rohleder, Hauptgeschäftsführer des Digitalverbands Bitkom, forderte praxistaugliche, eindeutige Vorgaben und ausreichend Zeit für die Betriebe bei der technischen Umstellung. Aus dem Einzelhandel kamen Warnungen vor hohen Investitionen in neue Hard- und Softwaresysteme, die insbesondere kleinere Betriebe belasten könnten.
Das Gesetzesvorhaben ist noch nicht abgeschlossen und bedarf der Zustimmung des Parlaments, bevor die Regelungen wie vorgesehen im Jahr 2028 in Kraft treten können.

