Ab dem 20. November 2026 gelten in Deutschland grundlegend verschärfte Vorgaben für Ratenkäufe sowie kurzfristige Zahlungsaufschübe. Anbieter wie PayPal und Klarna müssen ab diesem Stichtag auch bei Finanzierungen unter 200 Euro, Laufzeiten von unter drei Monaten sowie zinsfreien Modellen verpflichtend eine Bonitätsprüfung durchführen. Dadurch steigt die Wahrscheinlichkeit, dass Kundinnen und Kunden bei entsprechenden Bezahloptionen an der Kasse abgewiesen werden.
Gesetzliche Neuregelung für Kleinkredite
Die Grundlage für die Neuregelung bildet die europäische Verbraucherkreditrichtlinie (EU) 2023/2225, bekannt als CCD2. Der Deutsche Bundestag beschloss das zugehörige Umsetzungsgesetz am 17. April 2026, bevor der Bundesrat dem Vorhaben am 8. Mai 2026 zustimmte. Die offizielle Verkündung erfolgte am 18. Mai 2026 im Bundesgesetzblatt (BGBl. 2026 I Nr. 139).
Bisher fielen Kredite mit einem Nettobetrag von unter 200 Euro gemäß § 491 Abs. 2 BGB sowie kurzfristige, zinsfreie Zahlungsaufschübe nicht unter das reguläre Kreditrecht. Künftig stuft der Gesetzgeber auch typische „Buy now, pay later“-Modelle (BNPL) mit drei bis vier zinsfreien Teilzahlungen als vollwertige Verbraucherkredite ein.
Eine Ausnahme greift lediglich dann, wenn Händler einen zins- und kostenfreien Zahlungsaufschub selbst gewähren: Der klassische Kauf auf Rechnung verbleibt außerhalb des Kreditrechts, sofern keine Gebühren anfallen und das Zahlungsziel bei kleineren Händlern maximal 50 Tage, bei großen Onlinehändlern höchstens 14 Tage beträgt.
Die neuen Bestimmungen gelten ausschließlich für Neuverträge ab dem Stichtag, während Altverträge weiterhin dem bisherigen Rechtsrahmen aus dem Jahr 2008 unterliegen.
Verschärfte Pflichten für Klarna und PayPal
Kreditgeber wie PayPal und Klarna sind ab dem 20. November 2026 verpflichtet, die Rückzahlungsfähigkeit der Kundschaft vor dem Vertragsschluss anhand eines strengeren Maßstabs zu prüfen und bestehende Zahlungsverpflichtungen einzubeziehen.
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Bestimmte Datenquellen bleiben dabei ausdrücklich untersagt: Informationen aus sozialen Netzwerken und Gesundheitsdaten dürfen für die Bonitätsprüfung nicht herangezogen werden.
Zudem sind Bonitäts-Scores für Minderjährige verboten. Führt ein automatisiertes Verfahren zu einer Ablehnung, haben Betroffene das Recht auf eine menschliche Überprüfung sowie auf Auskunft über die zugrunde gelegten Kriterien.
Darüber hinaus greifen umfassende Transparenzvorschriften. Zahlungsdienstleister müssen selbst bei kostenlosen Krediten ein einseitiges Informationsblatt bereitstellen und vorab standardisiert über Zinsen, Gebühren, Gesamtkosten, Laufzeiten und Verzugsfolgen aufklären.
Vorangekreuzte Kästchen sind unzulässig, Verträge können jedoch weiterhin in Textform abgeschlossen werden. Zudem muss die Kreditwerbung künftig auf die Kosten einer Kreditaufnahme hinweisen. Wie die Stiftung Warentest anmerkte, ist die konkrete Umsetzung dieser Vorgaben bei Anbietern wie Klarna, PayPal und Ratepay in Teilen noch nicht bis ins letzte Detail bekannt.
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Erweiterte Rechte und Schutz vor Überschuldung
Für Verbraucherinnen und Verbraucher bringt die Reform ein 14-tägiges Widerrufsrecht mit sich. Fehlen im Vertrag gesetzliche Pflichtangaben, verlängert sich diese Frist auf bis zu 12 Monate und 14 Tage; bei einer vollständig fehlenden Widerrufsbelehrung erlischt das Widerrufsrecht gar nicht.
Treten während der Laufzeit finanzielle Engpässe auf, sind Kreditgeber angehalten, einvernehmliche Lösungen wie Stundungen oder modifizierte Ratenpläne zu prüfen.
Strengere Vorgaben treffen auch Banken: Dispositionskredite dürfen nicht mehr fristlos gekündigt werden, sondern verlangen eine Kündigungsfrist von mindestens 30 Tagen sowie das Angebot, den offenen Saldo in 12 gleichen Monatsraten zurückzuzahlen.
Die Reform reagiert auf wachsende Risiken bei digitalen Ratenkäufen. Nach Ergebnissen einer Umfrage der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) verlor knapp ein Viertel der unter 30-Jährigen bei BNPL-Angeboten bereits den Überblick über offene Rechnungsbeträge.
Unter den befragten Erwachsenen zwischen 18 und 60 Jahren gab rund jeder Fünfte an, solche Modelle zu nutzen, während etwa 14 Prozent über einen Kontrollverlust bei ihren Verbindlichkeiten berichteten.

