PFAS in Pestiziden: Flächen verdreifacht, Gericht zwingt IGP zum Widerruf

Ein Wiener Gericht untersagt eine CO₂-Behauptung zu Pestiziddaten, während Bayern Belastungen prüft und Europa PFAS-Regeln verschärft.

Der Umgang mit per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS) in der Agrarwirtschaft sowie im Umweltschutz führt derzeit zu weitreichenden politischen und juristischen Auseinandersetzungen.

Ein im September 2026 im Kanton St. Gallen angekündigter Kurswechsel verdeutlicht die zunehmende Stringenz der Behörden gegenüber landwirtschaftlichen Betrieben, was beim dortigen Bauernverband auf deutliche Kritik stößt. Diese Entwicklung reiht sich in eine Serie von Maßnahmen und Gerichtsurteilen ein, welche die Transparenz und die Reduktion chemischer Rückstände in der Umwelt forcieren.

Gerichtliche Auseinandersetzungen um Pestiziddaten in Österreich

In Österreich hat das Handelsgericht Wien am 9. September 2026 ein Urteil in einem Rechtsstreit zwischen der Umweltschutzorganisation Global 2000 und der Industriegruppe Pflanzenschutz (IGP) gefällt.

Das Gericht gab der Klage von Global 2000 weitgehend statt und bewertete einen von der IGP erhobenen CO₂-Vorwurf gegen eine Pestizid-Auswertung der Umweltschützer als unwahr. In der Folge wurde der IGP per einstweiliger Verfügung untersagt, diese Behauptung weiter zu verbreiten.

Die Organisation ist zudem verpflichtet, einen öffentlichen Widerruf auf der eigenen Website sowie auf fünf weiteren Portalen, darunter lko.at, zu veröffentlichen und diesen über den Presseverteiler APA-OTS zu verbreiten. Der Widerruf muss für die Dauer von zwei Monaten online abrufbar bleiben. Das Urteil ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht rechtskräftig.

Hintergrund der juristischen Auseinandersetzung sind Daten zur Pestizidanwendung in Österreich. Laut einer Auswertung von Global 2000 stieg die pestizidbehandelte Fläche zwischen 2010 und 2024 um 22 %. Dabei hat sich die Fläche, auf der sogenannte Substitutionskandidaten eingesetzt werden, mehr als verdoppelt, während sich die mit PFAS-Pestiziden behandelte Fläche im selben Zeitraum verdreifachte.

Olga Voglauer, Landwirtschaftssprecherin der Grünen, begrüßte die gerichtliche Entscheidung und forderte Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig zur Richtigstellung auf, da dieser im Dezember 2025 den Vorwurf der IGP öffentlich unterstützt hatte. Zudem forderte sie die Einrichtung einer transparenten Datenbank für Pestizidanwendungen.

Politische Debatten und Messwerte in Bayern

Parallel zu den Entwicklungen in der Schweiz und Österreich steht die bayerische Staatsregierung unter politischem Druck. Am 9. September 2026 warfen Vertreter von SPD und Grünen im bayerischen Landtag der Regierung eine mangelnde Strategie im Umgang mit PFAS-Belastungen vor.

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Während die SPD einen verbindlichen Sanierungsplan sowie einen Unterstützungsfonds für betroffene Kommunen forderte, kritisierten die Grünen fehlende Daten zu PFAS-haltigen Pflanzenschutzmitteln auf landwirtschaftlichen Flächen.

Aktuelle Daten des Bayerischen Landesamtes für Umwelt untermauern die Problematik: An 16 von insgesamt 545 Messstellen im Freistaat wurden deutlich erhöhte PFAS-Konzentrationen festgestellt.

Als besonders belastete Regionen gelten unter anderem Altötting, Manching, Grafenwöhr, Burgkirchen und Friedberg. In Friedberg, einer Stadt mit etwa 30.000 Einwohnern, verwies Bürgermeister Roland Eichmann auf erhebliche Kosten für die Lagerung von Erdaushub.

Die dortige Friedberger Ach ist durch frühere Feuerlöschübungen am Militärflugplatz Penzing belastet. Das bayerische Umweltministerium betonte hingegen, dass bereits seit 2006 Untersuchungen laufen, eine Koordinierungsstelle seit 2019 bestehe und die letzte Erfassung von Hotspots im Jahr 2024 erfolgt sei.

Europäische Regulierung und stoffspezifische Verbote

Auf europäischer Ebene werden die regulatorischen Rahmenbedingungen für PFAS ebenfalls enger gefasst. Die EU-Verpackungsverordnung (PPWR) sieht vor, PFAS in Lebensmittelkontaktverpackungen ab Mitte 2026 zu beschränken.

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Einzelne Nationalstaaten haben bereits eigene Verbote implementiert: Frankreich beschränkt seit Januar 2026 PFAS in Bekleidungstextilien, Schuhen und Imprägniermitteln. Dänemark führte im Juli 2026 ähnliche Verbote für den Verbrauchersektor ein. Schweden plant ein nationales Verbot ab dem 1. Januar 2028.

Ein weiterer Fokus liegt auf dem Wirkstoff S-Metolachlor. Das Gericht der Europäischen Union verhandelte am 10. September 2026 eine Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen die EU-Kommission. Die DUH richtet sich gegen die vorangegangenen Verlängerungen der Genehmigung für den Wirkstoff, der bereits 2005 erstmals zugelassen worden war.

Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hatte S-Metolachlor im Juni 2022 als karzinogen der Kategorie 2 eingestuft. Seit dem 23. Januar 2024 ist der Wirkstoff EU-weit verboten, wobei die Ausbringung noch bis zum 23. Juli 2024 gestattet war.

Fristen und Kosten im Bereich des Brandschutzes

Neben der Landwirtschaft ist der Brandschutzsektor massiv von den Neuregelungen betroffen, da PFAS seit den 1970er Jahren in Löschmitteln verwendet werden.

In Deutschland dürfen ab dem 23. Oktober 2026 keine Feuerlöscher mit PFAS-haltigen Mitteln mehr verkauft werden. Ein Nutzungsverbot für öffentliche Feuerwehren und zu Ausbildungszwecken greift ab dem 23. April 2027. Ein generelles Verbot in Betrieben ist bis spätestens Ende 2030 vorgesehen.

Als Alternative bieten Dienstleister wie die brandschutzzentrale Mietmodelle für fluorfreie Schaumlöscher an, wobei ein 6-Liter-Modell inklusive Wartung 46,99 Euro pro Jahr kostet. Zur Verifizierung der Schadstofffreiheit nutzen Prüfinstitute wie TESTEX Verfahren wie das Total-Fluorine-Screening und Non-Targeted-Analysen.