Pflegegrad 1: Anträge nach altem System noch bis 31. Dezember möglich

Der Gesetzentwurf verändert Beiträge und Pflegeleistungen; Kassen beziffern die verbleibende Lücke 2027 auf eine Milliarde Euro.

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Mit dem Beschluss des Bundeskabinetts vom 30. September 2026 zum Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) zeichnen sich umfassende Weichenstellungen für die Pflegeversicherung ab.

Während der Großteil der Neuregelungen am 1. Januar 2027 in Kraft treten soll, folgen weitere Stufen zum 1. Januar 2028 sowie zum 1. Januar 2029. Die Pläne der Bundesregierung versuchen den Spagat zwischen steigenden Kosten und der finanziellen Stabilisierung des Systems, stoßen jedoch bei Kassen, Fachverbänden und Sozialbündnissen auf erhebliche Bedenken.

Steigende Belastungen für Versicherte und veränderte Beitragsgrenzen

Nach den Regierungsplänen soll der reguläre Beitragssatz zur Pflegeversicherung bei 3,6 Prozent stabil bleiben. Allerdings steigt der Beitragszuschlag für Kinderlose im Jahr 2027 um 0,3 Punkte von 0,6 Prozent auf 0,9 Prozent, was den Gesamtbeitrag für diese Versichertengruppe von 4,2 Prozent auf 4,5 Prozent anhebt.

Gleichzeitig wird die Beitragsbemessungsgrenze in der Pflege um 300 Euro pro Monat angehoben und liegt 2027 voraussichtlich bei rund 6.375 Euro. Für betroffene Beitragszahler bedeutet dies je nach Einkommen eine jährliche Mehrbelastung von rund 108 bis 392 Euro.

Für spätere Zeitpunkte sind weitere Anpassungen vorgesehen: Ab dem 1. Januar 2028 soll ein Beitragszuschlag von 0,52 Prozent für beitragsfrei mitversicherte Ehe- und Lebenspartner sowie für Arbeitgeberbeiträge bei Minijobs greifen. Ab 2029 soll schließlich eine Pflegebegleitung eingeführt werden, kombiniert mit einer jährlichen Anpassung der Leistungsbeträge an die Kerninflation.

Neuregelungen bei Pflegegraden und Entlastungsleistungen

Einschneidende Änderungen betreffen den Pflegegrad 1. Hier soll der bisherige Entlastungsbetrag, der 2026 bei 131 Euro pro Monat liegt, durch ein Sozialraumbudget ersetzt werden, das erst ab Pflegegrad 2 zugänglich ist.

Zudem steigen die Hürden für die Einstufung in Pflegegrad 1. Nach Hinweisen von Finanzexperten der Stiftung Warentest gelten die alten Regelungen noch bis zum Jahresende, weshalb Anträge auf Einstufung besonders in leichteren Fällen bis zum 31. Dezember 2026 nach dem bisherigen System gestellt werden können.

Die Punktwerte für die Pflegegrade 1 bis 3 sollen künftig angehoben werden, und die bisher frei verfügbare Verhinderungspflege von rund 3.300 Euro pro Jahr wird auf vier kleinere Töpfe aufgeteilt.

Auf Drängen der SPD wurden im Kabinettsentwurf Abschwächungen verankert: Die Kürzungen des Pflegegeldes fallen geringer aus, und die Zuschüsse zum Eigenanteil von Heimbewohnern werden nicht eingeschränkt. Zudem bleiben die Rentenbeiträge für pflegende Angehörige erhalten, was von Sozialbündnissen ausdrücklich begrüßt wurde.

Finanzielle Schieflage und Kritik der Kassen

Hintergrund der Reform ist eine massive strukturelle Finanzlücke. In Deutschland sind mehr als 6 Millionen Menschen pflegebedürftig. Ohne Gegenmaßnahmen erwartet die Bundesregierung ab 2028 Defizite in zweistelliger Milliardenhöhe; jährlich fehlen der Pflegeversicherung rund zehn Milliarden Euro.

Die getroffenen Maßnahmen reichen jedoch nach Ansicht von Kritikern nicht aus. Der GKV-Spitzenverband beziffert die Finanzlücke für 2027 trotz der Reform auf eine Milliarde Euro.

GKV-Vorstandschef Oliver Blatt bezeichnete das Gesetzeswerk als hochgradig auf Kante genäht und wies darauf hin, dass in den kommenden Wochen ein Darlehen von rund 500 Millionen Euro nötig sei, um die Liquidität der Kassen zu sichern.

Auch der Verband der Deutschen Alten- und Behindertenhilfe warnte vor Einschnitten in der ambulanten Versorgung, während ostdeutsche AWO-Verbände in einem Schreiben an die Landesregierungen Nachbesserungen und eine solidarische Pflegevollversicherung anmahnten.

Das Sozialstaatsbündnis aus 14 Organisationen kritisierte zudem, dass Corona-Hilfen von rund 6 Milliarden Euro den Beitragszahlern weiterhin nicht erstattet wurden, und forderte eine breitere Einnahmenbasis. Ein Finanzausgleich zwischen privater und sozialer Pflegeversicherung wird vom Vorstandsvorsitzenden des Verbandes der Privaten Krankenversicherung, Thomas Brahm, jedoch abgelehnt.

Die Debatte um künftige Strukturreformen

Gesundheitsminister Carsten Linnemann kündigte an, dass ab Oktober 2026 eine Strukturkommission eingesetzt wird, die bis Ende Januar 2027 weitere Vorschläge erarbeiten soll. Ein entsprechender Gesetzentwurf für einen zweiten Reformschritt soll bis Ostern 2027 ins Kabinett eingebracht werden, mit dem Ziel eines Inkrafttretens zum 1. Juli 2027.

Während SPD-Vertreter wie Saarlands Ministerpräsidentin Anke Rehlinger einen Deckel für den Eigenanteil im Pflegeheim bei 1.500 Euro pro Monat fordern, wies Linnemann dies zurück.

Der monatliche Gesamteigenanteil liege derzeit bei rund 3.000 bis 4.000 Euro, wovon der einrichtungseinheitliche Eigenanteil rund 1.800 Euro ausmache, weshalb ein Deckel von 1.500 Euro lediglich eine Entlastung von 300 Euro brächte. Die Deutsche Stiftung Patientenschutz forderte unterdessen Beratungen der neuen Kommission ohne Denkverbote.