Die Verbraucherzentrale Sachsen schlägt jetzt Alarm.
In einem konkreten Fall aus Meißen erhielt ein Betroffener eine Zahlungsaufforderung über 3.533,20 Euro. Angeblich für die Vermittlung von Lotteriedienstleistungen. Die Täter missbrauchten den Namen einer existierenden Rechtsanwaltskanzlei aus Rheinland-Pfalz – das verleiht den Schreiben eine seriöse Anmutung.
Die betroffene Kanzlei hat nach Bekanntwerden des Identitätsmissbrauchs Anzeige erstattet.
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Auch falsche Verbraucherzentrale-Anrufe im Umlauf
Neben den physischen Briefen warnen die Experten vor betrügerischen Telefonanrufen im Namen der Verbraucherzentrale. Die Täter versuchen dabei, Opfer auf gefälschte Internetseiten zu locken. Ziel: persönliche Daten abgreifen.
KI treibt Phishing-Epidemie an
Die klassischen Betrugsversuche per Post und Telefon bekommen digitale Verstärkung. Branchenbeobachter stellen fest: Rund 86 Prozent aller Phishing-Angriffe nutzen inzwischen Künstliche Intelligenz.
Die Erfolgsquote dieser KI-gestützten Attacken liegt laut aktuellen Analysen bei 54 Prozent. Zum Vergleich: Klassische Methoden kommen nur auf 12 Prozent.
Neben gefälschten E-Mails im Namen von ELSTER oder der comdirect setzen Kriminelle auf neue Varianten. „Smishing“ (SMS-Phishing) und „Quishing“ (Betrug via QR-Code) sind auf dem Vormarsch. Ziel ist meist der Diebstahl von Zugangsdaten und TANs für unberechtigte Überweisungen. Bei der Sparkasse Essen führte das zuletzt zu Schäden im sechsstelligen Bereich.
Festgeldbetrug: Kopierte Finanzportale
Ein weiterer Schwerpunkt liegt im Bereich der Geldanlage. Die Kanzlei Eser Law berichtet über eine signifikante Zunahme von Mandaten zum Festgeldbetrug. Von über 250 bearbeiteten Betrugsfällen entfallen mehr als 120 auf diesen Bereich.
Die Masche: Kriminelle kopieren bekannte Finanzportale wie Raisin oder Weltsparen. Sie registrieren kurzlebige Web-Domains, um Seriosität vorzutäuschen.
Aktuelles Beispiel ist die „Eisenberg Bank AG“. Die Schweizer Finanzmarktaufsicht FINMA führt sie bereits auf ihrer Warnliste. Die zugehörige Domain wurde erst im April registriert. Weitere gefälschte Plattformen wie festgeldscout.com oder auventor.com wurden im Frühjahr identifiziert. Bei einem EZB-Leitzins von 2,25 Prozent locken diese Portale oft mit unrealistisch hohen Zinskonditionen.
Was Opfer tun können
Bei unautorisierten Zahlungen im Online-Banking greift der Gesetzgeber. Gemäß § 675u BGB ist die Bank verpflichtet, den Betrag unverzüglich zu erstatten.
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Vorsicht: Die Haftung des Kunden kann eintreten, wenn er grob fahrlässig gehandelt hat – etwa durch Missachtung deutlicher Warnhinweise der Bank. Dann ist die Haftung auf 50 Euro begrenzt. Bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen kann sie vollständig auf den Kunden übergehen.
Eine Vorlage beim Europäischen Gerichtshof (Az. C-70/25) soll Detailfragen zur Erstattungsfrist klären.
Experten raten zur Vorsicht bei unaufgeforderten Schreiben oder Anrufen. Besonders bei Forderungen zu Gewinnspielen oder angeblichen Abonnements gilt: Identität des Absenders prüfen, bevor eine Zahlung fließt. Die weltweiten Verluste durch Betrugsdelikte beliefen sich 2024 auf schätzungsweise 850 Milliarden Euro.

