Sicherheitsbehörden schlagen Alarm. Eine neue Welle von Cyberangriffen missbraucht die Identität staatlicher Institutionen. Das Bundeskriminalamt (BKA) vermeldet zwar einen Erfolg gegen internationale Phishing-Netzwerke. Doch parallel warnen Verbraucherschützer vor immer neuen Betrugsmaschen.
Gefälschte Steuer-Mails setzen Empfänger unter Druck
Die Verbraucherzentrale Sachsen warnt aktuell vor gefälschten E-Mails. Die Absender geben sich als Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) aus. In den Schreiben fordern sie die Empfänger auf, ihre IBAN für ein angebliches SEPA-Lastschriftmandat zu bestätigen.
Die Masche ist simpel: Ein künstlicher Zeitdruck von fünf Tagen soll die Opfer zu unbedachten Handlungen treiben. Fehlende Steuervorgangsnummern und Rechtschreibfehler entlarven die Nachrichten als Fake. Ähnliche Betrugsversuche laufen derzeit auch im Namen der Deutschen Rentenversicherung.
Die goldene Regel: Behörden und Banken verlangen sensible Daten niemals per E-Mail oder über ungesicherte Links.
BKA gelingt Schlag gegen Phishing-Industrie
Parallel zu den Warnungen melden die Ermittler einen Erfolg. Gemeinsam mit internationalen Partnern legte das BKA die Plattformen „Kratos“ und „Tycoon2FA“ lahm. „Kratos“ fungierte als „Phishing-as-a-Service“-Anbieter – ein Komplettpaket für Kriminelle.
Seit 2024 soll die Plattform rund 300.000 Euro Umsatz erzielt haben. Rund 1.800 Nutzer bediente das System. Monatlich wurden etwa 15.000 Angriffskampagnen abgewickelt. Die Behörden stellten über 200 Server sicher. In Pakistan gab es zwölf Festnahmen – die Verdächtigen sollen seit 2019 mehr als 96.000 Phishing-Apps verbreitet haben.
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Mobile Geräte im Visier der Angreifer
Die Angriffe auf Smartphones und Tablets nehmen rasant zu. Im ersten Quartal 2026 registrierten Sicherheitsforscher rund 2,67 Millionen Schadsoftware-Angriffe auf mobile Endgeräte. Besonders Android-Banking-Trojaner legten um 56 Prozent zu.
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) sieht Phishing weiterhin als größte digitale Bedrohung. Rund 90 Prozent aller erfolgreichen Cyberangriffe gehen auf diese Methode zurück. Statistisch ist aktuell jede dritte unerwünschte E-Mail ein Phishing-Versuch.
Verschärft wird die Lage durch KI. Moderne Phishing-Kits umgehen die Zwei-Faktor-Authentifizierung (MFA) mit einer Erfolgsquote von bis zu 54 Prozent.
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Wer haftet, wenn das Geld weg ist?
Für Betroffene stellt sich die Frage: Bekomme ich mein Geld zurück? Das Bürgerliche Gesetzbuch (§ 675u BGB) ist klar: Die Bank muss nicht autorisierte Zahlungen grundsätzlich erstatten.
Eine Ausnahme gilt bei grober Fahrlässigkeit des Kunden. Die Beweislast dafür liegt aber bei der Bank. Gerichte haben grobe Fahrlässigkeit etwa dann angenommen, wenn Kunden trotz sichtbar abweichender Empfängerdaten wiederholt TAN-Nummern am Telefon preisgaben.
Wichtig: Hat die Bank keine starke Kundenauthentifizierung (SCA) nach der PSD2-Richtlinie ermöglicht, haftet sie in der Regel. Experten raten Opfern: Konto sofort sperren lassen und Anzeige erstatten.

