In der Debatte um die langfristige Finanzierung des deutschen Gesundheitssystems haben Experten des Instituts für Weltwirtschaft (IfW) Kiel einen neuen Reformvorschlag vorgelegt.
Die Ökonomen Boysen-Hogrefe und Schmidt sprechen sich dafür aus, das duale System aus gesetzlicher (GKV) und privater Krankenversicherung (PKV) in seinem Kern zu erhalten. Gleichzeitig schlagen sie vor, Gutverdiener in der PKV mit einem zusätzlichen Solidarbeitrag zu belasten, der direkt an die gesetzlichen Krankenkassen fließen soll.
Gestaffelte Beiträge für Privatversicherte
Der Vorschlag der Kieler Ökonomen sieht konkrete monatliche Belastungen vor, die sich nach Alter, Geschlecht und Familienstand richten. Laut den Berechnungen würde ein alleinstehender Mann im Alter zwischen 25 und 45 Jahren einen monatlichen Solidarbeitrag von 622,60 Euro leisten. Für eine Frau in der gleichen Altersgruppe fielen 542,50 Euro an.
Die Belastung soll sich verringern, wenn Kinder vorhanden sind: Ein Mann mit einem Kind müsste demnach 444,50 Euro zahlen, bei zwei Kindern sänke der Betrag auf 266,40 Euro. Im Rentenalter zwischen 66 und 75 Jahren läge der Beitrag für einen alleinstehenden Mann bei 131,20 Euro, während er ab einem Alter von 76 Jahren ins Negative rutschen würde.
Dieser Vorstoß erfolgt vor dem Hintergrund einer tiefen strukturellen Kluft zwischen den Systemen. Während die GKV rund 90 Prozent der Bevölkerung abdeckt, entfallen etwa 10 Prozent auf die PKV, darunter Beamte, Selbstständige und Gutverdiener. Im Jahr 2025 wurden rund 8,8 Millionen Privatversicherte gezählt.
Frühere Analysen, wie eine Studie von Bertelsmann und dem Iges-Institut aus dem Jahr 2020, deuteten bereits darauf hin, dass eine Bürgerversicherung der GKV jährliche Mehreinnahmen von etwa 9 Milliarden Euro einbringen könnte, wobei Privatversicherte im Durchschnitt ein um 56 Prozent höheres Einkommen aufweisen.
Gerechtigkeitsdebatte und politische Reaktionen
Kanzler Merz bezeichnete das Nebeneinander von PKV und GKV als ein erhebliches Problem für das Gerechtigkeitsempfinden, insbesondere mit Blick auf unterschiedliche Wartezeiten bei Arztterminen. Zwar betonte ein Regierungssprecher, dass das duale System bestehen bleibe, doch die Koalition hat bereits vereinbart, Entscheidungen in der GKV wirkungsgleich auf die PKV zu übertragen. Eine klassische Bürgerversicherung wurde hingegen nicht beschlossen.
Die SPD verfolgt unterdessen eigene Pläne und beabsichtigt, Reformen im Gesundheits-, Renten- und Pflegesektor einem sogenannten Gerechtigkeitscheck zu unterziehen. Der Gesundheitspolitiker Christos Pantazis wertete den bereits eingeleiteten solidarischen Ausgleich in der Pflegeversicherung als einen ersten Schritt.
Auch aus der Versicherungswirtschaft kommen Signale für Veränderungen; so sprach sich der Chef der Techniker Krankenkasse, die mehr als 12 Millionen Versicherte zählt, für ein verbindenderes System aus.
Steigende Ausgaben belasten die Kassen
Trotz eines im ersten Halbjahr 2026 gemeldeten Überschusses von 2,6 Milliarden Euro bleibt die finanzielle Lage der gesetzlichen Kassen angespannt. Der GKV-Spitzenverband sieht das Hauptproblem nicht auf der Einnahmenseite, sondern bei den massiv steigenden Ausgaben und fordert tiefgreifende Strukturreformen.
Sprecher Lanz wies darauf hin, dass die Kassen täglich mehr als eine Milliarde Euro für die rund 75 Millionen Versicherten ausgeben. Besonders stark stiegen zuletzt die Kosten für Krankenhäuser (fast 10 Prozent), Ärzte (etwa 8 Prozent) und Medikamente (rund 6 Prozent).
Um die Finanzen zu stabilisieren, trat bereits am 30. Juli 2026 das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz in Kraft. Dieses sieht unter anderem die Streichung von Leistungen wie Cannabis-Blüten als Heilmittel oder Homöopathie für Kinder unter 12 Jahren vor. Zudem steigen die Zuzahlungen für Heilmittel um 50 Prozent, während die Festzuschüsse für Zahnersatz um 10 Prozent gesenkt werden.
Beitragssteigerungen für Gutverdiener ab 2027
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Für das Jahr 2027 zeichnen sich weitere Belastungen für Versicherte ab. Berechnungen der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) zufolge werden Kassenmitglieder und Arbeitgeber zusammen mindestens 2,5 Milliarden Euro zusätzlich aufbringen müssen. Die Beitragsbemessungsgrenze soll zum Jahreswechsel 2026/27 von monatlich 5.812,50 Euro auf 6.375 Euro steigen.
Für Beschäftigte mit einem Einkommen ab etwa 6.400 Euro pro Monat bedeutet dies eine Erhöhung der Kassenbeiträge um rund 100 Euro monatlich. Der Höchstbeitrag wird bei einem durchschnittlichen Beitragssatz von 17,7 Prozent voraussichtlich knapp 1.130 Euro im Monat erreichen.
Zusätzlich werden weitere Reformschritte diskutiert, um die Einnahmebasis zu verbreitern. Ein Vorschlag sieht vor, die beitragsfreie Mitversicherung für Ehepartner einzuschränken.
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Ein Mindestbeitrag von etwa 225 Euro pro Monat für mitversicherte Partner könnte Mehreinnahmen von rund 6,6 Milliarden Euro jährlich generieren, wobei Ausnahmen für Eltern kleiner Kinder und pflegende Angehörige vorgesehen sind. Zudem plant die Politik für das Jahr 2028 die Einführung einer Abgabe auf zuckerhaltige Getränke sowie eine risikobasierte Anpassung des Hautkrebsscreenings.

