Polens KI-Gesetz: KRiBSI kann jetzt Unternehmen kontrollieren und bestrafen

Die polnische KRiBSI kann Verstöße verfolgen; Bußgelder richten sich nach Verstoßart und Umsatz, Kooperation kann Sanktionen mindern.

•

Mit dem Inkrafttreten des letzten Teils des polnischen Gesetzes über künstliche Intelligenz kann die zuständige Marktaufsichtsbehörde ab sofort Kontrollen und Verfahren durchführen sowie Sanktionen verhängen. Die Kommission für Entwicklung und Sicherheit der KI (KRiBSI) überwacht die Einhaltung der Vorschriften sowohl bei Unternehmen als auch bei öffentlichen Institutionen, wie polnische Wirtschaftsmedien am 28. Oktober 2026 berichteten.

Operativer Start und Beschwerdemöglichkeiten

Die KRiBSI nimmt ihre Arbeit spätestens im November 2026 auf. An der Spitze der Behörde steht seit Ende September Pamela Krzypkowska, deren Amtszeit auf fünf Jahre festgelegt ist. Bürger und Organisationen können ab sofort Beschwerden über KI-Systeme bei der Aufsichtsbehörde einreichen, etwa bei Sicherheitsrisiken oder fehlerhaften automatisierten Entscheidungen.

Das nationale Regelwerk war grundsätzlich bereits am 11. August 2026 in Kraft getreten, nachdem es am 24. Juli unterzeichnet und am 27. Juli 2026 offiziell veröffentlicht worden war. Mit den nun wirksamen Schlussbestimmungen verfügt die Marktaufsicht über das formelle Instrumentarium zur Durchsetzung.

Gestaffelte Bußgelder und Kooperationsanreize

Bei Verstößen greifen die im europäischen Rahmenwerk verankerten Obergrenzen für Bußgelder. Für verbotene Praktiken drohen Strafen von bis zu 35 Millionen Euro oder bis zu 7 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes.

Verletzungen von Betreiber- und Transparenzpflichten können mit bis zu 15 Millionen Euro oder bis zu 3 Prozent des weltweiten Umsatzes geahndet werden. Bei Falschinformationen beläuft sich der Rahmen auf bis zu 7,5 Millionen Euro oder bis zu 1 Prozent des weltweiten Umsatzes. Für kleine und mittlere Unternehmen gilt dabei jeweils der niedrigere Betrag.

Anzeige

Angesichts der strengen Compliance-Regeln und drohender Bußgelder ist ein fundiertes Wissen über die neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen für Betriebe unerlässlich. Dieser kostenlose Umsetzungsleitfaden bietet Ihnen einen kompakten Überblick über alle relevanten Fristen, Pflichten und Risikoklassen des EU AI Acts. EU AI Act in 5 Schritten verstehen: Jetzt Leitfaden kostenlos herunterladen

Gleichzeitig sieht das Regelwerk eine außerordentliche Sanktionsmilderung vor. Diese greift, wenn betroffene Organisationen Verstöße eigenständig melden und umfassend mit der Behörde kooperieren.

Rechtssicherheit durch behördliche Stellungnahmen

Um Rechtsunsicherheiten im laufenden Betrieb zu verringern, bietet die KRiBSI individuelle Stellungnahmen an. Für eine solche behördliche Auskunft wird eine Gebühr von 150 Złoty erhoben.

Die Bearbeitungsfrist liegt regulär bei 30 Tagen und kann in besonders komplexen Fällen auf bis zu 60 Tage verlängert werden. Versäumt die Behörde diese Frist, gilt die im Antrag dargelegte Position rechtlich als zutreffend, was den Antragsteller im Umfang des Antrags vor späteren Strafen schützt.

Zur praktischen Erprobung von Systemen sieht das nationale Gesetz zudem Fördermittel vor. Für den Aufruf zur Schaffung eines zentralen Portals sowie von regulatorischen Testumgebungen, sogenannten Sandboxes, steht ein Budget von 35 Millionen Złoty zur Verfügung.

Anzeige

Wer sich mit der rechtssicheren Implementierung von Algorithmen befasst, muss heute genau wissen, welche Systeme als Hochrisiko eingestuft werden. Dieser praxisnahe Report klärt über die neuen Regeln auf und zeigt Verantwortlichen in der IT und Rechtsabteilung, was jetzt konkret zu tun ist. Kostenlosen Report zu Risikoklassen und Dokumentationspflichten sichern

Einbettung in den europäischen Zeitplan

Die polnischen Maßnahmen setzen Vorgaben des europäischen KI-Gesetzes um, das am 1. August 2024 in Kraft trat. Nach dem Verbot unzulässiger Praktiken ab Februar 2025 und der Frist zur Benennung nationaler Aufsichtsbehörden bis zum 2. August 2025 gilt seit dem 2. August 2026 bereits eine Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte.

Die spezifischen Regeln für Hochrisiko-KI-Systeme treten ab dem 2. Dezember 2027 in Kraft, bevor der europäische Rechtsrahmen im Jahr 2028 vollständig zur Anwendung kommt.